alexxus
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Ahoi,
ich hab mal ne Frage. Bringe heute zum 2. mal einen AV-Receiver der Marke Denon zur Reparatur zurück zum Händler und frage mich, wie meine Rechte aussehen, wenn die 2. Reparatur (bzw. der Versuch) erfolglos bleibt. Der erste Versuch war erfolglos, es wurde lediglich ein Software-Update gemacht, was absolut gar nichts gebracht hat. Nun "befürchte" ich, dass es auch beim 2. mal nicht repariert wird, entweder, weil es sich bei einem 350 € Gerät nicht lohnt oder weil der Fehler technisch Bedingt nur einmal am Tag auftritt, bzw. nur nach längerer Zeit ohne Stromzufuhr (also meistens über Nacht). Will jetzt nicht näher auf den Fehler eingehen, spielt ja auch keine Rolle.
Nun, wie siehts denn aus, wenn der 2. Versuch erfolglos bleibt? Mein letzter Wissensstand war, dass man nach zweimaligen erfolglosen Reparaturversuchen des gleichen Fehlers wandeln oder vom Kaufvertrag zurück treten kann. Nun frage ich mich erstmal, ob das noch so korrekt ist und weiter, ob mir dann der komplette Kaufpreis zusteht oder eine Nutzungsgebühr abgezogen wird (gekauft wurde im EH und nicht im Internet!). Ich möchte das Teil nämlich nicht behalten, mach da gar keinen großen Hehl draus.
Muss ich den Fehler beweisen, wenn die aus der Reparatur einfach sagen, es gibt keinen Fehler? Hab das nämlich schon sicherheitshalber auf Video aufgenommen, falls dumme Fragen kommen.
Danke für Tipps!
ich hab mal ne Frage. Bringe heute zum 2. mal einen AV-Receiver der Marke Denon zur Reparatur zurück zum Händler und frage mich, wie meine Rechte aussehen, wenn die 2. Reparatur (bzw. der Versuch) erfolglos bleibt. Der erste Versuch war erfolglos, es wurde lediglich ein Software-Update gemacht, was absolut gar nichts gebracht hat. Nun "befürchte" ich, dass es auch beim 2. mal nicht repariert wird, entweder, weil es sich bei einem 350 € Gerät nicht lohnt oder weil der Fehler technisch Bedingt nur einmal am Tag auftritt, bzw. nur nach längerer Zeit ohne Stromzufuhr (also meistens über Nacht). Will jetzt nicht näher auf den Fehler eingehen, spielt ja auch keine Rolle.
Nun, wie siehts denn aus, wenn der 2. Versuch erfolglos bleibt? Mein letzter Wissensstand war, dass man nach zweimaligen erfolglosen Reparaturversuchen des gleichen Fehlers wandeln oder vom Kaufvertrag zurück treten kann. Nun frage ich mich erstmal, ob das noch so korrekt ist und weiter, ob mir dann der komplette Kaufpreis zusteht oder eine Nutzungsgebühr abgezogen wird (gekauft wurde im EH und nicht im Internet!). Ich möchte das Teil nämlich nicht behalten, mach da gar keinen großen Hehl draus.
Muss ich den Fehler beweisen, wenn die aus der Reparatur einfach sagen, es gibt keinen Fehler? Hab das nämlich schon sicherheitshalber auf Video aufgenommen, falls dumme Fragen kommen.
Danke für Tipps!