Gesellschaft Polizeieinsatz - Freiheit statt Angst - 12.09.2009

Nicht so schlimm, sind ja nur Ausländer, die auf die Fresse kriegen. :noplan:


Edit: Mist, unser deutscher Kollege hier ist in Norwegen ja auch einer! :eek:


:hehehe:
kein problem denn:
OT: Ist Euch schonmal aufgefallen, dass Briten, Österreicher, Schweizer, Amerikaner, Skandinavier und Niederländer meistens nicht als Ausländer bezeichnet werden? Türken, Italiener, Osteuropäer und Russen immer?

und ich habe auch blaue augen, blonde haare wie ein arier norweger
 

Ja und?
Mag ja sein, dass du – warum auch immer – Vorbehalte gegen die taz hast, aber sie gehört definitiv zu den überregionalen Zeitungen Deutschlands, welche die wenigsten Fehler (d.h. Falschmeldungen, Zwang zu Gegendarstellungen etc.) machen.
In diesem Fall ist es auch egal, welche Zeitung berichtet, was ein Anwalt sagt. Das wird wiedergegeben. Punkt. Da ist jegliche Polemik fehl am Platze. Du kannst höchstens die Aussage des Anwaltes bezweifeln (auch wenn ich nicht glaube, dass du es besser weist).
 
So ein murks sollte man einfach nicht drucken, bis jetzt hat es auch noch keine andere Zeitung getan, ich hoffe es bleibt dabei ^^
 
ich bin mir nicht sicher ob irgend jemand hofft, dass dein murks hier weiter veroeffentlicht wird
 
Die Ordnungshüter haben jetzt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen für den Fausttanz bekommen:
Die beiden Polizeibeamten, die auf der Datenschutz-Demo "Freiheit statt Angst" im September 2009 in Berlin einen Radfahrer misshandelten, wurden vom Amtsgericht Tiergarten wegen einfacher Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von jeweils 120 Tagessätzen verurteilt (263a Ds 96/10).
Quelle: http://heise.de/-1564899

Gelten die somit als "vorbestraft"?
 
Du bist nach jeder Verurteilung, in der Du eine Strafe erhältst, vorbestraft! Bis zu 90 Tagessätzen wird die Verurteilung jedoch nicht in ein polizeiliches Führungszeugnis aufgenommen.
Aus §53 BZRG - Offenbarungspflicht bei Verurteilungen:
Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung
1. nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder
 

Die Punkt, das man sich als unbestraft bezeichnen kann, ändert aber nichts an dem Fakt, das man vorbestraft ist.

Eine Schwangere Frau kann sich ja auch im Vorstellungsgesprch als nicht schwanger bezeichnen. Trotzdem bleibt sie schwanger...

Wichtig ist ohnehin nur, ob was im Polizeilichen Führungszeugnis steht, oder nicht.

Für die Polizisten dürften auch die Diziplinarischen Massnahmen im Rahmen des Beamtenrechts den höheren Stellenwert haben.
 
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