Macbook bei Gravis?

hätte auch noch ein filmzitat
was sind 1000 anwälte am meeresgrund?
ein guter anfang

;-)
 
Es ist echt sehr bemerkenswert, was hier so zu recht gebogen, zusammenkonstruiert und unterschoben wird, nur um die eigenen verschrobenen Ansichten und Gewohnheiten zu rechtfertigen.
Da wird einem einfach mal unterschoben, dass man ins Lager rennt bzw. eine verschlossene Vitrine aufbricht, dort wahllos Kartons mit Macs vorholt und diese dann aufreisst.
Ich habe es weder bei GRAVIS noch bei meinem Händler gesehen, dass dort irgendwo in einer Ecke des Verkaufsraumes unbeobachtet zahllose original verpackte Macs herumstehen, wo sich die Kunden nach Herzenslust "austoben".
Vielmehr ist es doch so: Man sieht sich die einzelnen Ausstellungsgeräte an und eventuell entscheidet man sich dann für eins. Nun geht man zum Verkäufer und sagt, dass man eben dieses oder jenes Gerät kaufen möchte. Der Verkäufer läuft also nun los (hoffentlich) und holt das gewünschte Gerät aus dem Lager bzw. aus dem (normalerweise) verschlossenen Schrank, stellt es vor einem hin und fängt an, die erforderlichen Papiere (Rechnung) zu erstellen. Und bevor er damit anfängt, sage ich ihm, dass ich mir dieses Gerät ansehen möchte, ob es auch keine Mängel hat. Ist das Gerät in Ordnung, dann kaufe ich es. Warum sollte ich erst etliche andere Geräte aus der Verpackung holen lassen? In der Hoffnung, vielleicht einen grünen Mac zu ergattern?
Und wenn er das ablehnt, dann werde ich eben nicht die "Katze im Sack" kaufen. Da gibt es je nach Zeit und Gegebenheiten andere Optionen.
Wenn ihr das nicht so macht, sondern eben diesen original verpackten Mac erst über die erstellte Rechnung bezahlt, dann damit nach Hause fahrt, dort eine Familien-Auspack-Zeremonie zelebriert, dabei feststellt, dass das erworbene Gerät doch eine "Macke" hat, es dann wieder einpackt, zum Laden zurückfahrt, dort eine Reklamation auslöst (inklusive Papierkrieg), dann euch ein neues Gerät aushändigen lasst, damit wieder nach Hause fahrt, dort vielleicht das ganze Spiel von vorne los geht…tja, dann ist das eure Sache.
Und nun konstruiere ich mal etwas: Nun habt ihr also nach der eben gerade beschriebenen Art einen Mac gekauft (sagen wir mal an einem Sonnabend nachmittag). Die Messe zum Auspacken findet dann Sonntag früh gleich nach dem Familienfrühstück statt und ihr stellt fest, dass zwar die Verpackung einwandfrei in Ordnung war, aber das Gerät z.B. doch einen sichtbaren Kratzer hat.
Sofort losfahren und umtauschen ist nicht. Mal abgesehen von der doch sehr getrübten Freude, fahrt ihr dann am Montag (nachdem ihr das Gerät wieder fein säuberlich in einer Trauer-Zeremonie eingepackt habt) zum Händler. Und nun fordert er von euch den Beweis, dass der Kratzer wirklich schon vorhanden war und nicht ihr ihn im Laufe des Wochenendes verursacht haben. Denn das wäre ja gut möglich, nicht wahr.

Ähnlich erging es mir nämlich damals mit meiner DSLR: An einem Sonnabend im Laden gekauft, darauf vertraut, dass ja alles in Ordnung und zu Hause dann festgestellt, dass der lt. Verpackungszettel angegebene Objektivdeckel sich nicht mit im Karton befand. Was glaubt ihr denn, was das am Montag dann für eine Diskussion beim Händler gab?
 
Es ist echt sehr bemerkenswert, was hier so zu recht gebogen, zusammenkonstruiert und unterschoben wird, nur um die eigenen verschrobenen Ansichten und Gewohnheiten zu rechtfertigen.

Wie schön, dass es auch nach knapp 27.000 Beiträgen immer noch gelingt angreifend zu werden.
Die anderen und ich haben doch gesagt, dass Du nach dem Kauf auspacken kannst wie Du lustig bist. In der Regel ist das Gerät dann in deinem Eigentum! Du hast ohne zu fragen vorher eben kein Recht die Geräte auszupacken. Solltest Du das anders gemeint haben, dann kläre es doch vorher einfach auf. So war dann Deine Ausdrucksweise wohl einfach nur schlecht.

Und bei deinem Beispiel ist das in der Regel kein Problem. Hier greift die sechsmonatige Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkäufen gem. § 476.

Aber da Du dich ja über dieses "hätte, wäre, wenn" beschwerst, nicht mehr dazu.
 
bin ich wieder beim punkt erziehung
;-)

in berlin ticken die uhren bekanntlich anders
 
Wie schön, dass es auch nach knapp 27.000 Beiträgen immer noch gelingt angreifend zu werden.
Was hat nun die Anzahl von Beiträgen mit Einkaufsgepflogenheiten zu tun?


Die anderen und ich haben doch gesagt, dass Du nach dem Kauf auspacken kannst wie Du lustig bist.
Ich kann es eben (z.B. durch den Verkäufer oder in dessen Beisein auch schon vor dem Bezahlen auspacken lassen) und auf Mängel überprüfen. Eben weil es dann u.U. weniger Aufwand und Zeit in Anspruch nimmt. Das habe ich nun auch schon mehrfach begründet. Ihr hingegen seit immer noch die Begründung schuldig, warum das nicht sein darf. Ist das Gerät nämlich okay, kaufe ich es und es gibt keine geöffnete Verpackung. Ist das Gerät dagegen mangelhaft, dann hat der Verkäufer (bzw. das Geschäft) zwar eine geöffnete Verpackung aber na und? Will er dieses mangelbehaftete Gerät denn etwa einem anderen "unbedarften" Kunden andrehen?

Du hast ohne zu fragen vorher eben kein Recht die Geräte auszupacken. Solltest Du das anders gemeint haben, dann kläre es doch vorher einfach auf. So war dann Deine Ausdrucksweise wohl einfach nur schlecht.

Ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass ich mir einfach mal ein oder mehrere Gerät(e) aus einem verschlossenen Schrank oder aus dem Lager (bzw. mich gleich dort betätige) hole und dann wahllos Verpackungen öffne. Das wurde mir nur untergeschoben. Meine Ausdrucksweise war dahingehend auch nicht undeutlich. Das habe ich jetzt extra noch einmal nachgelesen.
 
Es ist mir eigentlich egal, wie ihr das macht, aber ich bestehe auf meinem Recht, den Artikel vor Kauf auf Mängel zu begutachten.
Wenn Du Dich als Verkäufer da querstellen möchtest und es eben für angenehmer und zeitsparender empfindest, erst einmal irgendwelche Zettel für den Umtausch auszufüllen…bitte sehr…Deine Sache.

Mehr als ungenau! Ich habe Dir lediglich widerlegt, dass Du dazu kein Recht hast. Nicht mehr, nicht weniger.
 
… Du hast ohne zu fragen vorher eben kein Recht die Geräte auszupacken. Solltest Du das anders gemeint haben, dann kläre es doch vorher einfach auf. So war dann Deine Ausdrucksweise wohl einfach nur schlecht.

Und bei deinem Beispiel ist das in der Regel kein Problem. Hier greift die sechsmonatige Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkäufen gem. § 476 …

Von ungefragt hat auch nie jemand was geschrieben.

Echt, Kratzer sind bei dir mit der Gewährleistung abgedeckt?
 
Ach so, steht ja dran, welcher schon vorher da war. Na dann.
 
Zurück
Oben Unten