Fraglich ist, ob du ihm in irgendeiner Weise Fahrlässigkeit nachweisen könntest, denn dann könnte die gesetzliche Schadensersatzpflicht greifen (§823BGB). Ein wenig hört es sich danach an, da du darum gebeten hast die Kamer sicher zu verstauen und sie dann trotzdem weg ist. Allerdings hat auch nicht jeder Haushalt einen Safe, "sicher" ist also relativ.
Morgen wird die Privatrechtklausur für Wirtschaftsingenieure geschrieben und endlich kann man den Stoff mal ein bisschen außerhalb der Klausuren und Übungen anwenden. Vielen Dank!
EDIT: Vermutlich doch nicht, solange er sie nicht selber entwendet hat. Dumm gelaufen.