Aaalso: Garantie und Gewährleistung sind im Prinzip zwei verschiedene Sachen. Die (gesetzliche) Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums ist der Händler verpflichtet, einen Mangel zu beheben, der der verkauften Ware bereits bei Gefahrübergang immanent inngewohnt hat. Tritt ein solcher Defekt erst später auf, wird er nicht von der Gewährleistung erfasst. Das Problem ist natürlich, im Fall der Fälle nachzuweisen, dass der Defekt bei Gefahrübergang bereits existierte. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Käufer (Faustregel: jeder muss die Tatsachen beweisen, die für ihn günstig sind und den Anspruch begründen; hier also das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe, um den Gewährleistungsanspruch zu begründen). Solche Beweise sind jedoch mitunter recht schwer zu führen, so dass diese Ansprüche schwer durchzusetzen sind. Um den Verbraucher gegenüber Unternehmern zu schützen, gilt deshalb innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe eine Beweislastumkehr. Das heißt nichts anderes, als dass innerhalb dieses Zeitraums vermutet wird, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Der Verkäufer muss dann beweisen , dass dem nicht so war, um nicht zur Gewährleistung verpflichtet zu sein. Nach Ablauf der sechs Monate gilt natürlich die Gewährleistung weiterhin, allerdings mit dem Unterschied, dass der Käufer nun beweispflichtig ist. Und genau dieser Umstand macht die letzten eineinhalb Jahre der Gewährleistungszeit teilweise "sinnlos".
Davon zu unterscheiden ist die (Haltbarkeits-)Garantie, die Apple gewährt (nämlich die Apple Care). § 443 Abs. 2 BGB sagt hierzu: "Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet." Tritt also während der Garantiezeit ein Sachmangel auf, gilt wiederum die Vermutung, dass Apple (nicht jedoch der Verkäufer) verpflichtet ist, die Gewährleistung zu erbringen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Pflichten ist die Garantie jedoch eine rein freiwillige Leistung von Apple. Deswegen ist (zumindest theoretisch) bei Inanspruchnahme der Gewährleistungsrechte der Händler der richtige Ansprechpartner, bei Inanspruchnahme der Garantie jedoch Apple.
Im Prinzip braucht man die Apple Care also nicht wirklich, aber sie erspart doch einiges an Stress, weil man einfach auf Apple zeigen und "macht mal" sagen kann. Ansonsten wären im schlimmsten Fall Gutachten notwendig, um das Vorliegen des Mangels zu beweisen, die je nach Situation aus der eigenen Tasche zu zahlen wären.
Grüßle, Sven.