zum thema gewährleistung ein kleiner auszug (quelle
www.wikipedia.de):
"Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen."
Ja, das ist schon richtig.
Aber bezieht sich auch nur auf den Zeitpunkt des Vorliegens des Mangels.
Den Sachmangel muß man als Käufer schon beweisen.
Es sind ja auch andere Gründe für einen Ausfall des Geräts denkbar.
mal eine ganz bescheiden Frage...Warum nennt Ihr nicht öffentlich den namen dieses ominösen Händlers? Angst vor einer Anzeige? Braucht Ihr nicht zu haben, solange Ihr Beweise in der Hand habt, die sein Vorgehen belegen!
...und das ist das Problem.
Zunächst mal sollte man mit Ausdrücken wie "Betrug" vorsichtig sein.
Solange man dann Beweise für das Vorgehen des Händlers hat, ist die (hier) öffentliche Darstellung der Sache völlig unproblematisch.
Auch sehe ich nicht, wo das Forum bzw. dessen Betreiber hier etwas zu befürchten hätte.
Das Problem ist allerdings folgendes:
Die Firma könnte sich "angepisst" fühlen, und aktiv werden (Abmahnung, etc...).
Völlig unabhängig davon, wie der Sachverhalt sich tatsächlich darstellt:
Den rechtlichen "Händel" hat man damit.
Und das kostet Zeit, Nerven - und zumindest ersteinmal - auch Geld.
Zumal es dann nebenbei auch noch erstaunliche Rechtsprechungen wie diese gibt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348
(Der dort geschilderte Fall ist im Grunde exakt derselbe wie hier)