uhlhorn
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Anzahlungen macht man nicht als Rabatt, sondern man trägt sie bei Zahlungen ein. Dann werden sie am Ende als bereits geleistete Zahlungen aufgeführt und der noch zu zahlende Betrag verringert sich. Der steuerlich relevante Rechnungsbetrag bleibt unangetastet.
Wenn Du es als Rabatt machst, kommst Du auf eine falsche Steuer. Das fliegt Dir bei einer Steuerprüfung kräftig um die Ohren. ;-)
Wenn Du es als Rabatt machst, kommst Du auf eine falsche Steuer. Das fliegt Dir bei einer Steuerprüfung kräftig um die Ohren. ;-)