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Also ich mochte die Win-Taste auch nicht und hab sie immer gemieden. Gerade bei Spielen war sie früher "kontraproduktiv", bei neueren Spielen wurde sie "vom Spiel" meist deaktiviert, so dass sie keinen "Schaden" anrichten konnte. Unter normalen Windows-Bedingungen ist nix schlimmes passiert: das Start-Menü wurde aufgerufen, Kombination mit "e" öffnet ein Explorer-Fenster. Aber eigentlich ist diese Taste imho völlig sinnlos!tau schrieb:Also bitte, das ist jetzt aber schon sehr weit hergeholt. Drücken der Windowstaste -> Probleme bis Neuinstallieren müssen - von diesem Mythos höre ich das erste Mal.
Und welche sinnvolle Funktion hat sie?juniorclub schrieb:Ich hab die Windows Taste immer gern verwendet. Allerdings kannte ich nicht allzu viele Funktionen. Doch für Desktop anzeigen (Win+d), Explorer starten (Win+e), Suchen (Win+f),... hat sie schon gereicht. Man konnte damit sogar direkt in den Gerätemanager. Und bei manchen Spielen schafft man es ohne das Spiel zu beenden zurück ins Windows (z.B. für kurz ins ICQ,...). Also soo unnötig ist sie auch wieder nicht und wer sie nicht verwendet ist selbst schuld. Aber mit der Apfel Taste kann sie natürlich nicht mithalten...
MfG, juniorclub.
(und ich bin eigentlich Windows-Hasser)
Pidder Lünk schrieb:@tomwer Das BGB steht nicht über allen AGB´s. Die Vorschriften des BGB gelten nur dann uneingeschränkt, wenn nichts anderes vereinbart wird. Wenn dem nicht so wäre, könnte man sich die AGB´s ja sparen. Die vorschriften des AGBG kommen dabei zur Anwendung.
Gundsätlich schließe ich mich meinen Vorrednern an, wenn Maschin´ kaputt, mußt du zurückbringen.
edit: Ich habe das auf meinem alten G4 gemessen und ich komme auf nicht mal 20 sek.
Nun, das Aushebeln von gesetzlichen Regelungen ist in den AGB nicht möglich. Wo kämen wir denn da hin, wenn Hinz und Kunz den Willen des Gesetzgebers einfach so per Federstrich aufheben könnte und sich darauf beruft, daß der Kunde (i.d.R. als Nichtjurist) dem im Vertrag ja schließlich zugestimmt hätte.Pidder Lünk schrieb:@tomwer Das BGB steht nicht über allen AGB´s. Die Vorschriften des BGB gelten nur dann uneingeschränkt, wenn nichts anderes vereinbart wird. Wenn dem nicht so wäre, könnte man sich die AGB´s ja sparen. Die vorschriften des AGBG kommen dabei zur Anwendung.
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder ...
petertx36 schrieb:Mac die Enttäuschung
1.
2. Mini-Mac geht nicht bei meinen TFT sofort an.
Fehler:
- Mac wird angeschaltet, es kommt leider nur ein schwarzes Bild mit ein paar flackernden Linien. Theoretisch ist das Gerät nach 1 Minute hochgefahren.
- Durch nochmaliges drücken des Aus/An Knopfes geht der Mac in den Ruhezustand.
- Durch wiederholtes drücken des Aus/An Knopfes erscheint plötzlich das Bild, Mac ist bereits hochgefahren und betriebsbereit.
mi00ro schrieb:(...)
auch ein apple ist nicht hundertprotzentig....... aber zweihundertprotzentig besser als die meisten windowsrechner
Shaddy schrieb:Vollgelaber! IBM Thinkpads, HP Pavillon, Sony VAIO,... erkundige dich lieber bevor du irgendetwas nachpappelst was du irgendwo mal gelesen hast.
petertx36 schrieb:Hallo iBein,
hast versucht die Geräte umzutauschen oder so?
so wie es aussieht können der TFT und der Mac nicht dafür.
Blöde gelaufen.
Zum Thema Tastatur, 30€ für eine USB Tastatur ist echt viel. Werde sie trotzdem kaufen.
Schade das es für den Mac keine Alternative gibt.
Meine bei meiner MS Tastatur wird immer „sehr schwacher Signal“ angezeigt. Ist ein Fehler.
Bei der Logitech 530, gibt es auch Probleme, im Forum gelesen.
Das mit dem TFT ist echt Sch...,
meint ihr die im Gravis würden den 2 ½ Wochen alten Mac Mini zurücknehmen und mir dafür (mit Aufpreis) den iMac17“ geben?
Oder gibt es da auch solche Probleme?
Außerdem wie sieht es aus mit Pixelfehlern?
Mit freundlichen Grüßen
Peter
Peacekeeper schrieb:Bleib locker Shaddy
juniorclub schrieb:Ich hab die Windows Taste immer gern verwendet.
Also soo unnötig ist sie auch wieder nicht und wer sie nicht verwendet ist selbst schuld. Aber mit der Apfel Taste kann sie natürlich nicht mithalten...
Shaddy schrieb:Immer Hörte sich schärfer an als es sein sollte.
petertx36 schrieb:Hallo iBein,
hast versucht die Geräte umzutauschen oder so?
so wie es aussieht können der TFT und der Mac nicht dafür.
Blöde gelaufen.
Ich würde das lieber jetzt in Ordnung bringen lassen, so lange du noch Garantie hast. Jetzt muss der Hersteller/Händler nachweisen, dass der Fehler nicht schon von Anfang an da war. Ab Oktober bist du in der Beweispflicht.Aber will ich das Gerät wegschicken und einige Tage/Wochen ohne leben?
ja, Dankeschön.orgonaut schrieb:Hast Du da mal wieder reingeschaut?
Bild auswählen, Apfel äh Windows-c, Bild einfügen mit Windows-v.wie krige ich hier ein Bild hin?