Rückgabe von def. Gerät nach zweimaliger Reparatur?

Und wenn der Gesetzgeber vorschreibt, dass das nur gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, dann ist auch das so. Dann gilt eben das, was in den AGB steht.

Sofern nicht etwas anderes bestimmt ist... bezieht sich auf den Gesetzestext, nicht auf die Laune des Händlers.

Und bezüglich deines Schwachsinns sei dir des weiteren § 309 BGB ans herz gelegt.
 
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Das kann man so auch nicht sagen...

Auf Garantie, die einem beim Kauf eingeräumt wird, hat man auch Anspruch. Wenn ein Hersteller wie Dell z.B. einer Firma garantiert defekte Geräte innerhalb von 24h auszutauschen, dann müssen sie das auch tun oder man kann sie verklagen ;)

Es gibt halt nur keine gesetzliche Grundlage wie diese Garantie aussehen muss. Der Hersteller kann sich aussuchen was genau er garantiert ;)

Kulanz ist wenn etwas kostenlos oder vergünstigt repariert wird das über die Gewährleistung oder die Garantie hinaus geht.

Das ist schon klar., Trotzdem basiert die Garantie auf Kulanz auf die man sich nur berufen kann wenn sie vertraglich (AGBs) geregelt ist.

gewährleistung ist gesetzlich

Wieder einer mehr von den korintenkackern. Du nimmst es zu genau...

@ Lathe Danke.. das meinte cih auch aber der Herr versteht das nicht
 
Das hat mit Korinthen nichts zu tun..

Kulanz ist das was über die vertraglich vereinbarte Garantie oder gesetztliche Gewährleistung hinaus geht. Es ist also schlichtweg falsch wenn man sagt das Garantie auf Kulanz basiert.

Garantie ist eine normale Leistung vom Hersteller die man zusammen mit dem Produkt erwirbt und Gegenstand des Kaufvertrags ist. Der Umfang der Garantie wird vom Hersteller festgelegt und ist in der Regel in der Dokumentation der Sache beschrieben. Gegen Aufpreis kann es auch zusätzliche Leistungen oder Verlängerungen der Garantie geben.
 
Nix anderes war gemeint... Du brauchst mir nicht erklären was kulanz ist, ich hatte nur nicht damit gerechnet das wirklich einer ankommt und es nicht versteht.
 
Sofern nicht etwas anderes bestimmt ist... bezieht sich auf den Gesetzestext, nicht auf die Laune des Händlers.

Und bezüglich deines Schwachsinns sei dir des weiteren § 309 BGB ans herz gelegt.

Unsinn.

Das bezieht sich darauf, dass in einem Vertrag durchaus etwas ganz anderes vereinbart werden kann.

Und bezüglich deiner Manieren weiss ich nicht so recht, was ich dir ans Herz legen soll.
 
Meiner Manieren? Darf ich dich an dein arrogantes Getue auf Seite 2 und 3 erinnern?
Individualabsprachen sollten sich nach dem Gesetz richten. Meinst du nicht?

Hast du jetzt § 309 BGB Nr. 7,8 gelesen?
 
und wie siehts mit dem iPhone aus ?
Habe bereits mein 3. weißes 3GS und bin mir sicher auch dieses wird früher oder später wieder reißen. Hat man das Recht den Nachfolger zu bekommen bzw vom Vertrag mit Tmobile zurückzutreten ?
 
Wikipedia...

Sag ich garnix zu such dir andre Quellen

Biecher, beim iphone das gleiche. wie das mit dem vertrag aussieht weiß ich aber nicht. Aber generell schließt ein Vertrag das Gewährleistungsrecht nicht aus
 
Wenn ich da mal kurz einhaken darf ... Was soll ich jetzt genau tun? Ich hätte nämlich wirklich gern ein neues Gerät, dass ich endlich wieder ruhig schlafen kann :D.

Gruß-MacGriffin
 
bekommt eh wieder risse. also drauf scheißen. Meins hat auch welche und ich hab garkeine lust das einzuschicken
 
Meins hat keines. Aber soweit ich das Überblicke, ist der Verkäufer (also Apple) durch Gerätetausch seiner Nacherfüllungspflicht nachgekommen. Und sofern du nicht ein und dasselbe Gerät immer wieder bekommst, kannst du auch nicht wandeln.

Achtung, Mutmaßung.
 
@cosmic7110
Nur die einzelnen Paragraphen zu zitieren ist witzlos, da die nicht alle zur Anwendung kommen. Ich empfehle einen Anwalt dazu zu befragen. Hier beispielsweise nur eine von vielen Seiten die sich mit dem Thema befassen
http://www.anwaltseiten24.de/rechts...t/rechte-des-kaeufers/kaufpreisminderung.html
Zitat:
Bevor der Käufer das Recht auf Kaufpreisminderung oder Vertragsrücktritt hat, muss dem Verkäufer die beschriebene Möglichkeit der Nacherfüllung gegeben werden.
 
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