Politiker tötet Mutter auf Skipiste. 33.000 Euro Strafe nach Kurzprozess angemessen?

Kurzprozess und niedrige Strafe für das Töten eines Menschen angemessen?

  • Ja. 33000 Euro Strafe sind genug für das Leben eines Menschen.

    Stimmen: 12 19,0%
  • Nein! Jemand der so fahrlässig handelt sollte härter bestraft werden!

    Stimmen: 15 23,8%
  • Ich habe den Verdacht, bei der Sache spielt ein "Politiker-Bonus" eine Rolle.

    Stimmen: 36 57,1%

  • Umfrageteilnehmer
    63
Status
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Ich finde es total ätzend, hier einen solchen Thread zu erstellen. Das ganze ist eine tragische Sache. Sowohl für die Hinterbliebenen als auch für Althaus. Sich darüber im Stammtischstil das Maul zu zerreißen, einfach nur...

Ich weiß nicht, was in Köpfen vorgeht, die daraus Schlagzeilen oder Threads wie diesen produzieren...
 
Töten ist töten. So banal ist das Weltbild mancher Leute. Logisch hat BILD eine so hohe Auflage.
 
Wenn ihr alle so gegen BILD seid, warum lest ihr das alle? :noplan:

@toto:

Tja, das Leben war schon immer ätzend und tragisch. :noplan:
 
ich bin ja kein Jurist, aber war das auch schon der Zivilprozess?

Aus:
http://www.kurier.at/nachrichten/299253.php

Wie auch der der Anwalt der Familie des Opfers, Alexander Rehrl, bestätigte, sei man zuversichtlich, eine außergerichtliche Einigung in Bezug auf Schadenersatz zu erzielen.
---------

Man kann denn Unfall nicht mehr ungeschehen machen, deshalb finde ich es richtig wenn alles ohne Schlammschlacht abläuft.

@toto

Bin ganz deiner Meinung!
 
Wenn ich meinem Kind nichts zu Essen gebe und es deswegen stirbt, dann hab ich es auch getötet.

Töten bleibt töten, wenn ein Mensch wegen eines anderen Menschen stirbt, dabei bleib ich.

Daran gibts nix zu rütteln.
Seinem Kind nichts zu essen zu geben ist für mich aber kein Unfall, sondern Misshandlung...

Und deshalb gibt es einen Unterschied zwischen "töten" und "töten".

Daher auch das Strafmaß einer Geldstrafe, welches meiner Meinung nach sicher gerechtfertigt ist.
 
Boah, ist schon erstaunlich auf welch niedriges Niveau man hier in der Bar noch fallen kann. Echt unterste Kanone diese Umfrage/Threadtitel.
 
Seinem Kind nichts zu essen zu geben ist für mich aber kein Unfall, sondern Misshandlung...

Und deshalb gibt es einen Unterschied zwischen "töten" und "töten".

Daher auch das Strafmaß einer Geldstrafe, welches meiner Meinung nach sicher gerechtfertigt ist.

Wenn ich mich auf einer Skipiste falsch verhalte (zu schnell, Regeln missachte etc...) dann ist das für mich ebenfalls kein Unfall :noplan:

Boah, ist schon erstaunlich auf welch niedriges Niveau man hier in der Bar noch fallen kann. Echt unterste Kanone diese Umfrage/Threadtitel.

Und du mitten drin :)
 
Dafür gibt’s den Begriff "fahrlässig"…
Absolut hirnfrei :nono:
 
Soll DAS eine umfrage sein?! Sorry, aber wenn du ein vernünftiges ergebnis willst darfst du keine suggestiv frage stellen und deine eigene meinung schon in der Frage unterbringen. Wenn du nur hören willst was du denkst ist ein diskussionsforum der falsche ort.

Der selben Meinung.
Ich würde sogar als Forenbetreiber diesen Beitrag wegen Unsittlichkeit löschen.

Mfg Olli
 
Jeder Mensch kann einen Fehler begehen. Herr Althaus hat einen - für einen anderen Menschen leider tötlichen - Fehler begangen. Er hat nicht vorsätzlich gehandelt, sondern einfach ein Risiko unterschätzt, bzw sich selbst überschätzt...
...
Viel ärgerlicher sind Leute die aus solchen Fehlern anderer nichts lernen und weiter fahrlässig die Pisten (oder Strassen) unsicher machen... Solche Idioten gehören von der Piste verwiessen... Man hat Angst mit den Kindern skifahren zu gehen...

Volle Zustimmung!
Ich finde es gut, dass Herr Althaus nicht seine ganzen Anwälte auffahren ließ, so wird die Familie der Mutter am Meisten geschont.
Ich verstehe nicht, dass nicht der gesamte Betrag den Kindern als Rente zur Verfügung gestellt wird, dass der Staat dieses Geld für sich nehmen muss.

Niemand ist gefeit gegen einen Unfall, Herr Althaus hat wohl keine Erinnerung dran, was vollkommen normal ist! Vielleicht ist ihm irgendetwas in den Weg gekommen, es hat ihn irgendwie zerissen und er hat sich falsch abgefangen und ist unglücklicherweise in den anderen Zweig des "Y"s hineingeschwungen, eindeutig gegen die Schigebote, die eine Art Schiverkehrsordnung darstellen.

Wegen den vorhandenen Warnschildern ist er sicher zu schnell gewesen, aber wer überschätzt sich nicht manchmal?

Man muss sich das einmal klarmachen, wenn die beiden relativ zueinander mit etwa 70 km/h aufeinandergetroffen sind entspricht dies einem Freien Fall aus 20m.

Wer hier hart urteilt, dem sei gesagt:
Wer fehlerfrei ist, der werfe den ersten Stein!

RD
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mich auf einer Skipiste falsch verhalte (zu schnell, Regeln missachte etc...) dann ist das für mich ebenfalls kein Unfall :noplan:
Ach Unsinn. Wenn ich mit meinem Motorrad jemand anderes die Vorfahrt nehme (Regeln missachtet) und ihm in die Seite fahre, ist das ein Unfall.

Ich bin dann schuld an dem Unfall und trage entsprechende Konsequenzen. Ganz klare Sache.

Was soll es auch sonst sein? Versuchter Mord sicher nicht.
 
Bitte nimmt mal jemand Ryba die Batterien aus der Mütze und macht nen Reset? Die Festplatte hängt nämlich, kommt immer nur: töten bleibt töten raus.

Danke!
 
Meine Kassiererin-Umfrage ist aber viel besser angekommen.






:heul:
 
Übrigens: Niveau ist keine Handcreme... :hamma:
 
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