Neues MacBook schon registriert

D

Datendaddler

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
07.10.2022
Beiträge
13
Reaktionspunkte
20
Hallo zusammen,

ich habe mir ein neues MacBook Pro gegönnt. Mein erstes. Nach dem Einschalten wurde jedoch der Einrichtungsprozess abrupt gestoppt, da das Notebook schon auf eine mir unbekannte Firma registriert ist. Ein Anruf beim Verkäufer ergab, dass das Notebook angeblich nigelnagelneu sei. Der Fehler bei Apple läge welche eine falsche Seriennummer für die obige Firma eingegeben bzw. freigegeben hat. Der Prüfungsprozess solle nun zwei bis drei Werktage dauern bis das Problem von Apple gelöst sei.

Hat jemand schon ähnliches erlebt?

Grüße

Datendaddler
 
Habe ich bisher noch nie erlebt. Daher meine Fragen: War der Karton orignal mit Schutzfolie versehen? Wenn nein, dann war es vermutlich schon mal eingerichtet worden. Denn die Seriennummer wird nicht manuell eingegeben. So sind meine Erfahrungen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT und dg2rbf
Ein Anruf beim Verkäufer ergab, dass das Notebook angeblich nigelnagelneu sei. Der Fehler bei Apple läge welche eine falsche Seriennummer für die obige Firma eingegeben bzw. freigegeben hat. Der Prüfungsprozess solle nun zwei bis drei Werktage dauern bis das Problem von Apple gelöst sei.
Sehr mysteriös. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies ein Fehler von Apple ist. Bin gespannt, wie das weitergeht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT und dg2rbf
Hast du da evtl ein geklautes Firmen MacBook erstanden ?
Geh evtl mit der individualnummer zur nächsten Polizei und frage, ob die es überprüfen, ob es als gestohlen gemeldet wurde.

Wie viel hast du denn gespart zum Originalpreis?
 
Die Polizei hat keine Datenbank mit Seriennummern von geklauten Apple Laptops.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: PiaggioX8, Ratio und bruderlos
Mein erster IMac hatte das selbe Problem.
Im MediaMarkt gekauft, Karton war wiederverschlossen worden, angeblich um etwas für das Angeot nachzurüsten.
Ergebnis: Der war bereits schon mal angemeldet gewesen.

Also zurück und Theater gemacht. Habe einen neuen IMac mit intakter Verpackung bekommen. Alles gut.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Symbiose, pbro, 7zeichen und eine weitere Person
Hi,
Dieses MacBook war sicher nicht nagelneu, sondern gebraucht, würde den Kauf rückgängig machen, eine verschweisste Folie sagt nichts aus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: PiaggioX8, 7zeichen und win2mac
Hast du da evtl ein geklautes Firmen MacBook erstanden ?
Geh evtl mit der individualnummer zur nächsten Polizei und frage, ob die es überprüfen, ob es als gestohlen gemeldet wurde.

Wie viel hast du denn gespart zum Originalpreis?
Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Es handelt sich bei dem Verkäufer um einen bekannten Versandhändler. Die Ersparnis war im üblichen Rahmen.
 
Der Fehler bei Apple läge welche eine falsche Seriennummer für die obige Firma eingegeben bzw. freigegeben hat. Der Prüfungsprozess solle nun zwei bis drei Werktage dauern bis das Problem von Apple gelöst sei.
Für mich klingt das durchaus plausibel, dass ein Gerät auch mal versehentlich in das DEP-Programm gerutscht sein kann (Danach hört sich das für mich an). Ärgerlich, aber wenn der Händler das klärt, würde ich abwarten.
Ist ja in seinem Interesse, damit Du nicht widerrufst.
Das als (sehr kurze) Beispiel-Erklärung zum Ablauf:
https://www.gravis.de/business/apples-device-enrollment-program-dep
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BEASTIEPENDENT, dg2rbf und iPhill
Einfach zurücktreten. Innerhalb 14 Tage null Problemo
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Symbiose, iPhill, blino und eine weitere Person
Wozu? Das wird doch laut Händler gelöst.
Er gewänne durch zurückschicken und neu bestellen vermutlich nicht viel Zeit gegenüber den zwei-drei Tagen für die Lösung.
Stattdessen müsste er dann ggf. beide Geräte vorübergehend finanzieren, je nachdem, wie die Modalitäten beim Händler sind bzw. wo er das neue Gerät kauft.
Vom Aspekt, dass Geräte unnötig hin und her geschickt werden, ganz zu schweigen.

Ich wüsste jedenfalls nicht, dass ein einmal registriertes Gerät anschließend Nachteile mit sich brächte, aber vielleicht irre ich auch, dann klärt mich gern auf.

Edit: Weil das möglicherweise in Verlauf zu Missverständissen führte: Mit „einmal registriert“ war das DEP gemeint, keine manuelle Registrierung wie beim Enduser. Beim DEP findet das vorab statt und ist nur eine Zuweisung an die Firma.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Oldy62
Wozu? Das wird doch laut Händler gelöst.
Er gewänne durch zurückschicken und neu bestellen vermutlich nicht viel Zeit gegenüber den zwei-drei Tagen für die Lösung.
Stattdessen müsste er dann ggf. beide Geräte vorübergehend finanzieren, je nachdem, wie die Modalitäten beim Händler sind bzw. wo er das neue Gerät kauft.
Vom Aspekt, dass Geräte unnötig hin und her geschickt werden, ganz zu schweigen.

Ich wüsste jedenfalls nicht, dass ein einmal registriertes Gerät anschließend Nachteile mit sich brächte, aber vielleicht irre ich auch, dann klärt mich gern auf.
Natürlich hast du damit nicht unrecht, aber "neu" würde mich auch wirklich "neu" im Sinne von "unbenutzt" bedeuten. Unabhängig davon, dass aus der ersten Registrierung vermutlich keine Nachteile entstehen (sollten). War das Gerät schon einmal registriert, sollte das auch so vor dem Verkauf gekennzeichnet werden. Dann bliebe die Entscheidung über Kauf oder Nichtkauf bei mir.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf, Günther J und Siebenstern
Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Es handelt sich bei dem Verkäufer um einen bekannten Versandhändler. Die Ersparnis war im üblichen Rahmen.
Der hat dir eine Retoure als Neu verkauft ohne Rabatt...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: RealRusty, Snyder, iPhill und 3 andere
Natürlich hast du damit nicht unrecht, aber "neu" würde mich auch wirklich "neu" im Sinne von "unbenutzt" bedeuten. Unabhängig davon, dass aus der ersten Registrierung vermutlich keine Nachteile entstehen (sollten). War das Gerät schon einmal registriert, sollte das auch so vor dem Verkauf gekennzeichnet werden. Dann bliebe die Entscheidung über Kauf oder Nichtkauf bei mir.
Es ist doch „neu“ (Wenn das mit dem DEP hinkommt, es war ja verpackt). Die Registrierung findet vorab anhand der Vepackung statt.
Ich konstruriere einfach mal, dass eine Agentur 50 MacBooks bestellt hat.
Irgendein/e Mitarbeitende/r hat gescannt und gescannt und gescannt…bis es 51 Geräte waren.
Das fiel dann erst beim Versenden auf und weil dort nicht bekannt ist, dass die Agentur am DEP teilnimmt, wurde einfach das 51. Gerät zurückgelegt und an einen Einzelkunden versandt, ohne es zu Deregistrieren.
Das hat jetzt der Datendaddler.
Danach hört sich das für mich an, Schutzfolie (um den Karton) wie weiter oben gefragt gibt es bei neueren Geräten übrigens m.W. nicht mehr, daher dürfte es schon auffallen, wenn das eine Retoure gewesen wäre.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: iPhill
Es ist doch „neu“.
Eigentlich nicht, die Garantie läuft doch ab der Registrierung.
Da könnte es später Probleme geben.

Und den Ärger hat der Käufer, nicht der Verkäufer.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Symbiose, pbro, bruderlos und 4 andere
Eigentlich nicht, die Garantie läuft doch ab der Registrierung.
Da könnte es später Probleme geben.

Und den Ärger hat der Käufer, nicht der Verkäufer.
Woher nimmst Du die Sicherheit, dass es eine Retoure ist und nicht das „DEP-Szenario“?
Du hast Dich ja auf meine These bezogen, dazu passt Deine Aussage nicht (bei einer Retoure sähe das anders aus).

Vielleicht sollte Datendaddler mal angeben, ob der Karton unbeschädigt war (also der Streifen, den man beim Auspacken aufreisst), das könnte erklären, welche Variante wahrscheinlicher ist.

Edit: Es wäre vielleicht auch nicht schlecht, zu schildern, was genau beim Setup gemeldet wird.
Da erscheint ja normalerweise eigentlich kein Firmenname und Retouren sind im B2B-Bereich auch nicht unbedingt so üblich wie für EndverbraucherInnen (je nach Händler-AGB).
Damit kann man es dann vielleicht etwas besser einordnen, ob es eine händische Registrierung war oder die des DEP.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Es ist doch „neu“ (Wenn das mit dem DEP hinkommt, es war ja verpackt). Die Registrierung findet vorab anhand der Vepackung statt.
Warum sollte sich der Käufer darum Gedanken machen? Fakt ist, er hat ein Gerät erhalten, dass er nicht in Betrieb nehmen kann. Ich würde vom 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies kann er ohne die Angabe von Gründen und irgendwelchen Beweislasten machen.

Wieso es dann dazu kam - ob es einen unachtsamen Mitarbeiter gab, ob das Paket gestohlen wurde oder sonst was, darum kann sich dann der Verkäufer Gedanken machen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: PiaggioX8, BEASTIEPENDENT, JARVIS1187 und eine weitere Person
Ich habe oben geschildert, was ich als Nachteile eines Widerrufs für ihn sehe (in der Annahme, dass es nur eine Fehlregistrierung im DEP war, die korrigiert werden muss, ein retourniertes Gerät wäre was anderes).
Die Antwort weiter oben war direkt an Dich gerichtet.

Was Du zitiert hast, habe ich in einem anderen Kontext geschrieben, natürlich kann es ihm egal sein, wie das zustande kam, das habe ich nicht bestritten.
 
Zurück
Oben Unten