@greencherry:
Die Frage ist hier einfach: War tatsächlich keine Hardware defekt und lässt sich das auch beweissicher behaupten ? Das zweifelslos ein Werk- bzw. sogar ein Dienstleistungsvertrag vorlag, dürfte m.A. fast unzweifelhaft vorliegen.
Die hier enstehende Frage ist: War die Datenrettung beabsichtigt, wenn NUR die HDD defekt ist, oder sollte der Auftrag den generellen Datenzugang wieder ermöglichen ?
Nach eurer Schilderung und der Auftragslage denke ich eher letzteres.
Und damit wäre zumindest der Dienstleistungsvertrag beim Händler, der unzweifelhaft nicht in die Apple-Garantie fällt, erfüllt.
Aha, in rechtlicher/fachlicher oder faktischer Sicht ?
Welche Nebenverabredungen wurden denn getroffen ? Und wurden diese evtl sogar schriftlich fixiert ?
Ich kenne den Vertrag nicht, aber ich schätze einfach mal, das die AGBs mündliche Nebenabsprachen/-reden auschließen.
Und damit schließt sich auch der Kreis wieder zu der "unpassenden/ungenauen" Auftragslage.
Nein, muß er nicht.
Das waren bzw. sind aber Hardwaredefekte, wo unzweifelhaft die Apple Garantie zumindest eine gewisse Zeit garantiert.
Genau, daraus aber eine Grundsätzlichkeit abzuleiten ist fahrlässig.
bei der der AASP bei Apple eine weitere erfundene Leistung und Ware abgeschummelt hat.
Die Frage ist hier einfach: War tatsächlich keine Hardware defekt und lässt sich das auch beweissicher behaupten ? Das zweifelslos ein Werk- bzw. sogar ein Dienstleistungsvertrag vorlag, dürfte m.A. fast unzweifelhaft vorliegen.
Es war keine Festplatte defekt, die Daten wurden auch nicht gerettet.
Die hier enstehende Frage ist: War die Datenrettung beabsichtigt, wenn NUR die HDD defekt ist, oder sollte der Auftrag den generellen Datenzugang wieder ermöglichen ?
Nach eurer Schilderung und der Auftragslage denke ich eher letzteres.
Wir sind quasi aus dem Laden raus, haben bei einer Freundin einen Kaffee getrunken und dann kam der Anruf: "fertig".
Und damit wäre zumindest der Dienstleistungsvertrag beim Händler, der unzweifelhaft nicht in die Apple-Garantie fällt, erfüllt.
Performa und Cosmic7110 z.B. haben den Durchblick!
Aha, in rechtlicher/fachlicher oder faktischer Sicht ?
.Auch wenn ich auch finde, dass ein Dienstvertrag zu Stande gekommen ist, dieser aber nicht in einer Weise eingehalten wurde wie verabredet
Welche Nebenverabredungen wurden denn getroffen ? Und wurden diese evtl sogar schriftlich fixiert ?
Ich kenne den Vertrag nicht, aber ich schätze einfach mal, das die AGBs mündliche Nebenabsprachen/-reden auschließen.
Und damit schließt sich auch der Kreis wieder zu der "unpassenden/ungenauen" Auftragslage.
Der Händler hätte mich einfach anrufen müssen um das abzuklären.
Nein, muß er nicht.
Der Dienstvertrag war im Rahmen der Reparatur zu sehen, dem Händler war auch sehrwohl bewusst, dass er das Gerät schon 4 mal zu verschiedenen Reparaturen (2 mal Logicb., 1 mal Inverterb., 1 mal Akku und noch weiterer Kleinkram) da hatte und es ein "Montagsgerät" ist.
Das waren bzw. sind aber Hardwaredefekte, wo unzweifelhaft die Apple Garantie zumindest eine gewisse Zeit garantiert.
Immer hatte er dabei innerhalb der Garantie mit Apple abgerechnet.
Genau, daraus aber eine Grundsätzlichkeit abzuleiten ist fahrlässig.