Weil sie in der Regel deutliche Gebrauchsspuren aufweisen.
Das kann auch auf zurückgeschickte Geräte zutreffen. Allgemein halte ich solche Praktiken für zwiespältig.
Penibel gesehen, bekommt nicht jeder Käufer ein Neugerät, aber bezahlt den selben Preis. Zum Anderen kann das ganze auch rufschädigend wirken, schließlich ist es doch nicht verwunderlich, dass Käufer, die an ihrem Neugerät Gebrauchsspuren feststellen, ein wenig bitter reagieren.
Meinen Sie etwa, dass Neuwagen nie (auch vom Hersteller nicht) Probefahrten unterzogen werden... oder auch nicht vom Förderband oder Werkshof auf den Transport-LKW gefahren weden?
Mir ist durchaus bekannt, dass auch ein Neuwagen eigentlich schon einige Kilometer auf der Uhr hat. Allerdings werden diese im Rahmen des Transports und der firmeneigenen Qualitätssicherung durchgeführt.
Gleichzusetzen in etwas mit der kurzzeitigen Inbetriebnahme eines Rechners in der Fabrik zu Zwecken der Qualitätssicherung.
Das ist meiner Meinung ein großer Unterschied zur Inbetriebnahme durch einen Endverbraucher.
Klar... dann ist es ein Vorführgerät - allerdings kann der Händler dafür ja auch Ersatz des Wertverlustes vom widerrufenden Käufer verlangen.
Dafür müssten die Gesetzestexte angepasst werden. Außerdem wäre hier noch zu unterscheiden, ob das Gerät aufgrund Nichtgefallens, oder aber mangelnder Qualität zurückgeschickt wurde.
Und genau an diesem Punkt wird es wieder problematisch festzustellen welcher Fall gerade vorliegt und erlaubt so findigen Anwälten sich in Grauzonen auszutoben.
...und genau um die geht es ja hier im Thread. Der Ursprungsposter kann keine Gebrauchsspuren feststellen, sondern lediglich eine eventuell einmal geöffnete Verpackung.
tufkap
Sicher, es ist auch durchaus möglich, dass das Gerät niemals in Betrieb war, sondern tatsächlich nur die Verpackung geöffnet wurde. Wenn man allerdings die Vorgeschichte des Threaderstellers mit einbezieht und vor allem die dadurch entstandene Sensibilität, kann man die Reaktion doch mehr als nachvollziehen, oder etwa nicht?
Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt eingehen: Hier wurde etwas gesagt wie: "Der Händler muss doch auch irgendwie die zurückgeschickten Geräte loswerden um zu überleben".
Das ist ja auch grundsätzlich richtig. Doch ganz ehrlich: Ich weiß nicht, was für Verträge der Händler mit seinen Lieferanten hat und als Kunde sind mir seine Firmeninterna auch völlig egal. Ich möchte nur meine Ware so geliefert bekommen, wie angepriesen.