Nachbar sollte Kamera safen, jetzt ist sie nicht auffindbar

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Macmolle

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Hallo
Ich habe am Wochenende für einen Bekannten Gartenpartybilder geknipst.
Nachdem es dunkel wurde bat ich ihm, meine Kamera in seinem Haus sicher zu deponieren, was er auch tat.
Nun die Party war zu Ende, ich wollte meine Cam in Empfang nehmen,
nur leider war sie nicht mehr auffindbar.
Meine Frage: Wer kommt für den Schaden auf?
 
OT: Gibt es denn für "safen" kein deutsches Wort mehr? :confused:
 
OT: Gibt es denn für "safen" kein deutsches Wort mehr? :confused:

Das ist heute anscheinend modern, und nennt sich Kiddiespeak. Also reden auf dem Niveau von kleinen Kindern (wobei man dort komischerweise so einen Schwachsinn nicht hört; die reden anscheinend auf einem höheren Niveau).
 
Vielen Dank, diger! Dann beobachte ich das jetzt mal eine Weile. :)
 

Du hast keinen Vertrag oder so was mit ihm gemacht.

Natürlich müsste er von sich aus sagen das er sie ersetzt. Oder ihr zusammen zahlt.
Aber wenn Du vor Gericht sagen würdest das er deine Kamera nicht gesaved hat, ich glaube da kommst Du nicht weit
 
fällt unter gefälligkeit. Wenn er gut drauf ist und sowas bei seiner HP mit drinne hat kann es darüber laufen.
 
Sehe ich ähnlich wie doubleh. Freundachaftsdienste ohne Haftung. Was anderes wäre, wenn er sie sich geliehen hätte.

Halt dumm gelaufen, denn kosten teilen wäre moralisch angebracht. Aber rechtlich halt nicht zwingend.
 
Für mich besteht der Freundschaftsdienst darin, das ich Fotos gemacht habe, des weiteren habe ich die Cam ja auch nicht verliehen.
In dem Moment in dem ich ihn gebeten habe die Cam in seinem Haus sicher zu deponieren (besser ??) was er auch bestätigt hat, übernimmt er doch die Obhut.
Oder sehe ich das falsch?
 
Trotzdem ist es auch eine Gefälligkeit seinerseits gewesen. In diesem Fall spricht man von einem stillschweigenden Haftungsausschluss.

Beispiel Umzug: Du bittest Freunde & Kollegen, Dir beim Umzug zu helfen. Einem fällt aus Schusseligkeit eine Vase runter. Wenn er nun dafür haften müsste, würde Dir niemand mehr helfen wollen.

Nichts anderes ist im Prinzip bei Dir passiert.
 
Wenn Du die Fotos vermasselt hättest, würdest Du ja auch nicht haften wollen, oder?

Dein
Freundschaftsdienst ja nicht mit dem deines Nachbarn zu tun. er hat für dich ohne Entgelt die Kamera aufbwahrt.

Wenn Du ihm nicht nachweisen kannst, das er sie geklaut hat, wird er nicht dafür haften.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefälligkeit
 
Ich bin kein Experte, aber fällt das nicht unter den Auftrag? :kopfkratz: http://de.wikipedia.org/wiki/Auftrag

Immerhin hat der TE seinem Bekannten deutlich gemacht, wie wichtig ihm die sichere Verwahrung seiner Kamera ist.

Aus dem Auftrag würden sich jedenfalls Sorgfaltspflichten ergeben.
 
Verstehe ich anders. In meinem Augen müsste, damit ein Auftrag im rechtlichen Sinne vorliegt, ein Abhängigkeitsverhältnis (Arbeitgeber <-> Arbeitnehmer) bzw. ein Vertragsverhältnis (Kunde <-> Dienstleister) vorliegen.
 
Dein Nachbar hat doch sicherlich eine Hausratversicherung...ich dachte immer so was fällt da drunter. Alternativ wird evt. auch die Haftpflicht interessant.
 
Fraglich ist, ob du ihm in irgendeiner Weise Fahrlässigkeit nachweisen könntest, denn dann könnte die gesetzliche Schadensersatzpflicht greifen (§823BGB). Ein wenig hört es sich danach an, da du darum gebeten hast die Kamer sicher zu verstauen und sie dann trotzdem weg ist. Allerdings hat auch nicht jeder Haushalt einen Safe, "sicher" ist also relativ.


:freu: Morgen wird die Privatrechtklausur für Wirtschaftsingenieure geschrieben und endlich kann man den Stoff mal ein bisschen außerhalb der Klausuren und Übungen anwenden. Vielen Dank! :crack:


EDIT: Vermutlich doch nicht, solange er sie nicht selber entwendet hat. Dumm gelaufen.
 
Allein für diese dämlich Überschrift könnte man jetzt Schadenfreude entwickeln, dass die Kamera weg ist. :crack:
 
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