Macbook bei Gravis?

Und jetzt stellen wir uns mal vor:

A) Wir sind ein Ladenbesitzer. Würden wir uns freuen, lauter aufgerissene / mit Klebeband geflickte Kartons in den Regalen stehen zu haben?
Wäre das für Kunden ein einladender, verkaufsfördernder Hingucker? Oder glauben wir nicht eher, Kunden kaufen lieber Produkte, so wie sie
aus der Fabrik kommen?

B) Wir sind ein Kunde. Wo würden wir eher zugreifen - bei einem nagelneuen, unberührten Karton, oder bei einem, der bereits geöffnet worden ist?

Seien wir ganz ehrlich, sowohl Händler als auch Käufer mögen ungeöffnete Kartons am liebsten.

Ja, es ist ein schwieriges Thema und ich gebe Dir völlig Recht, Ich wollte nur diese sinnlose "Ich hab Recht ! Nein ich hab Recht"-Diskussion beenden.

Gibt halt aber leider auch Leute die die Kulanz oder auch die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten arschlochmäßig ausnutzen auf Kosten der normalen Verbraucher, aber das ist ein anderes Thema über das auch schon seitenweise diskutiert wurde ;-)
 
Eigentlich ist das Thema gar nicht so schwierig. ;)
Der Unterschied ist nur, dass es z.B. CUC nur auf die Verpackung ankommt. ;) Die ist mir aber ganz egal. Wenn ich eine schöne Verpackung haben möchte, dann würde ich die nicht samt teurem Inhalt kaufen, sondern sehen, ob ich die nicht irgendwo leer und damit auch günstiger bekommen könnte.
 
Es gibt auch Leute, die ein Produkt, wobei deren Verpackung auch nur minimal "beschädigt" oder durch den Transport gezeichnet ist, schlicht und ergreifend nicht kaufen.
Daher kommt für mich nur eine Erwerbung eines Produktes in Frage, bei welchem die Verpackung auch ordnungsgemäß in Takt ist. Und ja, ich hebe die Verpackungen auf.

Weil ich eben Wert darauf lege, alles originalgetreu, dokumentiert, unversehrt aufheben zu können. Weil:
Im Falle einer Reparatur kann ich das Gerät dann in die OVP packen. Denn da passt das Gerät angemessen hinein.
Es gibt dann noch die Wiederverkäufer unter uns, ich gehöre nicht dazu, wo eine vorhandene OVP auch zum Verkaufserfolg dazu beiträgt/beitragen kann.

Aber auspacken tue ich die Geräte zuhause, dokumentiert mit Fotos. Diese dienen im Falle einer Reparatur oder eines Mangels als Beweisstück. Aber von mir aus, ist hier Schluss.
MacBook Pro bei Gravis, ja, warum nicht. Der Laden hält sich schon Ewigkeiten und das sicher nicht ohne Grund. Ist sicher so seriös wie es Escom damals. Ich liebte deren schwarze PCs. :)
 
DonViti hat doch gerade eben den entsprechenden Gesetzespassus zitiert. Somit ist klar: Ja, man darf vorher auspacken. Wenn auch auf eigene Gefahr hin falls dabei etwas kaputt geht.

Und nun wieder .... :hug: ;)

Das ist nicht der Gesetzestext! DonViti hat anscheinend die Verbraucherschutz-Zentrale zitiert. Damit wäre ich immer ganz vorsichtig. Viel zu allgemein, viel zu pauschal.
Ich kann mich nur noch mal wiederholen, ein Recht dazu hat man "leider" nicht. Wenn einem der Verkäufer das zubilligt, klar warum nicht.
Aber sei es drum, wenn Ihr im Laden Verpackungen aufmacht, ist das Eure Sache :)
 
Zudem sagt der zitierte Text ja auch lediglich, dass man beim Öffnen einer Verpackung im Laden
nur für die Verpackung bzw. die Reparatur der Verpackung aufkommen muss (was aus Geringfügigkeitsgründen
jedoch meistens nicht beachtet wird), und nicht für den Inhalt der Verpackung.

Dass man die Verpackung öffnen darf, sagt dieser Text mit keinem Wort.

Es ist doch irgendwie auch gesunder Menschenverstand. Warum sollte ich an etwas rumpopeln dürfen, was mir nicht gehört? (Es sei denn,
es wurde mir ausdrücklich vom Besitzer erlaubt, wie z. B. auch implizit bei frei zugänglichen Ausstellungsstücken geschehen)
Wenn ich einen Laden hätte, und da stünden drei frischgelieferte iMacs in Kartons in der Ecke - wenn da plötzlich irgendwelche
Leute anfangen würden, die Dinger einfach auszupacken, wäre ich nicht begeistert.
 
Das ist nicht der Gesetzestext! DonViti hat anscheinend die Verbraucherschutz-Zentrale zitiert. Damit wäre ich immer ganz vorsichtig. Viel zu allgemein, viel zu pauschal.
Ich kann mich nur noch mal wiederholen, ein Recht dazu hat man "leider" nicht. Wenn einem der Verkäufer das zubilligt, klar warum nicht.
Aber sei es drum, wenn Ihr im Laden Verpackungen aufmacht, ist das Eure Sache :)

???

Google doch bitte mal was die Abkürzung BGB bedeutet und im Beitrag weiter unten wird doch sogar auf ein Gerichtsurteil Bezug genommen !

Ist das so schwer zu kapieren ? Ich darf es auspacken ! Muss aber für einen Schaden aufkommen ! Kann aber nicht verpflichtet werden zu kaufen !

Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel - wie so oft wenn Moral, Anstand und Gesetzt in Konflikt kommen !!!

Früher wo es nicht nur Großmärkte gab, war das normal dass die einem Sachen ausgepackt und vorgeführt haben. Das gehörte zum gutem Service, aber zu einer hohen Wahrscheinlichkeit kaufte man dann auch dieses Produkt. Heute wollen sich doch nur alle die Geräte vor Ort anschauen, um es dann billiger im Web zu bestellen. Da kann ich verstehen, dass die Händler solche Schilder schreiben und in jedem Fall bin ich der Meinung, wenn ich was aufreißen will, dann frag ich vorher den Verkäufer !
 
… in jedem Fall bin ich der Meinung, wenn ich was aufreißen will, dann frag ich vorher den Verkäufer !

und da sind wir auch bei einem der hauptprobleme in der heutigen zeit: erziehung
hat einigermaßen gutes benehmen, dann fragt man vorher!
ich durfte die b&o anlage auch anheben, nach der erlaubnis des verkäufers…
 
… Wenn ich einen Laden hätte, und da stünden drei frischgelieferte iMacs in Kartons in der Ecke - wenn da plötzlich irgendwelche
Leute anfangen würden, die Dinger einfach auszupacken, wäre ich nicht begeistert.

Wenn jemand den iMac kaufen möchte fängt er nicht einfach so an die Karton zu öffnen, sondern schaut sich das Gerät an und nimmt es, wenn es in Ordnung ist. Wenn es Mängel hat nimmt er ein adneres. Wenn du als Verkäufer mangelhafte Geräte an unwissende Kunden bringen möchtest sagt das ja auch viel aus.

Im Übrigen hat man das besondere Rücktrittsrecht im Fernabsatz, weil man die Ware nicht wie im Laden vorher prüfen kann. Aber gut, solche Händler die das nicht zulassen brauchen wahrscheinlich auch keine Kunden.

Aber an dem Punkt waren wir ja schon vor vielen Seiten, die Diskussion ist langsam sinnfrei.
 
Da ich, egal welches Gerät es auch wird, online bestellen werde, ist die Auspackproblematik für mich jetzt eher uninteressant.

Wenn ich jetzt ein 13" MBPr nehmen sollte, welches wäre für meine Anfprderung sinnvoller?

2,6 Dualcore, 8GB Ram, 128GB SSD plus Aufrüstung auf 16GB RAM für insg. 1499 Euro
oder
2,6 Dualcore, 8GBRAM, 256 SSD für 1499 Euro

Preislich ja identisch, aber der eine mehr RAM, der andere größere SSD. Was macht mehr Sinn? …

Du kannst den RAM nicht aufrüsten, bedenke das.
 
Habe bei Gravis unmittelbar nach dem Kauf vor den Augen des Verkäufers die Packung geöffnet um die Ware zu begutachten. Das war für beide Seiten vollkommen in Ordnung. Bei einem eventuellen Schaden hätten die mir sofort ein anderes Gerät mitgegeben. Das Macbook war ok und ich konnte mit einem guten Gefühl den Laden verlassen.
Das erscheint mir wesentlich unkomplizierter, als im Netz zu bestellen.
 
Inwiefern findest du den brauchbar?
Hast du dir mal die Bedingungen zum Selbstbehalt durchgelesen?

536€ bei Sturz, Bruch, Flüssigkeiten???
Meiner Meinung nach für die Tonne der Hardwareschutz.
Dann lieber nen AppleCare günstig erwerben oder wenns eine Versicherung sein soll, dann eher eine wie bei
onlineversicherung.de

Meine hat für ein 15" Late2013 199€ gekostet, hat keinen Selbsbehalt und in den ersten zwei Jahren werden 100% des Neuwertes erstattet.

Nicht billig, aber auf jeden Fall bessere Bedingungen als beim Hardwareschutz.
Entscheidung obliegt natürlich jedem selbst.
 
???
Ist das so schwer zu kapieren ? Ich darf es auspacken ! Muss aber für einen Schaden aufkommen ! Kann aber nicht verpflichtet werden zu kaufen !

Das ist doch ganz einfach: Der Händler kann Dich zwar nicht verpflichten zu kaufen, aber rauswerfen und Dir eine Rechnung stellen über die Differenz, wenn er nachweisen kann, dass er Geräte in einer geöffneten Verpackung nicht mehr zum Neupreis verkaufen kann.
 
Das ist doch ganz einfach: Der Händler kann Dich zwar nicht verpflichten zu kaufen, aber rauswerfen und Dir eine Rechnung stellen über die Differenz, wenn er nachweisen kann, dass er Geräte in einer geöffneten Verpackung nicht mehr zum Neupreis verkaufen kann.

Hab ich irgendetwas anderes behauptet ? Aber schön das Du es nochmal wiederholst, dass man eben für einen "Schaden" aufkommen muss. (Nur das ich es halt, weil ich es wiederholen musste, kürzer formuliert habe !)

Was für eine sinnlose Diskussion schon wieder, obwohl der Sachverhalt längst geklärt ist, verrückt das solche Themen immer am längsten überleben. Jetzt ist es wieder der typische "Du hast zwar Recht, aber ich finde meine Meinung besser die Du jetzt auch haben musst"-Thread.
 
Hab ich irgendetwas anderes behauptet ? Aber schön das Du es nochmal wiederholst, dass man eben für einen "Schaden" aufkommen muss. (Nur das ich es halt, weil ich es wiederholen musste, kürzer formuliert habe !)

Was für eine sinnlose Diskussion schon wieder, obwohl der Sachverhalt längst geklärt ist, verrückt das solche Themen immer am längsten überleben. Jetzt ist es wieder der typische "Du hast zwar Recht, aber ich finde meine Meinung besser die Du jetzt auch haben musst"-Thread.

Das ist ja aber das Problem. Du hast gegooglet. Vielleicht sogar irgendwann einmal Wirtschaftsrecht in der Uni oder sonst wo gehört. Aber es Stimmt leider nicht, was du sagst. Soweit geht die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie dann auch nicht.
Du hast im deutschen Schuldrecht keine Möglichkeit dazu. Klar kannst du den Karton öffnen, wenn du den "Schaden" bezahlst. 823 BGB ggf. Nach den Grundsätzen des culpa in contrahendo (heute 311 II). Ich kann allerdings auch wem auf die Nase hauen, wenn ich den Schadensersatz leiste. Beides trotzdem nicht erlaubt.

Du hier hat leider wirklich viel von "Glaube, Liebe, Hoffnung". Es ist allerdings in diesem Forum noch einmal eine ganze andere Dimension mit den Rechtsirrtümern. Dauerthema: Garantie und Gewährleistung!

Sieh es mir bitte nach, wenn ich an einigen Stellen patzig wurde, allerdings brauch ich tatsächlich die Antworten nicht zu googlen. Ich gebe dir oder eMac gerne einen Palandt (der Kommentar zum BGB) und wenn einer findet, dass man ein Recht hat die Verpackung ohne Probleme zu öffnen, nehme ich alles zurück.

Bis dahin: in der Rechtswissenschaft gibt es kein richtig oder falsch. Es gibt lediglich keine guten Begründungen. (Zitat meines ersten Zivilprofs)
 
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