Rückgabe von def. Gerät nach zweimaliger Reparatur?

alexxus

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Ahoi,

ich hab mal ne Frage. Bringe heute zum 2. mal einen AV-Receiver der Marke Denon zur Reparatur zurück zum Händler und frage mich, wie meine Rechte aussehen, wenn die 2. Reparatur (bzw. der Versuch) erfolglos bleibt. Der erste Versuch war erfolglos, es wurde lediglich ein Software-Update gemacht, was absolut gar nichts gebracht hat. Nun "befürchte" ich, dass es auch beim 2. mal nicht repariert wird, entweder, weil es sich bei einem 350 € Gerät nicht lohnt oder weil der Fehler technisch Bedingt nur einmal am Tag auftritt, bzw. nur nach längerer Zeit ohne Stromzufuhr (also meistens über Nacht). Will jetzt nicht näher auf den Fehler eingehen, spielt ja auch keine Rolle.

Nun, wie siehts denn aus, wenn der 2. Versuch erfolglos bleibt? Mein letzter Wissensstand war, dass man nach zweimaligen erfolglosen Reparaturversuchen des gleichen Fehlers wandeln oder vom Kaufvertrag zurück treten kann. Nun frage ich mich erstmal, ob das noch so korrekt ist und weiter, ob mir dann der komplette Kaufpreis zusteht oder eine Nutzungsgebühr abgezogen wird (gekauft wurde im EH und nicht im Internet!). Ich möchte das Teil nämlich nicht behalten, mach da gar keinen großen Hehl draus.

Muss ich den Fehler beweisen, wenn die aus der Reparatur einfach sagen, es gibt keinen Fehler? Hab das nämlich schon sicherheitshalber auf Video aufgenommen, falls dumme Fragen kommen.

Danke für Tipps! :)
 
Habe so ca. das selbe Problem mit Apple. Mein ACD wurde jetzt 2 mal erfolglos repariert und Apple weigert sich trotz Garantie das Gerät zu tauschen. Jetzt muss ich das Gerät ein 3. in Reperatur geben und abwarten was dann passiert. Falls es dann immer noch nicht funktionieren wird Apple sich ja möglicherweise erbarmen, das Gerät zu taschen ...

Gruß-MacGriffin
 
Du findest alle Antworten z.B. auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW

Doch auch bei einer Reparatur stehen dem Verkäufer keinesfalls unbegrenzte Versuche zu. Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer die Nachbesserung in der Regel höchstens zweimal dulden muss, bevor er von seinen weiter gehenden Rechten Gebrauch machen kann.

In der Praxis kommt es auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass bei technisch komplizierten Geräten wie zum Beispiel einem Computer allenfalls drei Versuche akzeptiert werden müssen. Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,

* wenn der Kunde dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen ist,
* wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss;
* wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster;
* wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat.

Die Kosten jeder Nacherfüllung, ob Reparatur oder Ersatzlieferung, trägt allein der Verkäufer. Er darf dem Käufer beispielsweise weder Porto fürs Einsenden an den Hersteller noch Ersatzteil- und Lohnkosten berechnen.
 
Habe so ca. das selbe Problem mit Apple. Mein ACD wurde jetzt 2 mal erfolglos repariert und Apple weigert sich trotz Garantie das Gerät zu tauschen. Jetzt muss ich das Gerät ein 3. in Reperatur geben und abwarten was dann passiert. Falls es dann immer noch nicht funktionieren wird Apple sich ja möglicherweise erbarmen, das Gerät zu taschen ...

Gruß-MacGriffin

was heißt weigert?
Ab zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt.
Du hast Rechte, auch wenn Apple die nicht anerkennt.
Da würde ich keine Nerven investieren, sondern ein wenig Zeit und das kompetenten Leuten (Anwalt) übergeben.
 
Nach meinem Wissen ist die Rückgabe möglich, wenn zwei Versuche fehlgeschlagen sind und der Fehler erheblich ist.

Beim Auto wäre das also zum Beispiel nen defekter Gang, nicht aber wenn das Radio MP3 falsch abspielt.

Insofern ist also der Fehler schon entscheiden. Tritt der Fehler auf, wenn zum Beispiel nur vom Strom getrennt, ist das fraglich, wenn man davon ausgeht, dass so ein Gerät normalerweise im Stand by bleibt und keinen Ausschalter hat.

Mit einer Nutzungspauschale wirst Du rechnen müssen.

Am besten versuchst Du dann, das Gerät zurückzugeben und bei dem Händler ein anderes Gerät zu kaufen, das wäre für beide Seiten am besten.
 
Habe so ca. das selbe Problem mit Apple. Mein ACD wurde jetzt 2 mal erfolglos repariert und Apple weigert sich trotz Garantie das Gerät zu tauschen. Jetzt muss ich das Gerät ein 3. in Reperatur geben und abwarten was dann passiert. Falls es dann immer noch nicht funktionieren wird Apple sich ja möglicherweise erbarmen, das Gerät zu taschen ...

Gruß-MacGriffin

Ruf an und mach Terror.
Ich hatte ein defektes Macbook, das ständig hängen geblieben ist und keiner konnte den Fehler finden. Es wurden mehrere Teile ausgetauscht aber der Fehler blieb. Das größte Problem war, dass ich den Fehler nicht beweisen konnte. Wenn das blöde Ding in die Werkstatt kam, lief es angeblich problemlos, der Fehler war überhaupt nicht reproduzierbar. Deshalb hab ich mich am Anfang auch auf diese blöden Reparaturversuche eingelassen (ich konnte ja nix beweisen, die mussten mir also glauben, dass der Laptop kaputt ist obwohl sie ihn für 100% in Ordnung hielten)
Im Endeffekt wurde es mir dann aber zu blöd und ich hab den Kundendienst so lange gestresst (bestimmt >5 mal angerufen) bis sie mir ein neues Macbook gegeben haben.
Das lief dann 2 Monate und hatte dann auch einen Defekt.. Zu dem Zeitpunkt war ich schon so genervt (Von 10 Monaten seit Kauf des ersten Laptops hatte ich das Ding vielleicht 5 Monate zu Hause, die restliche Zeit in der Werkstatt und hab keinen Ersatz bekommen), dass ich sofort beim 1. Defekt wieder gestresst hab und einen bösen Brief geschrieben habe. Der Kundendienst rief mich dann zurück und bot mir als von mir verlangte "Wiedergutmachung" eine Tasche für meinen iPod an (Danke dafür :rolleyes:) Ich fragte ihn ob er mich verarschen will und hab ihm gesagt: Wenn der Laptop jetzt innerhalb der nächsten 2 Monate keinen Defekt mehr hat, will ich als Entschädigung für den ganzen Ärger einen neuen iPod (natürlich den größten/besten/teuersten den es damals gab :D) und falls noch einmal ein Defekt auftritt geb ich das Macbook zurück und kriege stattdessen ein Macbook Pro.

Im Endeffekt bekam ich dann wirklich im Tausch gegen das Macbook kostenlos ein neues Macbook Pro und zusätzlich noch eine größere Festplatte eingebaut.

Bei mir haben sie jedes mal behauptet sie wären nicht verpflichtet, die defekten Geräte auszutauschen. Ich hab keine Ahnung wie das rechtlich ist aber irgendwann waren sie einfach so genervt von mir, das ich alles gekriegt habe was ich wollte obwohl sie sich am Anfang komplett quergestellt haben und gesagt haben es wär überhaupt gar nichts möglich.
 
Also soweit ich weis kann der Händer 3 mal versuchen zu reparieren bzw zu tauschen, sollten nach 3 Reklamationen dann immer noch Fehler vorhanden sein kann der Käufer sein Geld zurückverlangen
 
Steht doch alles drin! Diese Sachen mit den zwei oder dreiVersuchen gilt schon lange nicht mehr! Du als Käufer kannst die Reparatur oder ein neues gerät verlangen!

gibt's zu der aussage ne quelle, die das untermauert?

laut §439ff BGB gilt ein Anspruch auf rücktritt vom kaufvertrag nach der 2. erfolglosen reparatur.
 
Habe so ca. das selbe Problem mit Apple. Mein ACD wurde jetzt 2 mal erfolglos repariert und Apple weigert sich trotz Garantie das Gerät zu tauschen. Jetzt muss ich das Gerät ein 3. in Reperatur geben und abwarten was dann passiert. Falls es dann immer noch nicht funktionieren wird Apple sich ja möglicherweise erbarmen, das Gerät zu taschen ...

Gruß-MacGriffin

Was heißt da Apple weigert sich ? Sie MÜSSEN es tauschen. Steht so im BGB!

Edit: Da warn einige schneller. :D
 
§440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
 
§440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Genau. Und der 439 I ist zwar 'ne schöne Sache, wird aber eigentlich bei jedem Kaufvertrag durch die AGB ausgehebelt.
 
Ich hab hier noch eine schöne kleine Erklärung gefunden:

Neues Gerät erst wenn Reparatur 2x fehlschlägt?
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist es immer noch, dass man ein neues Gerät vom Verkäufer erst dann verlangen darf, wenn dieser zwei mal erfolglos versucht hat, es zu reparieren. Das war nach altem Recht (bis 2002) so. Damals konnte der Verkäufer sich noch aussuchen, wie er dem Mangel abhelfen wollte. Da er meist die Reparatur wählte, musste man ihm zwei Versuche geben.
Richtig ist, dass nach neuem Recht (§ 439 BGB) der Käufer ein Wahlrecht hat, ob die Sache repariert oder ausgetauscht werden soll. Dieses nennt sich Nacherfüllung. Diese Wahl hat der Verkäufer grundsätzlich zu befolgen, es sei denn sie ist grob unverhältnismäßig oder nicht durchführbar. Gelingt die gewählte Art der Abhilfe zwei Mal nicht, so kann der Verkäufer den Kauf rückgängig machen und sein Geld zurückverlangen. Er kann zurücktreten. Alternativ kann der Kaufpreis um den Wert der mangelhaften Sache gemindert werden.
Daher kann man sogleich eine neue Sache verlangen, wenn diese kaputt ist und muss sich nicht auf eine Reparatur verweisen lassen. Davon kann der Verkäufer auch nicht durch eine Vereinbarung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("dem Kleingedruckten") abweichen, da diese Regelung für ihn zwingend ist.
Quelle
 

Vielen Dank!

Werd das beim nächsten mal dann ansprechen, dass ich das Gerät zurück geben will. Wollte dann eh ein anderes Gerät in dem Laden kaufen, nur kommt das erst Juni/Juli 2010 auf den Markt und solang dulde ich das hin-und-her auf keinen Fall.

Bin mal gespannt, was die sagen... Hatte mit denen eigentlich noch nie Probleme aber ich ahne schon, dass die sich weigern, mir den Kaufpreis zu erstatten. Leider steht in deiner Quelle nicht, ob der komplette Kaufpreis erstattet werden muss oder der zu erstattende Betrag durch meine Nutzung gemindert werden kann.
 
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