pb bei ebay - hab ich da was übersehen?

Schreib ihm eine eMail, in der steht, dass Du Dich bei Deinem Anwalt erkundigen wirst (wegen versuchten Betrugs). Ich bin kein Rechtsstreiter, allerdings gibt es da sicher was, dass man solche Dinge nicht in kopierten Texten verstecken darf.
Schreib ihm dabei auch, dass Du vorher das Geld nicht überweisen wirst.

Danach solltest Du in den sauren Apfel beißen und Deinem Dad davon berichten. Ein Weg zum Anwalt ist dann wohl das Beste. Er wird Dir dann sagen, was Du zu tun und zu lassen hast (evtl. eBay-Gebühren, etc...). Und wenn das nicht rechtens ist, schreibst Du ihm die Mail mit den Fakten und dass Du nicht zahlen wirst, er sich aber gerne gerichtlich bei Dir melden kann.

Ich halte davon gar nichts, hier jetzt über dritte zu schauen, ob der Fehler behebbar ist. Wenn das Gerät noch so jung ist, war der Verkäufer bestimmt bei seinem Händler und hat versucht das richten zu lassen. Die haben wohl dann gemerkt, dass es sein Verschulden war und ihm gesagt, was eine Reparatur kostet - tja und dann kam eBay.

Und merke: Beim nächsten mal komplett lesen.

Viel Erfolg.
 
das mit dem anwalt können wir streichen. der typ scheint zwar ein gangster zu sein ( :D ), aber einer, der keine lust hat, es auf einen rechtsstreit hinauslaufen zu lassen... sobald mir jemand sagen kann, wie man das bei ebay einvernehmlich lösen kann, ohne das ebay gebühren entstehen, wird er das machen...
 
ERZÄHLT DEM JUNGEN BITTE NICHT SO EINEN MÜLL!!!!!!!!!

Strafrechtlich ist hier erstmal gar nichts zu machen. Es liegt kein Betrug vor.

Zahlen muss er auch NICHTS!!!!!!

Wenn überhaupt muss der Verkäufer zivilrechtlich gegen den KÄUFER vorgehen. Das ist wie schon erwähnt mit viel Zeit und Geld verbunden.

Ich bezweifle daher, dass er überhaupt einen Anwalt einschalten wird.

Im schlimmsten Fall wird er dich als Nichtzahler an Ebay melden. Dann bekommst du einen Rüffel (Bei 3 Rüffeln wirst du gesperrt) und der Verkäufer seine Gebühren gutgeschrieben.

Kann man aber wie oben geschrieben auch durch Aufhebung des Vertrages machen.

Gegen den Rüffel wegen Nichtbezahlung eines Artikels kannst du übrigens auch Beschwerde einlegen und ihn streichen lassen.

In diesem Fall liegt juristisch Arglistiges Verschweigen vor, da der Hinweis auf den Defekt bewusst versteckt bzw. verschwiegen wurde.

Also auf gar keinen Fall zahlen!!!!!!!!!!!!!! Auch keine Gebühren!!!!!!!!!!!!!

Schlage die einvernehmliche Aufhebung vor, damit er seine Gebühren erstattet bekommt.

Wenn er ablehnt abwarten bis Ebay dir einen Rüffel verpasst.

Dann Einspruch erheben wg. Arglistischem Verschweigen.

Dann dürfte der Rüffel wieder gestrichen werden.

Aber nochmal: NICHTS BEZAHLEN!!!!!!
 
Elbe schrieb:
Das soll mal schön der Verkäufer machen. Nicht schon im Vorfeld Kosten produzieren.
Mit solchen Tips sollte man vorsichtig sein. Da hier wohl kein Anwalt sitzt könnte es ja sein, dass in diesem Fall der Verkäufer doch recht bekommt. Sollte es dann zu einer Verhandlung kommen, wird es teuer.

Also lieber selber kurz den Mann reinschauen lassen und auf der sicheren Seite traben. Das verbucht man dann als negative Erfahrung und lernt daraus.
 
Man sollte die weitern Auktionen dieses netten Herren mal beobachten. Ich könnte mir gut vorstellen das er das PowerBook erneut einstellt. Vielleicht mit einem deutlicheren Hinweis auf den Defekt, aber mit der Bemerkung das man es mit ein wenig Ahnung wieder leicht ans laufen kriegt. Machen übrigens viele, eine leichte Reparatur in Aussicht stellen, in Wirklichkeit wird aber nur Edelschrott verkauft.
 
Außerdem wird sowas von der Rechtschutz-Versicherung ja abgedeckt...!!! Deswegen hat man die ja auch!
 
soo
Laut unseren Informationen war das Angebotsende für den betreffenden Artikel am 29. Mai. 2005. Daher können Sie frühestens am 08. Jun. 2005 eine Unstimmigkeit melden

für sowas liebe ich eBay :(
der verkäufer ist aber einverstanden... ich danke an dieser stelle nochmal allen leuten und wenn jemand ein powerbook in dieser preisregion für mich über hat, nur zu :D
 
smknight schrieb:
das mit dem anwalt können wir streichen. der typ scheint zwar ein gangster zu sein ( :D ), aber einer, der keine lust hat, es auf einen rechtsstreit hinauslaufen zu lassen... sobald mir jemand sagen kann, wie man das bei ebay einvernehmlich lösen kann, ohne das ebay gebühren entstehen, wird er das machen...

So, Link ist da, dann kommen wir noch mal auf folgendes. Der Thread-Öffner hatte doch gebeten, ihn zu schlagen, oder? :D

Ich fange dann schon mal an.... rotfl
 
smknight schrieb:
das mit dem anwalt können wir streichen. der typ scheint zwar ein gangster zu sein ( :D ), aber einer, der keine lust hat, es auf einen rechtsstreit hinauslaufen zu lassen... sobald mir jemand sagen kann, wie man das bei ebay einvernehmlich lösen kann, ohne das ebay gebühren entstehen, wird er das machen...
Mit eBay regeln? Da muss schon jemand die eBay-Gebühren überweisen. Ich würde es auf jeden Fall in seiner Bewertung vermerken und eBay melden, damit nicht wieder einer darauf reinfällt. Nehmen wir da eine Person wie Dich, die nicht freudestrahlend einen Thread hier im Forum eröffnet. :D

Schön, dass es noch gut ausgeht.
 
Dr. Thodt schrieb:
Man sollte die weitern Auktionen dieses netten Herren mal beobachten. Ich könnte mir gut vorstellen das er das PowerBook erneut einstellt. Vielleicht mit einem deutlicheren Hinweis auf den Defekt, aber mit der Bemerkung das man es mit ein wenig Ahnung wieder leicht ans laufen kriegt. Machen übrigens viele, eine leichte Reparatur in Aussicht stellen, in Wirklichkeit wird aber nur Edelschrott verkauft.


Gute Idee,

Link ist gespeichert
 
Zitat von Elbe
Das soll mal schön der Verkäufer machen. Nicht schon im Vorfeld Kosten produzieren.

Mit solchen Tips sollte man vorsichtig sein. Da hier wohl kein Anwalt sitzt könnte es ja sein, dass in diesem Fall der Verkäufer doch recht bekommt. Sollte es dann zu einer Verhandlung kommen, wird es teuer.
*Wenn* der Verkäufer vor Gericht ziehen sollte, dann ist es früh genug, einen Anwalt einzuschalten. Glaube mir, der geht nicht vor Gericht. Nicht mit diesem Verkaufsangebot.
 
Wäre eigentlich gar nicht nötig gewesen zu tricksen.

1000,- Euro + x sind für ein defektes 15" PB durchaus drin.
 
Elbe schrieb:
*Wenn* der Verkäufer vor Gericht ziehen sollte, dann ist es früh genug, einen Anwalt einzuschalten. Glaube mir, der geht nicht vor Gericht. Nicht mit diesem Verkaufsangebot.
Glaub mir, Leute mit der richtigen Rechtsschutzversicherung gehen wegen solcher Dinge vor Gericht.
Ich würde in solchen Dingen nicht auf Hobbyjuristen hören, sondern professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
 
ja, schlagt mich alle, bitte :D

ich bin jetz an dem pb vom weltenbummler interessiert, kann mir einer sagen wie wow auf so nem powerbook läuft?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Glaub mir, Leute mit der richtigen Rechtsschutzversicherung gehen wegen solcher Dinge vor Gericht.
Machst Du Dir jedesmal gleich vor Angst in die Hose, wenn jemand nur "Huhu" macht? So lange ich nicht verklagt werde, brauche ich auch keinen Anwalt.
 
Also, jetzt haut Euch doch nicht noch.
Wir haben helfen können. Nur das zählt... :p
 
ein glück dass das noch gut ausgegangen ist ! ich hab auch mal ein ibook bei ebay ersteigert ! zwei tage funktionierte es und dann gings nicht mehr an.. zum Händler gebracht -> zurückliegender Wasserschaden, da Oxidationsspuren vorhanden sind. Der Typ hat das Book zum Glück noch zurückgenommen und ich habe mein Geld wiedergesehen !
 
Sym schrieb:
Glaub mir, Leute mit der richtigen Rechtsschutzversicherung gehen wegen solcher Dinge vor Gericht.
Ich würde in solchen Dingen nicht auf Hobbyjuristen hören, sondern professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Die Rechtschutzversicherung geht nur vor Gericht, wenn sie eine reelle Chance sieht, das Verfahren auch zu gewinnen. Wenn sie denkt, dass Du auf verlorenem Posten stehst wird sie sich kaum in solche Unkosten stürzen.
 
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