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Original geschrieben von dylan
Danke für deinen Beitrag, Robdus.
Dylan
Original geschrieben von robdus
Die Erklärung nennt sich Abstraktionsprinzip. Also die Trennung von Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (Verfügung von Eigentum).
Das Verpflichtungsgeschäft (hier § 433 BGB) entsteht aus dem Kaufvertrag, in dem du dich verpflichtest, den Kaufpreis zu zahlen und die andere Partei sich verpflichtet, das Eigentum unbedingt und unmittelbar nach § 929 S. 1 BGB zu übertragen.
Das Verfügungsgeschäft (völlig losgelöst vom Verpflichtungsgeschäft) sieht nun die Übertragung, hier Verfügung über die Sache, vor. Auf Grundlage der Lizenzbestimmungen, die Bestandteil des Verfügungsgeschäftes sind, wird dir das Eigentum durch Einigung und Übergabe übertragen.
Soweit die Vertragslage.
Nun kommen wir zur Lizenzvereinbarung, die, wie wir bereits festgestellt haben, Bestandteil des Verfügungsgeschäftes ist. Hier ist genau unt unmissverständlich geregelt, welche Nutzung dir auf Grundlage des Verfügungsgeschäftes gestellt wird (Einzelplatz, Netzversion, etc.). Wenn in diesen Bestimmungen ein Vorbehalt für so einen No-CD Crack enthalten ist, musst du dich leider daran halten.
Original geschrieben von Madcat
Ach übrigens, auf jeder Softwareschachtel steht in etwa(Wortlaut von Hersteller zu Hersteller verschieden):
"Sie müssen den beiliegenden Endbenutzerlizenzvertrag zustimmen, bevor Sie das Produkt verwenden dürfen"
Und in aller Regel wird man auch bei der Installation aufgefordert, dem Lizenzvertrag zuzustimmen oder die Installation wird abgebrochen.
Original geschrieben von Topsa
Ach ja, man muss nicht die ganze CD als Image nehmen. Man legt sie sich zunächst komplett als Image an und löscht dann eine Datei nach der anderen. Und zwischendurch immer mal wieder das Spiel starten. Irgendwann startet das Spiel nicht mehr. Letzte Datei zurückkopieren. Und so weiter. So kann man z. B. einen Warcraft Crack basteln, der ca. 1 MB misst.
Topsa
Original geschrieben von tsuribito
Die Privatkopie ist afaik auch gesichert, wenn kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden muss. Auf welches Medium sie erfolgt ist irrelevant.
Original geschrieben von robdus
Aber Etienne, so einfach mache ich es dir nicht. Ich schlage dir vor, dass du mir den Krempel mal subsumierst und dann schauen wir weiter, ok? Du scheinst ja zu wissen, wovon ich rede.
Original geschrieben von Madcat
Lizenzverträge sind natürlich nur gültig wenn sie vor Vertragsschluss zugänglich gemacht werden. Das ist wohl der Grund warum der Lizenzvertrag in der Anleitung bzw. zusätzlich zur Anleitung in der Schachtel liegt. Zumindest ist mir keine Software bekannt, der die Lizenzbedingung nicht in gedruckter Form beiliegt. Bei unser aller Freund Microsoft z.B. sind die CD's sogar versiegelt.
Ach und nochwas, der Kauf der Software über einen Händler ist nicht der Vertragsschluss der oben angegeben wurde. Du hast sogar das Recht, wenn du mit der Lizenzvereinbahrung nicht einverstanden bist, die Software zurückzugeben. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die AGB's des Händlers, die man ja beim Kauf anerkennt, dies nicht ausschließen. Sollte der Händler es ausschließen musst du den Händler nach dem Lizenzvertrag fragen sodass du ihn vor dem Kauf durchlesen kannst. Gibt der Händler dir den Lizenzvertrag nicht bzw. macht ihn dir nicht zugänglich na ja was soll ich sagen? Dich zwingt keiner die Software zu kaufen.
Original geschrieben von microboy
koenntet ihr das ganze mal mit den entsprechenden gesetzestexten posten.
interessiert mich einfach (und ich hab keine lust mir das muehsam aus dem
netz zu suchen). speziell kopierschutz bei software-cd und eben die lizenzvertraege
die der software meist beiliegen wuerden mich interessieren! also was gilt wann
und was ist rechtlich nicht gueltig!
Original geschrieben von etienne
Was erwartest du denn?
Original geschrieben von robdus
Na, was wohl? Anspruchsgrundlagen, denn ohne diese ist das alles hier kiki...