pb bei ebay - hab ich da was übersehen?

mein Mitleid...andereseits, er hat den Defekt deklariert. Mit viel Text drumherum getarnt, aber er hat nichts geschrieben, was falsch ist. Von da her sehe ich nichts, was rechtlich gegen den Kauf spricht. Ausser, Du wärst zu jung, um rechtsgültige Verträge abzuschliessen.

Viel Erfolg!
 
jo, rechtsschutz ist gegeben, mein vater ist selbstständig und ohne ne rechtsschutzversicherung könnte er den laden direkt dicht machen :)
ich danke hiermit schonmal allen, die sich hier konstruktiv am thread beteiligt haben. ich habe dem typen jetzt ein angebot geschickt, in dem ich die hälfte der ebay gebühren übernehmen würde, mal gugen, was er dazu sagt... ich sehe ja ein, dass ich das angebot hätte GENAU lesen müssen, aber ich sehe es trotzdem nicht ein, das gerät zu übernehmen...
 
henriette schrieb:
Der Verkäufer scheint auch nicht sooo helle zu sein, wenn er „ladet” statt „läd” schreibt.

Wo es doch "lädt" geschrieben wird. *feix*
 
Also du solltest schon die ganzen ebay-Gebühren auf dich nehmen, glaube kaum, dass der Verkäufer sich darauf einlassen wird, bin (wie andere sicher auch) gespannt auf deinen weiteren Bericht!
 
johnmclane2000 schrieb:
Bezahl auf keinem Fall. Für ihn wäre das Risiko doppelt...er müsste sich einen Anwalt nehmen um das Geld einzuklagen, weiss aber selber das er sich dabei auf dünnem Eis bewegt und wird es wahrscheinlich lassen. Mach es nicht zu deinem Problem in dem du zahlst und dann versuchst das Geld wieder zurück zu bekommen...

Erstatte ihm die ebay Gebühren, melde es an ebay, und lass dich in Zukunft nicht verarschen...niemand hat etwas zu verschenken, auch nicht bei ebay.

Das einzige was du verlierst sind die ebay Gebühren und eventuell eine schlechte Bewertung...dafür gewinnst du Erfahrung :) ;)
hast recht, manchmal muss man lehrgeld bezahlen ...
 
Geolino schrieb:
Bezahl einfach mal nicht, alles weitere wird sich schon klären, hast du dich bei ebay beschwert?! Und wie siehts mit der Rechtschutz aus, habt ihr eine? Wenn ja auf jedenfall den Anwalt einschalten.

Solche Tipps sind eher kontraproduktiv von wegen "bezahl einfach nicht" oder so. Das ganze muss schon rechtlichen Bestand haben. Im Falle eines Mangels oder versteckten Mangels einer Sache müssen die daraus folgenden Rechte des Käufers geltend gemacht werden. Er kann natürlich den Kaufpreis zurückhalten muss dies aber auch unter Nennung der Gründe mitteilen. Ansonsten behält nämlich der Verkäufer den Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises! Mir ist auch nicht ganz klar was sein Vater da machen soll. Der Verkäufer scheint mir sehr durchtrieben und wird sich sicher auch nicht durch Eingreifen des Vaters umstimmen lassen.
Und noch mal, wenn der Mangel tatsächlich arglistig
verschwiegen wurde, dann hat der Käufer alle Rechte die aus einem Sachmangel resultieren, AUCH Nachbesserung und Schadensersatz.
Also keine schlechte Laune haben, sondern einen Rechtskundigen fragen und dann dem A... von ebay ordentlich einheizen!!
:D


pp.
 
Zuletzt bearbeitet:
henriette schrieb:
Der Verkäufer scheint auch nicht sooo helle zu sein, wenn er „ladet” statt „läd” schreibt. Dann kennt er sich vielleicht sooo gut auch nicht mit rechtlichen Dingen aus und kriegt Muffensausen.

Wenn er aber "lädt" geschrieben hätte, wäre ich vorsichtiger, dann kennt er sich vielleicht doch aus ;)

Zur eigentlichen Sache:
Der Kontakt zu ebay ist sicher nicht falsch, da ebay vielleicht mal die eigene Rechtsabteilung bemüht und sich so die Sache recht schnell klären lässt.
Ich meine mich an einen Bericht in der c´t erinnern zu können, in dem diverse Gerichtsurteile (auch im Zusammenhang mit online Auktionshäusern) dargestellt wurden; u.a. meine ich gabe es dort einen Fall, in dem dem Verkäufer eine Absicht unterstellt wurde, weil dieser den Mangel nebenbei in die Herstellerangaben einkopierte und es so selbst gefördert hat, diesen Hinweis zu überlesen, also wie bei dir auch. Ich werde mal versuchen, herauszufinden, in welcher c´t dies war. Evtl. könntest du dann den Verkäufer auf das Aktenzeichen hinweisen und er "gibt klein bei". Das war die zweite "günstige" Variante.
Die letzte Möglichkeit ist aber dann wirklich der Gang zum Anwalt.

Viel Erfolg!

MFG
 
kann mir einer sagen, wie hoch schätzungsweise die ebay gebühren sein werden?
edit:
onyx, das wäre echt super duper nett von dir...
 
Zuletzt bearbeitet:
den er hat die Info ja absichtlich (das muss ihm jetzt halt nachgewiesen werden) in einer Informationsflut versteckt...

Naja, das ist schon fast offensichtlich oder? Ich kopiere doch nicht einfach mitten in so einen Text etwas. Ohne einen eigenen Absatz zu machen und mitten im laufenden Text.

Für mich ist das schon der Versuch einer arglistigen Täuschung. Denn eine für den Kaufvertrag derart wichtige Klausel darf man nicht so verstecken. Selbst wenn man den Text komplett durchliest, ist nicht ausgeschlossen, den Satz zu überlesen.
 
3% des Verkaufspreis, oder?
 
johnmclane2000 schrieb:
Bezahl auf keinem Fall. Für ihn wäre das Risiko doppelt...er müsste sich einen Anwalt nehmen um das Geld einzuklagen, weiss aber selber das er sich dabei auf dünnem Eis bewegt und wird es wahrscheinlich lassen. Mach es nicht zu deinem Problem in dem du zahlst und dann versuchst das Geld wieder zurück zu bekommen...

Erstatte ihm die ebay Gebühren, melde es an ebay, und lass dich in Zukunft nicht verarschen...niemand hat etwas zu verschenken, auch nicht bei ebay.

Das einzige was du verlierst sind die ebay Gebühren und eventuell eine schlechte Bewertung...dafür gewinnst du Erfahrung :) ;)

Er muss ihm die Gebühren gar nicht erstatten. Beide können eBay melden, dass in beidseitigem Einvernehmen aufgelöst wird, dann bekommt der Verkäufer den Betrag gut geschrieben.
 
smknight schrieb:
kann mir einer sagen, wie hoch schätzungsweise die ebay gebühren sein werden?
edit:
onyx, das wäre echt super duper nett von dir...

Sauteuer befürchte ich. Ebay ist Wucher und dein Verkäufer ist auch noch ein Ar....... Bad luck. :mad:
 
Hab mir mal seine Bewertungen angesehen , diesen Monat hat der Typ ohne Ende Epson Druckerpatronen verkauft, das sieht mir irgendwie stark nach Händler aus oder zufälligerweise hinter einen LKW gestanden und ne Kiste Patronen aufgefangen, whatever.
Der Beschreibungstext ist eindeutig unvollständig, und der wichtigste Satz mit dem Defekt ist dermaßen gut versteckt das kann man schon als Täuschung bezeichnen !
Nach 2 Monaten hat das PB noch volle Garantie entweder ist der Plattenumbau dermaßen schiefgegangen ( so mal kurz mit einen Schraubenzieher übers Board oder so) das die Garantie weg ist oder das Teil ist nicht so wirklich rechtmäßig erworben und kann deswegen nicht zum Händler !
Alles zusammen eine mehr als zweifelhafte Angelegenheit.
Also ich würde dir raten erstmal nix zu Zahlen und einen Anwalt einzuschalten, das riecht 1000m gegen den Wind nach Beschiss.
 
compifrank schrieb:
Er muss ihm die Gebühren gar nicht erstatten. Beide können eBay melden, dass in beidseitigem Einvernehmen aufgelöst wird, dann bekommt der Verkäufer den Betrag gut geschrieben.

wie funktioniert das? was muss ich machen? sorry das ich so dumm frage aber der verkäufer hat zugestimmt das ich ihm das geld erstatte für die auktion und er auch keine lust auf rechtsstreitigkeiten hat...
 
Ich finde auch du solltest schon die ganzen ebay-Gebühren auf dich nehmen. Bei weiteren Forderungen teilst du ihm mit, dass er alles weitere direkt mit deiner Rechtsabteilung klären soll. Die Adresse von eurem Anwalt solltest du dann schon haben. Wenn der Verkäufer schlau ist macht er einen Rückzieher, wenn nicht muss er erstmal viel Zeit und Geld investieren bei einem ungewissen Ausgang.
Ich hoffe dieser Abzocker geht baden.

P.S.: Es gibt bei ebay keine wirklich günstigen Macs und schon gar keine Schnäppchen :(
 
Stümmt

compifrank schrieb:
Er muss ihm die Gebühren gar nicht erstatten. Beide können eBay melden, dass in beidseitigem Einvernehmen aufgelöst wird, dann bekommt der Verkäufer den Betrag gut geschrieben.

Wo er recht hat....das hatte ich vergessen, diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Das würde ich ihm direkt mal vorschlagen. Dann verliert niemand Geld. Und dein Betrüger muss sich jemand anderen suchen. Nett wäre es aber trotzdem wenn du andere Leute vor seinem Gebahren bewahrst indem du ihn zumindest an ebay meldest.
 
Ich vermute, dass der Verkäufer erst, wenn wirklich ein Rechtsstreit angedroht wird einen Rückzieher machen wird, denn kaputte Ware kriegt man normalerweise nicht so einfach los...
 
smknight schrieb:
wie funktioniert das? was muss ich machen? sorry das ich so dumm frage aber der verkäufer hat zugestimmt das ich ihm das geld erstatte für die auktion und er auch keine lust auf rechtsstreitigkeiten hat...

Aha, er stimmt zu?
Oh Wunder.

Es gibt einen Link in dem der Verkäufer eBay meldet, dass in beidseitigen Einvernehmen der Vertrag nicht zustande gekommen ist. Ihm wird dann, nach Bestätigung durch den Käufer, der Betrag sofort gut geschrieben.
Ich schau mal, ob ich den Link finde.
 
compifrank schrieb:
Aha, er stimmt zu?
Oh Wunder.

Es gibt einen Link in dem der Verkäufer eBay meldet, dass in beidseitigen Einvernehmen der Vertrag nicht zustande gekommen ist. Ihm wird dann, nach Bestätigung durch den Käufer, der Betrag sofort gut geschrieben.
Ich schau mal, ob ich den Link finde.
wäre echt cool... ich bin nicht so ein ebay crack...
 
Der Kontakt zu ebay ist sicher nicht falsch, da ebay vielleicht mal die eigene Rechtsabteilung bemüht und sich so die Sache recht schnell klären lässt.
Glaube ich zwar nicht, eBay reagiert eigentlich immer nur mit Textbausteinen, die nicht zu der Sachlage passen. Trotzdem würde ich es als arglistige Täuschung melden.

Ich meine mich an einen Bericht in der c´t erinnern zu können, in dem diverse Gerichtsurteile (auch im Zusammenhang mit online Auktionshäusern) dargestellt wurden; u.a. meine ich gabe es dort einen Fall, in dem dem Verkäufer eine Absicht unterstellt wurde, weil dieser den Mangel nebenbei in die Herstellerangaben einkopierte und es so selbst gefördert hat, diesen Hinweis zu überlesen, also wie bei dir auch. Ich werde mal versuchen, herauszufinden, in welcher c´t dies war. Evtl. könntest du dann den Verkäufer auf das Aktenzeichen hinweisen und er "gibt klein bei". Das war die zweite "günstige" Variante.
Dem Verkäufer schreiben, daß Du das Angebot für eine arglistige Täuschung hältst und deshalb nicht gewillt bist, den Vertrag zu erfüllen. Nicht anbieten, Angebotskosten zu übernehmen! Warum solltest Du denn auch, wenn Du Dich im Recht fühlst?

Dann ist es am Verkäufer, den Vertrag vor Gericht durchzusetzen. Ob er sich das unter den gegebenen Umständen traut halte ich für sehr zweifelhaft.

Wichtig: Die Webseite mit dem Angebotstext abspeichern! Die brauchst Du ggf. als Beweismittel.

Die letzte Möglichkeit ist aber dann wirklich der Gang zum Anwalt.
Das soll mal schön der Verkäufer machen. Nicht schon im Vorfeld Kosten produzieren.

Martin
 
Zurück
Oben Unten