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Und wenn der Gesetzgeber vorschreibt, dass das nur gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, dann ist auch das so. Dann gilt eben das, was in den AGB steht.
Das kann man so auch nicht sagen...
Auf Garantie, die einem beim Kauf eingeräumt wird, hat man auch Anspruch. Wenn ein Hersteller wie Dell z.B. einer Firma garantiert defekte Geräte innerhalb von 24h auszutauschen, dann müssen sie das auch tun oder man kann sie verklagen
Es gibt halt nur keine gesetzliche Grundlage wie diese Garantie aussehen muss. Der Hersteller kann sich aussuchen was genau er garantiert
Kulanz ist wenn etwas kostenlos oder vergünstigt repariert wird das über die Gewährleistung oder die Garantie hinaus geht.
Sofern nicht etwas anderes bestimmt ist... bezieht sich auf den Gesetzestext, nicht auf die Laune des Händlers.
Und bezüglich deines Schwachsinns sei dir des weiteren § 309 BGB ans herz gelegt.
Bevor der Käufer das Recht auf Kaufpreisminderung oder Vertragsrücktritt hat, muss dem Verkäufer die beschriebene Möglichkeit der Nacherfüllung gegeben werden.
bekommt eh wieder risse. also drauf scheißen. Meins hat auch welche und ich hab garkeine lust das einzuschicken