Die versucht ihre eigene Unfähigkeit durch Mobbing eines ganzen Fachbereiches und speziell noch bestimmter Personen zu kaschieren.
Ich kann mir lebhaft vorstellen, was da bei Dir passiert. Schuldzuweisungen, raus aus dem Rampenlicht, Ablenkung vom eigenen Verschulden. Das sind oft angewandte negative und destruktive Reakionen (nicht nur) von Führungskräften. Richtig wäre Unterstützung suchen, Teambuilding, gemeinsame Ziele festlegen und Aufgaben verteilen.
Trotzdem nochmal die Frage in die Runde, ab wann von "Mobbing" im definierten Sinn die Rede sein kann, von dem wir hier sprechen wollen.
Wenn man im Allgemeinfall von Mobbing spricht, dann wird meist nicht nur ein schlechtes Betriebsklima gemeint. Vielmehr will man zum Ausdruck bringen, daß dem Mobbingopfer ein Unrecht geschieht und daß dies daher zu unterbleiben hat.
Es gibt dabei in der Beruteilung ob Mobbing vorliegt oder nicht eine allgemeine Definition und eine juristische.
Beide Betrachtungsweisen sind zum Teil sehr unterschiedlich. Dabei gemeinsam jedoch sind beiden Betrachtungsweisen
- Der Betroffene wird von Kollegen oder Vorgesetzten angefeindet, schikaniert oder diskriminiert.
- Der Betroffene befindet sich in einer unterlegenen Position, d.h. es gibt eine klare Täter-Opfer-Beziehung.
- Die feindseligen Handlungen werden über einen längeren Zeitraum hinweg und systematisch vorgenommen.
- Die feindseligen Handlungen sind rechtswidrig. d.h. es gibt für diese Handlungen keinen rechtlich zulässigen Grund (wie z.B. harte, aber sachliche Kritik an Arbeitsleistungen). Rechtswidrig sind die feindseligen Handlungen insbesondere dann, wenn der Betroffene zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes genötigt werden soll.
Insbesondere der 4. Punkt ist oft ausschlaggebend in unserer Rechtsprechung. Nur bei rechtswidrigen Handlungen, die der Betroffene systematisch und über einen längeren zeitraum hinnehmen muss, wird juristisch von Mobbing gesprochen und geurteilt. Auch wenn es vermutlich nun zu einem Aufschrei kommt. Die Gerichte sagen in anderen Fällen "dass aus juristischer Sicht der Begriff des "Mobbing" nur dann einen Sinn macht, wenn man damit rechtswidrige Schikanen meint, da der Arbeitnehmer andere (= rechtmäßige) Belastungen hinnehmen muß und daher aus einem "rechtmäßigen Mobbing" keine Rechtsfolgen herzuleiten ist.