Film Post/Forderung vom Rechtsanwalt, weil mein alter Mitbewohner einen Film ...

Larzon

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Hej,
ich habe da seit Freitag ein ziemlich blödes Problem.
In meiner alten WG, in der ich offiziell seit 01.09. und auch das letzte 3/4 Jahr nicht mehr gewohnt habe, da ich mit bei meiner Freundin gewohnt habe und das Zimmer nur als Abstellraum genutzt habe, kam nun letzte Woche ein Brief an. Der Telefonanschluss ist noch nicht komplett umgemeldet und läuft noch auf meinem Namen, entsprechen war der Brief an mich adressiert.

In dem Brief geht es um einen Film, welcher wohl in Tauschbörsen angeboten wurde.
Mit Datum und Zeitpunkt Ende August. An dem Tag war ich leider nicht arbeiten und kann so nicht direkt ein Alibi vorlegen, ich weiß halt nur das ich nicht in der Wohnung war und auch ohnehin keine Filme runterlade.
Entsprechend ist davon auszugehen, das es ein Mitbewohner war, der aber leider ebenfalls zum 01.09. ausgezogen ist und nun in Istanbul ein Auslandssemster macht.

Und ich steh jetzt mit einer Forderung von 956€ da und weiß nicht so recht was ich tun kann/soll. Denn ich möchte ungern für derartig dummes Verhalten zahlen müssen.

Zumal ich der Ansicht bin das ich nicht dafür verantwortlich sein kann, was andere mit dem Internet anstellen. Wenn ich illigales mit der Post verschicke, kann ja auch niemand die Post verklagen, nur weil sie den Dienst zur Verfügung stellt.

Also was tun? Rechtsberatung im Internet ist zwar nicht rechtens, aber vielleicht hatte jemand schon mal was ähnliches und kann mir einen Tipp geben.

Wäre ich sehr dankbar für, da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe. :(
 
Als Anschlussinhaber bist Du der *****, so hart es sein mag. Am besten einen Anwalt einschalten, es muss nicht bei dieser einen Forderung bleiben. Ein Kollege hatte das Spiel neulich mit Mitbewohnern durch, der hat die German Top-100 als ZIP gezogen und mittlerweile kamen 3 (!) Abmahnungen von 3 (!) unterschiedlichen Kanzleien, die sich jeweils auf einen anderen Titel aus diesem ZIP bezogen.

Wenn Du zu einem vernünftigen Anwalt gehst kostet Dich das zwar auch 1000 Euro, der sorgt dann aber auch die nächsten 3 Jahre dafür, daß es nicht zu krass wird.

Rechtschutz-Versicherung würde bei Urheberrechtsnummern eh nicht greifen.
 
Zumal ich der Ansicht bin das ich nicht dafür verantwortlich sein kann, was andere mit dem Internet anstellen. Wenn ich illigales mit der Post verschicke, kann ja auch niemand die Post verklagen, nur weil sie den Dienst zur Verfügung stellt.


das ist leider so nicht richtig. Wenn jemand deinen Internet Anschluss mit deinem Einverstaendnis nutzt bist du rechtlich dafuer haftbar was er damit macht. Wenn dein WLAN nicht mit einem Passwort geschuetzt ist gilt das uebrigens auch.

Ich wuerde mich an einen Anwalt wenden der sich auf Medienrecht spezialisiert hat.
 
Anbieten, dass du nur 500 Euro zahlen kannst, da Student (?).
500 Euro zahlen und deine Lehre aus der Geschichte ziehen.

Allerdings kenn' ich die Rechtsprechung in Deutschland nicht, was dies hier betrifft:

Zumal ich der Ansicht bin das ich nicht dafür verantwortlich sein kann, was andere mit dem Internet anstellen.

Der springende Punkt ist, dass die anderen es nicht mit "dem Internet" angestellt haben sondern mit "deinem Internetzugang".
 
Moinsen,

Anwalt einschalten, alle Tipps und Ratschläge im Internet sind Spekulationen, es sei denn, jemand ist Jurist und kann in diesem Fall fundierte Aussagen treffen. Dazu muss er aber auch sämtliche Details kennen.

Alles andere halte ich für "von meiner Oma der Hund kennt jemanden, dessen Cousin hatte mal nen Freund, der....!"
 
Das ihr immer alles zum Anwalt tragen müsst ;)

Erst einmal würde ich zur Verbraucherzentrale gehen, da kostet die Beratung glaube ich nur 10€ und die sagen dir schon was du zu tun hast. Einen Anwalt kannst du immer noch einschalten...
 
Das ihr immer alles zum Anwalt tragen müsst ;)

Erst einmal würde ich zur Verbraucherzentrale gehen, da kostet die Beratung glaube ich nur 10€ und die sagen dir schon was du zu tun hast. Einen Anwalt kannst du immer noch einschalten...

Da die Forderung der Kanzlei sicherlich gerechtfertigt ist, kannst Du mit der Verbraucherzentrale genau gar nichts anfangen.
 
Zumal ich der Ansicht bin das ich nicht dafür verantwortlich sein kann, was andere mit dem Internet anstellen. Wenn ich illigales mit der Post verschicke, kann ja auch niemand die Post verklagen, nur weil sie den Dienst zur Verfügung stellt.
Ich sehe in deinem Fall auch nicht, dass die Abmahnung an den Provider (der den Dienst zur Verfügung stellt) gegangen ist.
 
Bei der Zentrale gibt es Vordrucke, z.B Unterlassungserklärungen. Oft ist danach gar nichts mehr vom Anwalt zu hören, und selbst wenn die Summe nur gesenkt wird (meist der Fall) haben sich die 10€ Aufwand schon gelohnt. Wie gesagt, danach kann man immer noch zum Rechtsverdreher.
 
Ich sehe in deinem Fall auch nicht, dass die Abmahnung an den Provider (der den Dienst zur Verfügung stellt) gegangen ist.

Im übertragenen Sinne biete ich den Dienst ja meinen Mitbewohnern an. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass ich es nicht alles kontrollieren kann was veranstaltet wird.
 
Versuch mal deinen Kumpel in Istanbul dazu zu bewegen zuzugeben, dass er das war - schließlich war er es ja auch. Ich denke nicht, dass es eine Art "Durchgriffshaftung" auf dich als Anschlussinhaber gibt. Du bist zwar für deinen Anschluss verantwortlich, wenn du aber sagst "ich war das nicht, mein Mitbewohner 'Bla' war das", dann hast meiner nicht-juristischen Meinung nach, deiner Verantwortung genüge getan. Am besten natürlich, der gibt das zu, dann ist das gegessen. Ein Problem hast du, wenn es sich bei deinem Mitbewohner vielleicht doch um eine unerkannte Seite deines Selbst handelt ;)

Und ein Anwalt, der dich in dieser Sache berät, ohne für dich tätig zu werden kostet auch keine 1000 EURO, selbst dann nicht wenn er in Schriftlichem für dich tätig wird. Du kannst einem Anwalt jederzeit (da gibts nen Namen dafür, ich meine bla bla REchtsberatung, oder Vorberatung ... weiss nicht mehr) deinen Fall schildern und ihn fragen, wie viel welche Stufe eines möglichen Rechtsstreits in dieser Sache kostet, wenn du ihn dich vertreten lässt. Diese Gespräch kostet dann zwischen 70 und 100 EURO, vielleicht auch weniger.
 
Moinsen,

genau wegen dieser ganzen Antworten macht es meiste keinen Sinn, solche Fragen im Forum zu stellen. (Damit meine ich keinen persönlich!)

"Hätte, müsste, könnte, sollte".

Keiner kennt Fakten und/oder den genauen Inhalt der Abmahnung, bzw. ob es einen weiteren Empfänger selbiger gibt (Provider?!) und und und.

Bei manchen Anwälten gibt es Vorabgespräche, ohne Mandatsaufnahme, die z. T. ähnlich günstig sind wie Verbraucherzentrale.
 
Und wenn Du die Piraten wählst, werden die dann auch den Parteien Druck machen, dass sich da was in der Rechtsprechung ändert. Mehr als €50 sollten es nicht für so ein vergehen sein.
Das sind die wahlentscheidenden Themen von morgen.
 
Larzon, nicht gegen dich gerichtet, sondern allgemein gesprochen: Ich habe den Eindruck, daß immer häufiger solche "Hilfe ich muß 1000 Euro zahlen weil xxxx einen Film runtergeladen hat"-Posts in Foren auftauchen. Da frage ich mich schon, ob das nicht in vielen Fällen eine Angstmach-Masche der Industrie ist...
 
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