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stefanE
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Ich ärgere mich tot...der Grund: Norddeutschland war heute morgens weiß. StefanE und Gattin hüpfen deshalb extra 10 Minuten früher aus dem Bett, um früher (mit dem Auto) loszufahren. Man hat ja die Erfahrung gemacht, dass manch einer mit der Situation überfordert ist und zwei, drei km/h langsamer fährt.
Nach zwei Minuten (zügiger) Fahrt reihen wir uns in eine 500m lange Schlange ein, an deren Kopf ein PKW außerorts (!) 40 km/h (!!!) fährt. Überholen nur vereinzelt möglich, da starker Gegenverkehr. Nach etwa 13 km Freilandfahrt (mit konstant 40 km/h) kommen wir ins Ortsgebiet, wo "der Kopf der Schlange" seinen Kübel auf satte 30 km/h runterschleift. Die Schlange ist inzwischen auf 1.500 m angewachsen.
Ich parke mein Auto und gehe mit meiner Frau Richtung Bahnhof. Da auf dem Weg 2 Ampeln sind und man mit 30 km/h wesentlich langsamer als die grüne Welle ist, passiere ich schließlich den Übeltäter an einer roten Ampel, klopfe an seine Fensterscheibe und frage ihn (männlich, etwa 30) freundlich, ob er entweder nicht ganz dicht, besoffen oder auf Sommerreifen unterwegs ist. Sein Beifahrer (männlich, 65, sein Vater?) mault mich an und beteuert schließlich, dass nichts davon zutrifft. Ich ziehe mit meiner Frau weiter Richtung Bahnhof (der Zug ist natürlich längst weg), habe mir aber sein Kennzeichen gemerkt und nehme mir fest vor, ihn direkt nach Ankunft im Büro anzuzeigen. Habe aber dann leider viel um die Ohren und es deshalb vergessen, außerdem ist der ganze Ärger beim netten Frühstück mit meiner Frau verflogen.
Beim Heimfahren kamen wir eben wieder darauf und ich habe mir nun vorgenommen, unter den rechtsgelehrten MU-Nutzern die Chancen für so eine Anzeige auszuloten und ab dann konsequent durchzugreifen
Also, wie stehen die Chancen, dass die Polizei Langsamfahren ahndet? Verkehrsbehinderung ist doch eigentlich eine Ordnungswidrigkeit, oder?
Hat vielleicht einer von Euch schon Erfahrungen damit gemacht?
Nach zwei Minuten (zügiger) Fahrt reihen wir uns in eine 500m lange Schlange ein, an deren Kopf ein PKW außerorts (!) 40 km/h (!!!) fährt. Überholen nur vereinzelt möglich, da starker Gegenverkehr. Nach etwa 13 km Freilandfahrt (mit konstant 40 km/h) kommen wir ins Ortsgebiet, wo "der Kopf der Schlange" seinen Kübel auf satte 30 km/h runterschleift. Die Schlange ist inzwischen auf 1.500 m angewachsen.
Ich parke mein Auto und gehe mit meiner Frau Richtung Bahnhof. Da auf dem Weg 2 Ampeln sind und man mit 30 km/h wesentlich langsamer als die grüne Welle ist, passiere ich schließlich den Übeltäter an einer roten Ampel, klopfe an seine Fensterscheibe und frage ihn (männlich, etwa 30) freundlich, ob er entweder nicht ganz dicht, besoffen oder auf Sommerreifen unterwegs ist. Sein Beifahrer (männlich, 65, sein Vater?) mault mich an und beteuert schließlich, dass nichts davon zutrifft. Ich ziehe mit meiner Frau weiter Richtung Bahnhof (der Zug ist natürlich längst weg), habe mir aber sein Kennzeichen gemerkt und nehme mir fest vor, ihn direkt nach Ankunft im Büro anzuzeigen. Habe aber dann leider viel um die Ohren und es deshalb vergessen, außerdem ist der ganze Ärger beim netten Frühstück mit meiner Frau verflogen.
Beim Heimfahren kamen wir eben wieder darauf und ich habe mir nun vorgenommen, unter den rechtsgelehrten MU-Nutzern die Chancen für so eine Anzeige auszuloten und ab dann konsequent durchzugreifen
Also, wie stehen die Chancen, dass die Polizei Langsamfahren ahndet? Verkehrsbehinderung ist doch eigentlich eine Ordnungswidrigkeit, oder?
Hat vielleicht einer von Euch schon Erfahrungen damit gemacht?