Rückgabe von def. Gerät nach zweimaliger Reparatur?

Insofern ist also der Fehler schon entscheiden. Tritt der Fehler auf, wenn zum Beispiel nur vom Strom getrennt, ist das fraglich, wenn man davon ausgeht, dass so ein Gerät normalerweise im Stand by bleibt und keinen Ausschalter hat.

Es hat beides, einen großen Stand-By-Schalter und direkt daneben einen kleinen Netzschalter, der das Gerät komplett abschaltet.

Und ich find den Fehler wirklich sehr störend, wenn ich (Bspw.) Sonntag Abend pünktlich um 20:15 Uhr zum Tatort einschalte aber die ersten fünf Minuten verpasse, weil kein Ton kommt.

Ich weiß, das hört sich alles nicht so dramatisch an aber es nervt einfach ungemein. Und ich bin ehrlich, es passt mir recht gut, da ich ja ein anderes Gerät möchte (was allerdings wohl doppelt so teuer wird). :)
 
Ein neues Gerät ist nicht selbstverständlich. Die Quelle von recht-gehabt.de spricht zwar davon, dass "der Verkäufer die Wahl grundsätzlich zu befolgen hat, es sei denn sie ist grob unverhältnismäßig oder nicht durchführbar". Das Gesetz sagt es noch etwas genauer:

BGB § 439
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. ...

Man kann also keineswegs "sogleich" auf einem Austausch bestehen.
 
Ein neues Gerät ist nicht selbstverständlich. Die Quelle von recht-gehabt.de spricht zwar davon, dass "der Verkäufer die Wahl grundsätzlich zu befolgen hat, es sei denn sie ist grob unverhältnismäßig oder nicht durchführbar". Das Gesetz sagt es noch etwas genauer:

Man kann also keineswegs "sogleich" auf einem Austausch bestehen.

Warum sollte ein Tausch des Gerätes unverhältnismäßig viel kosten? Welches Verhältnis kommt da zum Tragen? Ich denke mal auf einer Seite der Kaufpreis und auf der anderen der virtuelle Preis der Fehlerbeseitigung. Kostet diese mehr als der Kaufpreis, kann er ablehnen. Da der Tausch aber wohl nicht mehr kosten kann, als der Kaufpreis zieht das wohl nicht.

Achtung, das ist reine Mutmaßung.
 
Vielen Dank! :cake:

Wie bekomme ich jetzt Apple dazu mir mein mit Apple Care abgesichertes, 2 Jahre altes MBP, durch ein neues zu ersetzten weil mein Super Drive defekt ist? :D

Man darf natürlich auch nicht die Apple Garantie mit der Gewährleistung verwechseln. Für letzters gilt das hier im Artikel genannte. Bei der freiwilligen Garantie kann sich Apple selber aussuchen, was sie mit dem Gerät machen.
 
Man darf natürlich auch nicht die Apple Garantie mit der Gewährleistung verwechseln. Für letzters gilt das hier im Artikel genannte. Bei der freiwilligen Garantie kann sich Apple selber aussuchen, was sie mit dem Gerät machen.

Das hatte ich gar nicht erwähnt (falls noch jmd. fragt), das Gerät ist knapp 4 Monate alt, also greift die gesetzl. Gewährleistung... :)
 
Dummerweise gibt es immer noch den § 437 BGB, der besagt, dass die §§ 439-441 nur anwendbar sind "soweit nicht ein anderes bestimmt ist" - was nichts anderes bedeutet, als dass man im "Kleingedruckten" jederzeit eine andere Regelung vereinbaren kann.

Was diese beiden Jurastudenten da auf ihrer oben verlinkten, pseudo-seriösen Website verbreiten, ist absolut unglaublich, da stimmt ja NICHTS. Setzen, sechs!

:auslach:Und die bilden sich noch ein, sie stünden kurz vor'm Staatsexamen.
 
Also in den AGBs meines bevorzugten Ladens in dem ich meine Computersachen usw, hole, steht dass der Laden sich vorbehehält, die Mängelbeseitigung durch Nacherfüllung durchzuführen, in Form von Reparatur.

Ist doch auch eigentlich immer so, wenn ich in der Gewährleistungsfrist, also den ersten 6 Monaten, ein Problem habe, dann kann nicht einfach sagen, ich möchte mein Geld zurück.

Die Firmen sichern sich da einfach durch entsprechende Bedingungen in ihren AGBs ab.

Hatte ich auch letztens in der Praxis so gehabt, Festplatte ging kaputt, war gerade mal 5 Monate alt.
Habe dann natürlich auch gefragt, wie sieht es aus, ich hätte gerne gleich einen Ersatz.
Da hieß es dann auch nur, ne eine neue Platte können wir ihnen nicht sofort mitgeben, sie müssen warten was der Hersteller uns als Austausch zuschickt, offiziell wurde die Platte dann zur Reparatur eingeschickt.
Und nach ein paar Wochen durfte ich dann eine zerfiziert reparierte Platte vom Hersteller abholen.

Jedenfalls habe ich dass noch nie erlebt, dass ich irgendwo sagen konnte, so nach 5 Monaten, ok, geben sie mir einfach mein Geld zurück.
Wenn das gehen würde, dann würde ich dass natürlich immer so machen.
 
Die AGB des Ladens sind anscheinend recht übersichtlich:

1. Unsere Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2. Die Beschaffenheit unserer Ware richtet sich nach den Angaben in der Bedienungsanleitung des Herstellers. Wir sind nicht für Mängel durch unsachgemäße oder vertragswidrige Umstände verantwortlich, die Sie zu vertreten haben, besonders wenn der Hersteller auf diese Umstände hingewiesen hat.
3. Wenn Sie Unternehmer sind, verjähren Mängelansprüche nach einem Jahr. Bei gebrauchten Sachen verjähren Mängelansprüche auch dann nach einem Jahr, wenn Sie kein Unternehmer sind.
4. Außer bei einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder des Produkthaftungsgesetzes haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Eine nichtige Regelung ist möglichst auf das zulässige Maß zurückzuführen. Andere Bestimmungen bleiben gültig.

Was heißt es nun nach dem erfolglosen 2. Versuch? Kann ich direkt auf Rückzahlung des Kaufpreises bestehen oder kann der Verkäufer nach dem 2. Versuch immernoch auf Austausch gegen ein Neugerät bestehen?
 
Vielen Dank!

Werd das beim nächsten mal dann ansprechen, dass ich das Gerät zurück geben will. Wollte dann eh ein anderes Gerät in dem Laden kaufen, nur kommt das erst Juni/Juli 2010 auf den Markt und solang dulde ich das hin-und-her auf keinen Fall.

Bin mal gespannt, was die sagen... Hatte mit denen eigentlich noch nie Probleme aber ich ahne schon, dass die sich weigern, mir den Kaufpreis zu erstatten. Leider steht in deiner Quelle nicht, ob der komplette Kaufpreis erstattet werden muss oder der zu erstattende Betrag durch meine Nutzung gemindert werden kann.

Nacherfüllung ist Reparatur oder Ersatz, wandlung erst nach 2 bzw 3 maligem erfolglosem nachbesserungsversuch (Reperatur oder Ersatz)
 
Nacherfüllung ist Reparatur oder Ersatz, wandlung erst nach 2 bzw 3 maligem erfolglosem nachbesserungsversuch (Reperatur oder Ersatz)

Ja und? Ich hab nun schon mehrmals geschrieben, dass das Gerät grad bei der 2. Reparatur BEIM HERSTELLER ist (musste dahin geschickt werden - Wartezeit jedesmal drei Wochen). Es geht mir ja darum, was ich tun kann, wenn ich das Gerät wieder zurück bekomme und es immernoch nicht klappt.
 
Danke schon mal für die vielen und hilfreichne Kommentare. Werde jetzt weiter bei Apple Terror machen ;). Nur noch eine letzte Frage: Apple meinte, dass man das Gerät nur innrerhalb von 3 Wochen getauscht werden kann. Aber die Garantie geht doch über ein ganzes Jahr.

Gruß-MacGriffin
 
Ich würde mich hier gerne mal einhaken.

Es handelt sich um ein MBP late 2008 Unibody.
Mitte März wurde das Display wegen falscher Farbdarstellung getauscht.
Danach trat ein Fehler auf, der zuvor noch nicht existierte. Das Display ging für den Bruchteil einer Sekunde aus. Dieses "Flackern" trat immer wieder auf. Das Gerät wurde zwei weitere male zur Reparatur gebracht (Premium Reseller).
Dort wurde das LogicBord 2 mal getauscht.
Apple weigert sich, das Gerät auszutauschen. Es ist jetzt ein viertes mal in der Reparatur. Erst danach soll es getauscht werden.
Ich würde gerne vom Kauf zurücktreten, AppleCare existiert. Der Wertverlust beläuft sich mittlerweile auf 150 Euro, ungeachtet die ganzen Nerven.
Ein MacMini der mitte März gekauft wurde, weißt ein mechanisches Klacken bei der Festplatte auf. Auch dieses Gerät wurde bereits 2x zur Diagnose abgegeben. Der Reseller konnte das Problem nicht feststellen und hat die Festplatte nicht getauscht. Langsam aber sicher platzt einem da der Kragen.

Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus bzw. wie bekommt man diese am besten durchgesetzt?



Gruß
BlurCore
 
Das mechanische Klacken könnte der IdleKick sein, das ist kein Fehler. Die erste HD, die ich in meinem MB hatte, machte das auch immer, die neue nun nicht mehr.

Hat allerdings nichts mit dem Thema zu tun.

/ed

Weiß nun jemand, ob man den vollen Kaufpreis zurück verlangen kann oder die Abnutzung abgezogen wird?
 
Die VZ ist leider in dieser Rechtsfrage kostenpflichtig und wird mit 1,86Euro pro Minute berechnet. Habe jetzt einen Bekannten gefragt wie die Rechtslage aussieht. Werde mit ihm um 12.oo noch einmal sprechen. Dann weiß ich eventuell mehr und kann das auch hier preis geben.
 
Ein Klackern KANN auf einen Defekt hinweisen, ist aber an sich noch kein Defekt. Daraus einen Grund für eine Rückgabe zu machen ist "penibel".
 
Ein Klackern KANN auf einen Defekt hinweisen, ist aber an sich noch kein Defekt. Daraus einen Grund für eine Rückgabe zu machen ist "penibel".

Es geht hier um ein MacBook Pro!
Lest doch bitte meinen Artikel genau durch.
Das Klackern am MacMini ist ein lapidares Problem.
Das eigentliche Problem besteht beim MacBook Pro!

Gruß
 
Rein rechtlich gesehen hast du die möglichkeit der Wandlung, das Apple sich da querstellt ist wohl nix neues und ich würde mir da ein paar Quellen besorgen und die nötigen Paragraphen dann am Telefon nennen. Diese sind im Netz problemlos zu finden. Von daher bleibt ihnen nix anderes übrig als Deutsches Recht zu akzeptieren und das Gerät zurückzunehmen. ob es ihnen passt oder nicht.

auf die 4te Reparatur hätte ich micht garnicht mehr eingelassen.

klappte bei meinem ipod damals problemlos, allerdings hab ich den auch im Mediamarkt gekauft.
 
Du schreibst das Dir bald der Kragen platzt in Zusammenhang mit dem Mac mini der schon zwei mal beim Reseller war. Ich habe also Deinen Beitrag gelesen und darauf geantwortet. Warum reagierst Du so komisch?
Übrigens geht es bei dem Rücktritt vom Kaufvertrag meines Wissens um den zweimaligen erfolglosen Reparaturversuch ein und desselben Fehlers.
 
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