Irrtum: Jeder darf so langsam fahren, wie er will
Falsch! Viele Langsamfahrer gehen davon aus, dass es auf deutschen Straßen zwar Höchstgeschwindigkeiten gibt, aber keine Mindestgeschwindigkeit. Mit Ausnahme des Verkehrszeichens Nr. 275 (blaues, rundes Schild mit weißer Schrift), das eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit vorschreibt, gibt es tatsächlich keine generelle Mindestgeschwindigkeit, an die sich jeder Fahrer halten muss. Trotzdem verbietet es die Straßenverkehrsordnung, ohne triftigen Grund so langsam zu fahren, dass es den Verkehr behindert. Zu langsames Fahren kann sogar strafbar sein. Fährt z. B. jemand auf der Autobahn permanent mit langsamer Geschwindigkeit, wie z. B. 100 km/h auf der linken Spur, obwohl die rechte frei ist und keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann unter Umständen als Nötigung gewertet werden. Nötigung liegt dann vor, wenn durch das langsame Fahren andere gezwungen werden, stark zu bremsen oder ebenfalls sehr langsam zu fahren. Auch, wenn jemand im Stadtverkehr oder auf der Landstraße deutlich langsamer fährt als erlaubt und andere dadurch behindert, kann das Nötigung sein und ist strafbar.