Film Post/Forderung vom Rechtsanwalt, weil mein alter Mitbewohner einen Film ...

Ich kann dir sagen das nichts geändert wurde da ich genau diesen "Fall" gerade habe mit einem Anzeigefreudigem etwas älteren Herren, da hier weder Gefährdung noch Beleidigung im raum Steht der Herr PK aber doch auf weitere Ermittlungen aus ist habe ich das ganze weiter geleitet.

Aber erstes Schreiben zur Fahrerermittlung ging genau so wie ich es oben erläutert habe zurück zur Polizei. Als nächstes kam eine Vorladung weil der Zeuge meint mich als Fahrer wiedererkennen zu können...

Naja aber das tut nix mehr zur Sache

Wobei hier noch kein Straftatbestand im Raume steht!! das muss ich dazu sagen, es ging um eine Privatanzeige. Bei Verkehrsverstößen/Owis usw sieht das ganze schon anders aus und wird so gehandhabt wie du geschrieben hattest.
 
... Wobei hier noch kein Straftatbestand im Raume steht!! das muss ich dazu sagen, es ging um eine Privatanzeige. Bei Verkehrsverstößen/Owis usw sieht das ganze schon anders aus und wird so gehandhabt wie du geschrieben hattest.

Das meinte ich auch. Den Privatkram hatte ich überhaupt nicht auf dem Schirm.
 
Hier stehen viele Infos zu allen bekannten Abmahnkanzleien und dort gibt es auch eine modifizierte Unterlassungserklärung:
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-special/

Die Standarderklärung ist viel zu allgemein und bedeutet oft, dass man sofort in die Vertragsstrafe rutscht, wenn später nochmal etwas vom gleichen "Anbieter" kommt. Die modifizierte Erklärung beschränkt die Unterlassung auf ein bestimmtes Medium.
 
Also erstens: Geh zu einer Rechtsberatung
Zweitens: Es gibt sehr legale Wege an den Namen zu kommen wenn die IP bekannt ist, da leisten manche Staatsanwaltschaften immer noch Unterstützung
Drittens: Versuchst Du ein ungesichertes WLAN zu erfinden, bist Du trotzdem in der Haftung
Viertens: Wenn es ein Mitbewohner war bist Du (wenn er es nicht freiwillig zahlt) Mitstörer da der Anschluss auf Dich läuft.
Fünftens: Der Link zur Störerhaftung wurde bereits gepostet
Sechstens: Die Behauptung Dein WLAN sei gesichert und es müsse dann jemand eingebrochen sein ist nicht glaubhaft sagen bisher fast alle Richter. Du musst dann beweisen das dies wirklich so war und bist immer noch Mitstörer
Siebtens: Störerhaftung gibt es nur in zivilen Prozessen (um den es hier geht). Ein Staatsanwalt würde eine Strafverfolgung einstellen, wenn nicht zweifelsfrei der Täter nachgewiesen werden kann. Und das geht halt nicht wenn Du sagst es sei eine WG gewesen. Nur dummerweise hilft Dir das in diesem Zivilprozess im Unterschied zu einem Strafprozess nicht.
 
was ist wenn jemand bei mir einbricht und nix macht, als einen fim Download anwerfen? :D
 
Nein, der nächste Schritt ist eine Einstweilige Verfügung. Kein billiger Spaß.
Es geht hier juristisch ja um Unterlassung und nicht in erster Linie um eine Gebühr.

So ist es. Und bei den in solchen Sachen üblichen Streitwerten (wie hoch wurde der denn hier eigentlich angesetzt?) kommen für für das einstweilige Verfügungs- und das Hauptverfahren schnell Gerichts- und Anwaltsgebühren im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich zusammen.

Wenn die Gegenseite recht hat, darfst Du die blechen. Kann aber auch sein, dass die Gegenseite nicht recht hat. Können wir hier nicht beurteilen.

Daher: Geh morgen schleunigst zu einem Anwalt. Und zwar zu einem, der sich mit Medien- und Urheberrecht auskennt.
 
Ich würde das Ganze erst mal entspannt sehen. Kommt kein Mahnbescheid vom Amtsgericht würde ich nichts unternehmen. Wenn doch binnen 14 Tagen Widerspruch beim Amtsgericht einlegen und erst mal abwarten. Hier gilt immer die Devise: Wer die Musik bestellt zahlt auch.

Außerdem wie kam der angebliche Anwalt an Deinen Namen? Da müsste ja der Internetprovider mit geholfen haben. Dann weis aber immer noch kein Mensch (Stichwort NAT oder PAT) welcher Rechner nun die Datenpakete im LAN angenommen hat. Es könnte auch Herr Hanswurscht von Nebenan gewesen sein. Gut Du als Anschlussinhaber trägst zwar die Verantwortung für den Internetzugang, jedoch müsste das lt. meinem Rechtsverständnis erst mal wer "tatkräftig" beweisen dass Du davon Kenntnis hattest.

Schau einfach was passiert. Solange kein Mahnbescheid kommt -> Mach Dir keine Gedanken. Schließlich kann ich Dir auch irgendwas schreiben und auf eine IPv4 Adresse aus Deiner Region tippen die Du zum Zeitpunkt x angeblich zugeteilt bekommen hattest. Kommt dann nach dem Widerspruch nichts weiter (wenn doch kannst Du Einspruch erheben) ist das wohl ne billige Abzocke.

- Meine Meinung dazu -
 
Die haben die Daten von meinem Provider der Telekom, dass ist auf einer Seite ersichtlich bzw. dargestellt.
In wie weit das Signal dort dann weiterverteilt wird, können die ja nicht prüfen/wissen nehme ich an.
 

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Die haben die Daten von meinem Provider der Telekom, dass ist auf einer Seite ersichtlich bzw. dargestellt.
In wie weit das Signal dort dann weiterverteilt wird, können die ja nicht prüfen/wissen nehme ich an.

Ein kleines Essay eines der hier anwedenden Wissenden würde mich sehr interessieren. Ich dachte immer, dass ein Rückschluss providerseitig von IP zu Inhaber nur per Gerichtsbeschluss zu erwirken ist und das auch nur bei Verdacht auf schwere Verbrechen wie Terrorismus, Mord, Bandenkriminalität, ...
Wo liegt hier mein Missverständnis?
 
...
506€ laut dem Schreiben sind für die Rechtsanwaltskosten 450€ Schadensersatz für die Filmproduktionsfirma.
...

Mahnbescheid kommt sicher nicht...



... aber vielleicht eine einstweilige Verfügung.

Wie hoch ist denn der Streitwert angesetzt?


Streitwert liegt wohl bei 10 000€, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ein kleines Essay eines der hier anwedenden Wissenden würde mich sehr interessieren. Ich dachte immer, dass ein Rückschluss providerseitig von IP zu Inhaber nur per Gerichtsbeschluss zu erwirken ist und das auch nur bei Verdacht auf schwere Verbrechen wie Terrorismus, Mord, Bandenkriminalität, ...
Wo liegt hier mein Missverständnis?

Der Gerichtsbeschluss vom Amtsgericht Köln ist ebenfalls direkt beim Schreiben dabei. Zumindest soweit ich das deuten kann als Nicht-Jurist.
 
btw, was für Sinn macht es, Namen/Adresse zu schwärzen, wenn sie über Deine Signaturlinks einzusehen sind?
 
Ich würde das Ganze erst mal entspannt sehen. Kommt kein Mahnbescheid vom Amtsgericht würde ich nichts unternehmen.

Auch wenn eine Abmahnung negativ belastet ist, ist sie doch vom Grundgedanken her eine Möglichkeit einen Sachverhalt kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Wer diese Möglichkeit ausschlägt, weil er eben auf eine Mahnung wartet, sollte sich nicht über Gerichtspost - und damit meine ich jetzt nicht das Mahngericht - wundern. Bei Urheberrechtssachen geht es zuerst mal um Unterlassung, Schadensersatz und Gebühren sind zunächst zweitrangig. Obwohl das in der vorgefertigten Unterlassungserklärung zusammengefasst ist. Wer die so unterschreibt, akzeptiert damit auch die Kosten. Meist wird dazu geraten, die Unterlassungserklärung gegebenenfalls auch modifiziert abzugeben, weil dadurch der Streitwert und damit auch die Kosten reduziert werden. Streitwert wären dann nur noch die Gebühren bzw. die Schadensersatzforderung.

Das mit den kurzen Fristen ist leider auch gängige Praxis, meist trudeln die kurz vor dem Wochenende ein und laufen Anfang der Woche aus, ohne realistische Chance, deswegen jemand fragen zu können, der sich damit auskennt.
 
Ich kann zum eigentlichen Anliegen zwar wenig beitragen, wollte aber mal anmerken, dass ich es recht erstaunlich finde, dass
1.) auch das runterladen eines einzelnen Films derart verfolgt wird
2.) die Telekom so breitwillig Auskunft gibt
3.) die "Dauer" im Anschreiben angegeben wird.

Auf was soll sich Punkt 3 eigentlich beziehen? In der Zeit müsste man sich den Film ja komplett ansehen können, denn so lange dauert das Runterladen mit DSL doch gar nicht? Oder ging es um (Live-)Streaming?? Ich blicke da nicht ganz durch und würde den Kollegen in Istanbul mal anmailen, ob er zu dem Zeitpunkt diesen Film gesehen hat.
 
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