Nun soll eine Photovoltaikanlage aufs Dach!

Hmm, also die Anlage auf dem Haus meiner Eltern wurde November 2013 als Überschusseinspeiseanlage in Betrieb genommen und hierzu war kein Gewerbe notwendig. Oder meinst Du mit Gewerbe anmelden das beantragen einer Umsatzsteuernummer?
Der entfall bei anlagen bis 10kwp gibt es ja erst seit letztem Jahr.
 
Wir mussten eine GBR gründen. Vielleicht ist das abhängig vom Bundesland? Hier Hessen.
 
Meine Anlage ist (in Franken) über zehn Jahre in Betrieb, und damals konnte man entscheiden, ob man es als Gewerbe nutzt oder nicht
Später mal musste man es gegenüber dem FA (oder war's die Netzagentur, die aber sowieso schon alle Daten hatte?) als "gewerblich" melden, aber nicht beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden (hab ich bis heute nicht so recht verstanden). Später meldete sich die IHK, allerdings wäre eine Mitgliedschaft nur bei größeren Anlagen notwendig.
 
Meine Anlage ist (in Franken) über zehn Jahre in Betrieb, und damals konnte man entscheiden, ob man es als Gewerbe nutzt oder nicht
Später mal musste man es gegenüber dem FA (oder war's die Netzagentur, die aber sowieso schon alle Daten hatte?) als "gewerblich" melden, aber nicht beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden (hab ich bis heute nicht so recht verstanden). Später meldete sich die IHK, allerdings wäre eine Mitgliedschaft nur bei größeren Anlagen notwendig.
Ach ja stimmt, die IHK, dann noch die Renten- und Krankenkassen, und dann kommt noch die GEZ und stellt fesst, dass deine Anlage nicht in der Wohnung ist, sonder über die Wohnung und somit eine getrennte Betriebsstätte ist, sowie...
Jeder wird doch noch ein Stück von deinem Kuchen haben wollen.
Heute mein Gespinst, morgen die Realität.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin auch gerade am überlegen mir eine 7kWp Anlage zu installieren, doch bei den Preisen und Verfügbarkeit momentan ...🤷‍♂️
 
Also, ich musste ein Gewerbe für meine Anlage anmelden und muss auch meinen selbstgenutzten und produzierten Strom versteuern. Wie der Bäcker, der sein eigenes Brot isst.
Das ist heute nur ab einem Ertrag vom 24.500 € nötig. Bis 10kWp kann man sich komplett befreien lassen, und ab 10wKp muss man es bei der Steuererklärung als Einnamen aus Gewerbe angeben.

Eventuell kannst du dein Gewerbe jetzt kündigen und auf Liebhaberei, also Freistellung umstellen.

Viel gute info gibt es hier: https://www.photovoltaikforum.com/wissen/entry/2-faq-wertvolle-informationen-zu-pv-anlagengr%C3%B6%C3%9Fe-stromspeicher-wirtschaftlichkeit/
 
Habe Kleinunternehmer gewählt und kann die Vorsteuer zurückbekommen. Mal sehen, muss ich mir mal durch den Kopf gehen lassen.
 
... und wie ist das mit der Abschreibung der Anlage? Am Anfang waren es ja 4 Jahre Sonderabschreibung und jetzt läuft die Abschreibung "normal". Muss ich da was zurückbezahlen?
 
Wie das mit der Abschreibung läuft weiß ich nicht. Aktuell muss ich um die Vorsteuer zu ziehen nur 5 Jahre lang meine Umsatzsteuer für Eigenverbrauch und Einspeisung abführen, danach kann ich wechseln und habe keine kosten mehr..
 
Habe Kleinunternehmer gewählt und kann die Vorsteuer zurückbekommen. Mal sehen, muss ich mir mal durch den Kopf gehen lassen.
Mein Wissensstand ist, dass bei Nutzung der "Kleinunternehmerregelung" kein Abzug der Vorsteuer möglich ist. Dafür muss man bei dieser Variante aber auch keine Umsatzsteuer abführen.
Nur als "normaler" Unternehmer ist die Vorsteuer (Mehrwertsteuer) direkt abziebar. Das rentiert sich bei Anschaffungskosten von 10-20k€ doch deutlich.
 
Es ging ja darum das die Kosten des Steuerberaters für 5 Jahre durchaus die zurück bekommene Mehrwertsteuer auffressen. Im Grunde genommen ist das aber auch mit Elster kein Hexenwerk, wenn man es einmal gemacht hat und weiß wie es geht ist das in 5 min erledigt.
 
Mein Wissensstand ist, dass bei Nutzung der "Kleinunternehmerregelung" kein Abzug der Vorsteuer möglich ist. Dafür muss man bei dieser Variante aber auch keine Umsatzsteuer abführen.
Nur als "normaler" Unternehmer ist die Vorsteuer (Mehrwertsteuer) direkt abziebar. Das rentiert sich bei Anschaffungskosten von 10-20k€ doch deutlich.

Doch, man konnte wählen und ich habe das so gemacht, dass ich die Vorsteuer zurück bekomme.
 
Verwechselst Du da nicht etwas? Normal wählt man anfangs die Regelbesteuerung um die Vorsteuer zu ziehen und geht dann nach 5 Jahren in die Kleinunternehmerregelung.
Da man bei der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuererklärung macht kann man dann auch keine Vorsteuer ziehen..
 
Nö, war von Anfang an Kleinunternehmer (1. Jahr bis 17.500 und dann bis 50.000 €) und konnte wählen, ob Vorsteuer abzugsberechtigt oder nicht.
Jedenfalls hat sich bisher noch keiner beschwert und ich gehe davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.

Ich muss nur die EÜR machen.

EDIT: Ich habe gerade nochmal geschaut. Ich mache definitiv seit bestehen eine Umsatzsteuererklärung. Am Anfang immer auch eine Umsatzsteuervoranmeldung.
 
Also dann behaupte ich mal, dass Du aus steuerrechtlicher Sicht ein kleiner Unternehmer aber kein Kleinunternehmer bist ;)
 
Jetzt wollte ich's genau wissen. Ist ein Kleingewerbe und kein Kleinunternehmen. Man lernt halt nie aus im Leben.
 
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