MBP verpackung doppelt überklebt

Dem kann ich mich nur anschließen. Zurückgeschickte Geräte sollten im Refurb landen, nicht bei Kunden, die für ein nagelneues Gerät bezahlen. Auch für mich wäre ein Gerät mit Gebrauchsspuren indiskutabel.

soviel ich weiß war jedes MacBook schon mal in Betrieb, wie kommt denn sonst die Software drauf

Du glaubst doch selbst nicht, dass die Geräte angeschaltet werden um die Software aufzuspielen? Es werden bereits bespielte Festplatten verbaut. Da läuft niemand mit einer CD rum. :D
 
Sind eigentlich nur Apple Menschen solche Pedanten? Nur mal so als zwischenfrage. Das ist doch fürchterlich!
 
In wie fern ist das fürchterlich?

Und nein, es hat nichts mit Apple zu tun. Wenn ich ein neues Produkt kaufe, erwarte ich auch, dass es neu ist. Ich erkenne nicht, was daran nicht logisch erscheint.
 
Sind eigentlich nur Apple Menschen solche Pedanten? Nur mal so als zwischenfrage. Das ist doch fürchterlich!
Ich habe eher das Gefühl, dass ich bisher nur bei Applekäufern miterlebt habe, dass Mitmenschen grade deshalb "zusammengeschissen" werden, weil sie ihre im Fernabsatzgesetz verankerten Rechte wirklich in Anspruch nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem kann ich mich nur anschließen. Zurückgeschickte Geräte sollten im Refurb landen, nicht bei Kunden, die für ein nagelneues Gerät bezahlen. Auch für mich wäre ein Gerät mit Gebrauchsspuren indiskutabel.……

Wie soll das funktionieren bei dem Fernabsatz-Gesetz?
Ein Online-Händler kauft z.B. 5 PCs, 4 davon bestellt irgend jemand, schaut sie sich an und meint "och nö", schickt sie wieder zurück und der Händler verramscht sie als gebraucht für die Hälfte? Wovon lebt der Händler dann?
Oder soll er die Preise für Neugeräte verfünfachen um das abzufangen?
Es ist faktisch nicht finanzierbar.
 
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Ein Online-Händler kauft z.B. 5 PCs, 4 davon bestellt irgend jemand, schaut sie sich an und meint "och nö", schickt sie wieder zurück und der Händler verramscht sie als gebraucht für die Hälfte? Wovon lebt der Händler dann?
Oder soll er die Preise für Neugeräte verfünfachen um das abzufangen?
WENN 4 von 5 Geräten zurückkommen, sollte der Händler sich Gedanken machen, ob er das richtige Produkt ins Programm aufgenommen hat. (Vorsicht, persönliche Meinung: Dieser Wildwuchs von rechtsunkundigen Händlern nervt mich...)

Übrigens ist es dem Kunden im Geschäft vor Ort auch gestattet das Produkt anzuschauen und dann zu sagen... "och nöööö".
Manche tun ja so, als würden 80% (4von5) der Onlinekunden aus PRINZIP Produkte kaufen, um sie dann wieder zurückzusenden. Ich für meinen Teil nutze das Fernabsatzgesetz GENAU wie es vom Gesetzgeber vorgesehen wird. Ich für meinen Teil lasse mir im Geschäft auch fast alle Produkte auspacken bevor ich sie kaufe.
Es ist faktisch nicht finanzierbar.
Faktisch? wie kommst du denn zu dieser Erkenntnis? Ich kann aus meinem Einflussbereich sagen, dass mir kein Händler untergekommen ist, ob nun Online oder Vor-Ort, faktisch pleite gegangen ist.
 
ich bezweifle, daß ein händler eine diversifikation vornimmt, wenn eine bestimmte anzahl von geräten als rückläufer ins haus kommen, wenn der zeitraum nicht bekannt ist.

zudem gibt es laut einer kürzlich erfolgten studie immer mehr käufer, die ihre ware nach 14 tagen in derart desolatem zustand zurückschicken, daß viele händler das kotzen kriegen, um's mal auf deutsch zu sagen...warum glaubt ihr, gab's da ein riesenaufschrei der händler, daß fernabsatzgesetz neu zu regeln?
 
ich bezweifle, daß ein händler eine diversifikation vornimmt, wenn eine bestimmte anzahl von geräten als rückläufer ins haus kommen, wenn der zeitraum nicht bekannt ist.

zudem gibt es laut einer kürzlich erfolgten studie immer mehr käufer, die ihre ware nach 14 tagen in derart desolatem zustand zurückschicken, daß viele händler das kotzen kriegen, um's mal auf deutsch zu sagen...warum glaubt ihr, gab's da ein riesenaufschrei der händler, daß fernabsatzgesetz neu zu regeln?
Ich kann leider nicht nachvollziehen, in wiefern eine Produktdiversifikation damit zu tun hat. (Es kann doch das selbe Produkt eines anderen Herstellers, oder versuchen auf den Grund der Widerrufe zu kommen und dann mit dem Produzenten/Lieferanten neu zu verhandeln) Und welchen Zeitraum du meinst. Ist vielleicht auch zu spät, um da jetzt durchzusteigen ;)

Die Studie würde ich gerne mal lesen, hast du da einige Quellen zu? Ich finde grade bei Studien muss man immer sehr genau hinsehen. Wie man ja bei den Studien zur Gesundheitsreform im Auftrag der unionsgeführten Länder gegen Ulla Schmidts Studie...
Ich für meinen Teil sehe die Grundlage des fraglichen Abschnitts des FernAbsG als sehr sinnvoll an und ich denke, dasrüber lässt sich sehr viel diskutieren. Jede Norm wird halt irgendwie missbraucht, aber nur weil dies der Fall ist, muss die Norm an sich nicht Falsch sein.

Bzgl. des Aufschreis... genau dies bezweifel ich. Jeder jammert gerne, dass er/sie/es nun weniger Umsatz/Gewinn macht.. aber das heisst noch lange nicht, dass jetzt die Welt untergeht. Siehe Nichtraucherregelungen oder Umweltzone....
 
nunja, diversifikation heißt ja nichts anderes als sortimentsumstellung. ob nun das sortiment erweitert oder verkleinert wird spielt ja erstmal keine rolle, aber du schreibst daß 4 von 5 rückläufern, der händler sich gedanken machen muß, das produkt aus dem sortiment zu nehmen. nur sind keine angaben zu erkennen, wann diese rückläufe stattfinden. sind sie über's jahr verteilt, wird er wohl kaum diversifizieren...

das mit der studie hab ich mal im radio gehört...war in bezug auf die erhöhten rücksendungen...mal sehen ob ich da was finde...ich meine, das statistische bundesamt hat ne erhebung gemacht...vielleicht war's auch das fraunhofer...


edit: sorry...irgendwie find ich da nix zum thema studie...

aber es gab einige urteile zu finden, über die berichtet wurde..is zwar bissel älter (von 2004)

http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39127446,00.htm
http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39127411,00.htm?h


hiermal was über die forderung zur vereinfachung des widerrufsrecht:

http://www.shopbetreiber-blog.de/20...aendler-fordert-vereinfachtes-widerrufsrecht/


hier findet man auch einiges an umfragen...

http://www.shopbetreiber-blog.de/tag/umfrage/
 
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Zurückgenommene Ware darf als neu verkauft werden

"Grundsätzlich werde die Eigenschaft "neu" eines Gegenstandes nicht dadurch aufgehoben, dass er von einem Kunden eingehend studiert wird, so das Urteil. Bei technischen Geräten schließt dies auch einen Test der vorhandenen Funktionen ein"

Der Kunde darf ein Geräte in Augenschein nehmen, überprüfen und eingehend studieren, ohne dass ihn dies endgültig verpflichte. Im Gegenzug darf der Händler diese Geräte aber auch als Neugeräte verkaufen. Irgendwo erscheint das Urteil "fair" und konsequent, oder? Meines Erachtens ist - gerade im Apple-Bereich, wie auch in diesem Forum - der "Neuheitsbegriff" mancher (!) Kunden auch schon stark überrissen; In Richtung eines "von Menschenhand unberührt" pervertiert. Ein exemplarisches Beispiel ist der Originalposter hier:
ich konnte zwar keinerlei benutzung feststellen
Gut... wenn sie deutliche Gebrauchsspuren sehen... ok. Aber wenn Sie keinerlei Benutzung feststellen konnten..? Bei allem persönlichen Respekt kann ich für so etwas kein Verständnis mehr aufbringen. Sollten analog auch bei H&M, C&A und Konsorten Pullover und Jacken nur noch als "Gebrauchtwaren" verkaufen, wenn sie von Kunden anprobiert wurden?

Mit freundlichen Grüssen,

tufkap
 
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ich hoffe nicht, dass das bedeutet, dass ich ein gebracuhtgerät bekommen habe, dass bereits scon einmal geöffnet wurde...

mfg

hat dir jemand ram eingebaut oder wurde am gerät etwas verändert,.. nach dem kauf durch dich?
 
Also ich weiß nicht. Für mich klingen solche Definitionen haarsträubend.

"Grundsätzlich werde die Eigenschaft "neu" eines Gegenstandes nicht dadurch aufgehoben, dass er von einem Kunden eingehend studiert wird, so das Urteil. Bei technischen Geräten schließt dies auch einen Test der vorhandenen Funktionen ein"

Wenn sich jemand hat ein Gerät im Laden zeigen lassen, d.h. Verpackung öffnen und begutachten für mich, ist es ja noch eine Sache.
Hat jemand das Gerät bereits in Betrieb gehabt, oder gar bis zu zwei Wochen bei sich zu Haus stehen, sieht es wiederum ganz anders aus. Das ist in Meinen Augen nicht mehr "Neugerät".

Warum werden denn Vorführgeräte nicht als Neugeräte verkauft?

Wenn man sich ein Auto kauft, will man auch keinen Vorführwagen, der schon mehrere Probefahrten übers Wochenende hinter sich hat. Da müssen auch keine Gebrauchsspuren dran sein.
 
Warum werden denn Vorführgeräte nicht als Neugeräte verkauft?
Weil sie in der Regel deutliche Gebrauchsspuren aufweisen.
Wenn man sich ein Auto kauft, will man auch keinen Vorführwagen, der schon mehrere Probefahrten übers Wochenende hinter sich hat.
Meinen Sie etwa, dass Neuwagen nie (auch vom Hersteller nicht) Probefahrten unterzogen werden... oder auch nicht vom Förderband oder Werkshof auf den Transport-LKW gefahren weden? :confused:
Hat jemand das Gerät bereits in Betrieb gehabt, oder gar bis zu zwei Wochen bei sich zu Haus stehen, sieht es wiederum ganz anders aus. Das ist in Meinen Augen nicht mehr "Neugerät".
Klar... dann ist es ein Vorführgerät - allerdings kann der Händler dafür ja auch Ersatz des Wertverlustes vom widerrufenden Käufer verlangen.
Wenn sich jemand hat ein Gerät im Laden zeigen lassen, d.h. Verpackung öffnen und begutachten für mich, ist es ja noch eine Sache
...und genau um die geht es ja hier im Thread. Der Ursprungsposter kann keine Gebrauchsspuren feststellen, sondern lediglich eine eventuell einmal geöffnete Verpackung.

Mit besten Grüssen,

tufkap
 
Weil sie in der Regel deutliche Gebrauchsspuren aufweisen.
Das kann auch auf zurückgeschickte Geräte zutreffen. Allgemein halte ich solche Praktiken für zwiespältig.
Penibel gesehen, bekommt nicht jeder Käufer ein Neugerät, aber bezahlt den selben Preis. Zum Anderen kann das ganze auch rufschädigend wirken, schließlich ist es doch nicht verwunderlich, dass Käufer, die an ihrem Neugerät Gebrauchsspuren feststellen, ein wenig bitter reagieren.
Meinen Sie etwa, dass Neuwagen nie (auch vom Hersteller nicht) Probefahrten unterzogen werden... oder auch nicht vom Förderband oder Werkshof auf den Transport-LKW gefahren weden? :confused:
Mir ist durchaus bekannt, dass auch ein Neuwagen eigentlich schon einige Kilometer auf der Uhr hat. Allerdings werden diese im Rahmen des Transports und der firmeneigenen Qualitätssicherung durchgeführt.
Gleichzusetzen in etwas mit der kurzzeitigen Inbetriebnahme eines Rechners in der Fabrik zu Zwecken der Qualitätssicherung.
Das ist meiner Meinung ein großer Unterschied zur Inbetriebnahme durch einen Endverbraucher.
Klar... dann ist es ein Vorführgerät - allerdings kann der Händler dafür ja auch Ersatz des Wertverlustes vom widerrufenden Käufer verlangen.
Dafür müssten die Gesetzestexte angepasst werden. Außerdem wäre hier noch zu unterscheiden, ob das Gerät aufgrund Nichtgefallens, oder aber mangelnder Qualität zurückgeschickt wurde.
Und genau an diesem Punkt wird es wieder problematisch festzustellen welcher Fall gerade vorliegt und erlaubt so findigen Anwälten sich in Grauzonen auszutoben.
...und genau um die geht es ja hier im Thread. Der Ursprungsposter kann keine Gebrauchsspuren feststellen, sondern lediglich eine eventuell einmal geöffnete Verpackung.
tufkap
Sicher, es ist auch durchaus möglich, dass das Gerät niemals in Betrieb war, sondern tatsächlich nur die Verpackung geöffnet wurde. Wenn man allerdings die Vorgeschichte des Threaderstellers mit einbezieht und vor allem die dadurch entstandene Sensibilität, kann man die Reaktion doch mehr als nachvollziehen, oder etwa nicht?

Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt eingehen: Hier wurde etwas gesagt wie: "Der Händler muss doch auch irgendwie die zurückgeschickten Geräte loswerden um zu überleben".
Das ist ja auch grundsätzlich richtig. Doch ganz ehrlich: Ich weiß nicht, was für Verträge der Händler mit seinen Lieferanten hat und als Kunde sind mir seine Firmeninterna auch völlig egal. Ich möchte nur meine Ware so geliefert bekommen, wie angepriesen.
 
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Außerdem wäre hier noch zu unterscheiden, ob das Gerät aufgrund Nichtgefallens, oder aber mangelnder Qualität zurückgeschickt wurde.
Nun... dieser Unterschied ist wohl nicht objektiv erfassbar. Was für den einen Top-Qualität ist, ist für den anderen billiger Schund.
Wenn man allerdings die Vorgeschichte des Threaderstellers mit einbezieht und vor allem die dadurch entstandene Sensibilität, kann man die Reaktion doch mehr als nachvollziehen, oder etwa nicht?
Ich nicht. Er schreibt ja von Anfang an, dass das Gerät selbst in Ordnung ist. Was will man mehr?
Eine vollkommen makellose Verpackung?

Mit besten Grüssen,

tufkap
 
Meine Meinung, wenn man schon viel Geld für ein Neugerät ausgibt, dann sollte es auch neu sein und nicht Gebraucht. Daher kann ich den Threadersteller auch verstehen wenn er etwas verwundert ist, schließlich kostet so ein Laptop auch mal eben an die 2000 Euro.
 
17" MBP - Mangelware mehrfach verschickt

Meine Erfahrung:

Hab mir im Apple Online-Store ein 17" MBP (bto) bestellt.
Das Gerät war definitiv schon von nem anderen Kunden benutzt und aufgrund diverser technischer Mängel an Apple zurückgegeben worden.

Demnach nehme ich stark an, daß Apple es einfach probiert, Kunden Mangelware unterzuschieben.
Ganz dem Sinne nach: "Irgendwer wird den Fehler schon nicht finden und das Gerät behalten".

Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen: Mir is das nun schon zum zweiten Mal passiert.
 
Sehr geehrter Herr,

Natürlich sollte kein gravierender Mangel zum Neuzustand bestehen. Aber der "Verkauf" von im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgegebenen Geräten als "Neu" ist nicht illegal.

Mit freundlichen Grüssen,

tufkap
 
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