Nicht vermischen! @icritter bezog sich auf eine „private“ Zahlung. Beim Bezahlen von Waren (Provision zahlt Zahlungsempfänger) kommt der Ver-/Käuferschutz zum tragen. Dieser ist tatsächlich an Bedingungen geknüpft. Unter anderem, dass der Versand an die bei PP hinterlegte Adresse, nachweisbar erfolgt ist.Da liegst du leider Falsch.
Bei einer Zahlung an „Freunde und Familie“ gibt es diesen Mechanismus nicht. Ich würde alle rechtliche Mittel ausschöpfen, wenn PP mir Geld einfriert, weil der Käufer behauptet sein Account sei unrechtmäßig genutzt worden.
Den Schaden kann nur PayPal oder der Käufer haben, aber nach meinem Rechtsempfinden in keinem Fall der Zahlungsempfänger/Verkäufer.