Rückgabe von def. Gerät nach zweimaliger Reparatur?

Innerhalb der ersten 6 Monate hast du eh frei Wahl, ob Reparatur oder austausch auch schon bei erstmaligem Fehler.

Danach halt die 3 mal aber ich wüsste nicht das es sich auf ein und denselben Fehler beziehen sollte
 
Du schreibst das Dir bald der Kragen platzt in Zusammenhang mit dem Mac mini der schon zwei mal beim Reseller war. Ich habe also Deinen Beitrag gelesen und darauf geantwortet. Warum reagierst Du so komisch?
Übrigens geht es bei dem Rücktritt vom Kaufvertrag meines Wissens um den zweimaligen erfolglosen Reparaturversuch ein und desselben Fehlers.

mea culpa und das gereizte Verhalten sei bitte nicht persönlich aufzufassen!
Werde jetzt zum Händler und das Gerät abholen.
Aus und Ende.
 
Dann viel Erfolg und ich hoffe es ist jetzt alles einwandfrei. Ansonsten hilft wohl wirklich nur eine Rechtsberatung.

@Cosmic7110
Dieses Recht hat man nur wenn es nicht anders durch die AGBs geregelt ist und das ist es in der Regel. Daher stimmt die Aussage nicht pauschal, sondern ist von den AGBs des Vertragspartners abhängig.
 
Dann viel Erfolg und ich hoffe es ist jetzt alles einwandfrei. Ansonsten hilft wohl wirklich nur eine Rechtsberatung.

@Cosmic7110
Dieses Recht hat man nur wenn es nicht anders durch die AGBs geregelt ist und das ist es in der Regel. Daher stimmt die Aussage nicht pauschal, sondern ist von den AGBs des Vertragspartners abhängig.

Du kannst gesetze nicht durch AGBs verändern. Man kann sie hinsichtlich der Kunden anders auslegen aber nur zum Vorteil.

Du kannst durch die AGBs nicht den ersatz außer kraft setzen. Das wäre ja noch schöner
 
Also ich habe telefoniert und es ist sicher, ich habe sowohl Anspruch auf Schadensersatz als auch Anspruch auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Der Händler, wo ich soeben war, bestreitet all dies. Beim Rücktritt vom Kaufvertrag würde dann noch der Wertverfall berechnet, welcher sich nach der Nutzungszeit/Zeitverfall richten würde und im Zweifelsfalle käme man damit nur sehr teuer weg.

Einer Frist bis Ende der Woche wollte er ebenfalls nicht eingehen.
Ergo rufe ich gleich bei Apple an und lasse mich dort einmal aus.
So ein Verhalten ist bei den Kosten inakzeptabel. Wenn man ein Auto kauft das über den doppelten Anschaffungswert eines ähnlichen Automobils hat, verlangt man auch mehr Kulanz und bekommt jene auch. So zumindest meine Erfahrung.

Apple hat an dieser Stelle, für mich persönlich, total versagt!
 
Du kannst gesetze nicht durch AGBs verändern. Man kann sie hinsichtlich der Kunden anders auslegen aber nur zum Vorteil.

Du kannst durch die AGBs nicht den ersatz außer kraft setzen. Das wäre ja noch schöner

Zum tausendsten Mal:

§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
 
Zum tausendsten Mal:

§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Zum Nachteil des Verbrauchers darf die AGB trotzdem nicht sein. Sonst könnten ja alle fleißig die Rückgabe bei Defekt per AGB ausschließen und das geht nicht.

@ BlurCore

Hast du zufällig rausgefunden, ob die Abnutzung statthaft ist? Also dass sie dir, wenn, einen geringeren Preis zurückzahlen dürfen?
 
Zum tausendsten Mal:

§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Du brauchst hier garnicht so Neunmal klug tun. Mir ist das schon bekannt. es geht um die nachteile die dem verbraucher entstehen und das ist nicht rechtens. Wenn der gesetzgeber vorschriebt der Verbraucher hat die Wahl im Schadensfall dann ist da so. Da kann der hersteller in seine AGBs schreiben was er will.
 
Zum Nachteil des Verbrauchers darf die AGB trotzdem nicht sein. Sonst könnten ja alle fleißig die Rückgabe bei Defekt per AGB ausschließen und das geht nicht.

@ BlurCore

Hast du zufällig rausgefunden, ob die Abnutzung statthaft ist? Also dass sie dir, wenn, einen geringeren Preis zurückzahlen dürfen?

Ich bin dran!
Habe jetzt bei Apple selber angerufen und ordentlich am Temporegler geschraubt. War dann direkt nach der Technikebene beim SuperVisor für Custom Relations gelandet. Der ruft gerade den Reseller an und klärt die Situation ab. Der Austausch eines Gerätes ist schon zugesprochen worden. Der Rücktritt wäre auch eine rechtlich korrekte Entscheidung/Möglichkeit.
Ich werde gleich mehr berichten.
Eventuell kann er mir auch etwas zur Abnutzung sagen bzw. eventuell mein Anwalt am heutigen Nachmittag 16/17 Uhr herum.
Werde, wie gesagt, hier posten und Euch mit noch mehr Informationen versorgen.
Ist ja nicht einzusehen ein Gerät, dass 2400 Euro kostet, über 4 Wochen nicht in den Händen zu halten und dann noch nicht einmal Schadensersatz zu erhalten. Frechheit. Wenn ich Mercedes kaufe erwarte ich auch mehr als von einem Opel Corsa-Kauf. ^^
 
Du brauchst hier garnicht so Neunmal klug tun. Mir ist das schon bekannt. es geht um die nachteile die dem verbraucher entstehen und das ist nicht rechtens. Wenn der gesetzgeber vorschriebt der Verbraucher hat die Wahl im Schadensfall dann ist da so. Da kann der hersteller in seine AGBs schreiben was er will.

Und wenn der Gesetzgeber vorschreibt, dass das nur gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, dann ist auch das so. Dann gilt eben das, was in den AGB steht.
 
und wo steht da das der Händler / Hersteller das bestimmen kann ? Das wäre ja noch schöner
 
und wo steht da das der Händler / Hersteller das bestimmen kann ? Das wäre ja noch schöner

Nun, der Händler/Hersteller legt dir einen Vertrag samt AGB vor, und du kannst dann bestimmen, ob du ihn unterschreibst oder nicht. Es dürfte allerdings ziemlich schwierig werden, einen Händler zu finden, der sich nicht das Recht auf Nachbesserung vorbehält.

Das ändert aber auch nichts daran, dass die Nachbesserung nach mehreren (in der Regel drei) Fehlversuchen als gescheitert betrachtet wird, und dann kannst du immer noch vom Kauf zurücktreten. Nur diese ich-krieg-SOFORT-ein-Neugerät-Geschichten sind Unfug.
 
Mediamarkt zb schließ es nicht aus ;)

also sooo ein Unfug ist das nun nicht
 
Also zum Thema Abnutzung/Wertverfall:

Wenn Du vom Kauf zurücktrittst, dann aus dem Grund, weil der Händler 2x nicht in der Lage war, den gleichen Fehler zu beheben!
Ergo ist das für Dich als Verbraucher die Absicherung dafür, dass Du keine x Wochen auf ein funktionierendes Gerät wartest.
Der Händler muss Dir das Geld komplett erstatten.

Für diese Äußerung übernehme ich jedoch keine Gewähr!
Mein Kollege studiert Jura und ist noch kein Rechtsanwalt :D
Mir persönlich hat sein Wissen jedoch geholfen, Apple hat bei mir vorhin eingelenkt. Nach 3 Stunden Telefonat und endlosen Wegen zum Händler. Aber es hat sich gelohnt und ich werde auch in Zukunft weiterhin Apple kaufen, jedoch nicht bei diesem Händler sondern im Store!

Gruß
BlurCore
 
Ich les hier immer Händler/Hersteller... in Deutschland beziehen sich alle Rechte die der Verbraucher von Rechts wegen hat hat immer gegenüber dem Händler wo das Gerät gekauft wurde.

Sprich -> Wenn man das Gerät nicht bei Apple gekauft hat, hat man vom Gesetz her erst mal überhaupt keine Ansprüche gegenüber Apple.

Ausnahme sind Garantieleistungen die der Hersteller einräumt... wenn man diese in Anspruch nehmen will sollte man sich an den Hersteller wenden und nicht an den Händler.. und da gilt dann das was der Hersteller garantiert.. und dafür gibt es keine Gesetzlichen vorgaben.
 
Das kann man so auch nicht sagen...

Auf Garantie, die einem beim Kauf eingeräumt wird, hat man auch Anspruch. Wenn ein Hersteller wie Dell z.B. einer Firma garantiert defekte Geräte innerhalb von 24h auszutauschen, dann müssen sie das auch tun oder man kann sie verklagen ;)

Es gibt halt nur keine gesetzliche Grundlage wie diese Garantie aussehen muss. Der Hersteller kann sich aussuchen was genau er garantiert ;)

Kulanz ist wenn etwas kostenlos oder vergünstigt repariert wird das über die Gewährleistung oder die Garantie hinaus geht.
 
Das ist ja geil hier ; )

Also die Sache ist doch klar: AGB dürfen nur besser als gesetzlich Regelung stellen, das steht doch ebenso drinnen!

Wie kann man nur darauf kommen, dass dies anders sein könnte?

PS: Und Garantie ist und bleibt freiwillig...
 
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