Ich verstehe die Polizisten, die erst mal den rabiaten Fahrradfahrer schnappen.
Erstens ist das, anders als das Einfahren in eine verbotene Straße, eher eine Straftat als eine Ordnungswidrigkeit.
Zweitens kann man den LKW-Fuzzi anhand des Nummernschildes belangen, den Radler aber nicht.
Und drittens, da wäre wichtig zu wissen, warum da LKWs nicht rein sollen. Vielleicht um Dauerdurchgangsverkehr zu verhindern mit Belästigung? Dann wäre der eine, vielleicht ortsunkundige, Fahrer ja nicht die große Katastrophe.
Der radfahrende Schläger dagegen schon. Na ja, nicht große Katastrophe, aber immerhin kriminell. Mindestens Sachbeschädigung, meiner laienhaften Meinung auch Nötigung. Oder was in der Art. Ich würde da hundert Stunden Sozialarbeit verdonnern. Alle auf einer Dokusoap aufgezeichnet
Schließlich bietet das sogenannte Recht am eigenen Bild nur Schutz dagegen, Bilder von sich veröffentlicht zu sehen. Und selbst das nur, wenn man im Mittelpunkt des Bildes ist, nicht nur Beiwerk.