Dem BKA, als zuständige Ermittlungsbehörde, FvL als damals (mit)initierende Ministerin und natürlich wohl allen anderen.Wem hat er wie etwas nachweisen wollen?
Was er nachweisen wollte hab ich doch lang und ausführlich erklärt: Hauptächlich das KiPo eben nicht über das Internet verteilt wird sondern über andere Kanäle.
Ja, er denkt ja das er das getan hat. Er nimmt doch explizit Bezug auf den Strafausnahme für "dienstliche Zwecke". Das Gericht war halt der Meinung das das nicht für Abgeordnete gilt, er ist da anderer Meinung. Wer Recht hat wird wohl jetzt der BGH entscheiden.Abgeordnete müssen sich genauso wie alle anderen an die Strafgesetze halten.
Das ist eine interessante Frage die aber eigentlich keine Rolle spielt. Es geht rein darum ob er es beweisen wollte, wie ist erst mal zweitrangig.Wenn der Abgeordnete immer wieder in den Hafen geht und hinterm Schuppen Drogen kauft, das aber niemandem erzählt, und irgendwann erwischt wird – dann hat er was genau bewiesen?
Nein, das es es zumindest noch einen zweiten Vertriebsweg für Drogen gibt.Dass er entweder selbst mit Drogen dealt, oder strunzblöd ist.
Aber nicht, dass keine Drogen per Flugzeug kommen.
Es denkst du denn hatte er für eine Motivation: Das Gericht hat ja ausdrücklich festgestellt das es sich sicher ist das er keinerlei sexuellen Interessen an KiPo hat. Was also könnte dann seine Motivation gewesen sein. Finanzielles scheidet wohl auf Grund der geringen Menge aus.
Ob seine Beweismethode sinnvoll war ist irrelevant, es genügt wenn seine Motivation juristisch ok war.