Knöllchen aus Holland

6 seiten...

Die Holländer machen, wie schon erwähnt, gerne mal kontrollen an den Grenzen wegen den "nichtzahlern" da wird dann lediglich das Kennzeichen und der Fahrer gecheckt, steht ihr in der Datenbank lassen die euch erst fahren wenn die Kohle aufm Tisch liegt, Bar oder EC...

kommt halt scheiße auf dem Weg in den Urlaub oder einen netten Shoppingtag ;)
 
Hemmung? Liegt vor, sobald sich ein Gericht damit beschäftigt. Verhandlungen über den Anspruch bestehen ja gerade nicht, weil er nicht reagiert hat. Hemmung passt hier überhaupt nicht.
Blödsinn. Eine Verfolgungsbehörde reicht. Wirf beispielsweise mal einen Blick in §33 OWiG.
 
Ich hab 2007 mal ein knöllchen aus Dänemark in ähnlicher Höhe erfolgreich ausgesessen. Ich habe immer wieder Einspruch eingelegt.
Fand es dort doof und will auch nie mehr hin.
 
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Die Holländer machen, wie schon erwähnt, gerne mal kontrollen an den Grenzen wegen den "nichtzahlern" da wird dann lediglich das Kennzeichen und der Fahrer gecheckt, steht ihr in der Datenbank lassen die euch erst fahren wenn die Kohle aufm Tisch liegt, Bar oder EC...

kommt halt scheiße auf dem Weg in den Urlaub oder einen netten Shoppingtag ;)

Ach, das können die Deutschen auch ganz gut, nur das merkt man nicht wenn man mit ein Deutsches Kennzeichen unterwegs ist. ;)


Ich hab 2007 mal ein knöllchen aus Dänemark in ähnlicher Höhe erfolgreich ausgesessen. Ich habe immer wieder Einspruch eingelegt.
Fand es dort doof und will auch nie mehr hin.

Und wogegen hast du dann die ganze Zeit Einspruch eingelegt. Welche Begründung hattest du? Würde dein Einspruch dann überhaupt anerkannt?
Was ist dann so doof an Dänemark?
 
Und wogegen hast du dann die ganze Zeit Einspruch eingelegt. Welche Begründung hattest du? Würde dein Einspruch dann überhaupt anerkannt?
Was ist dann so doof an Dänemark?
Naja, in Holland hätte ich geschrieben: War zwar mein Auto, aber gefahren ist wer anders. Ich erinnere mich nicht mehr, wer das war, war aber zu dem Zeitpunkt woanders. Kommt dann halt drauf an, wer den längeren Atem hat und wie die Verfolgungspraxis ist. Wenn in Deutschland die Halterhaftung dann nicht verfolgt wird.. :noplan:

Ich bezweifle aber, dass das nach der zweiten Mahnung noch funktioniert. Der Drops ist IMHO gelutscht. :)
 
Blödsinn. Eine Verfolgungsbehörde reicht. Wirf beispielsweise mal einen Blick in §33 OWiG.

Und diese Verfolgungsbehörde muss aber schon wissen, wer der Beschuldigte ist.

Deshalb gilt in Deutschland: so lange man eben nicht mehr weiß, wer gefahren ist, läuft die Zeit gegen die Behörde. Risiko ist dann die Auferlegung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr. Es bleibt aber dabei, dass in Deutschland nur gegen Personen und nicht gegen Halter ermittelt wird.

Und damit kommen wir noch einmal nach Holland: es stimmt, dass die Behörden Vollstreckungsbescheide in Deutschland ungefragt (ab 70 €) verfolgen. ABER: wenn der Beschuldigte mit dem Hinweis auf die Fahrerhaftung fristgerecht Widerspruch eingelegt hat, darf die deutsche Behörde es eben nicht mehr weiter verfolgen. Da belegen die Links, die hier gepostet wurden auch nichts anderes.

Ist doch auch logisch: wenn mein Bruder in meinem Auto geblitzt wird, kann ich dafür eben nicht zur Verantwortung gezogen werden. In Holland wäre das aber der Fall. Da stoßen unterschiedliche Grundsätze aufeinander.
 
Was ist los mit euch Spinnern?! Was so ist schwer daran sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten?
Ruhig bleiben und durch die Hose atmen. 5 km/h sind locker in der Variationstoleranz eines Autotachos. Wenn ich mich an 50 laut Tacho halte, fahre ich nur 45. Das muss nun wirklich nicht sein. Entsprechend hoch sollte immer die Toleranz von Geschwindigkeitsmessungen sein.
 
Naja, in Holland hätte ich geschrieben: War zwar mein Auto, aber gefahren ist wer anders. Ich erinnere mich nicht mehr, wer das war, war aber zu dem Zeitpunkt woanders. Kommt dann halt drauf an, wer den längeren Atem hat und wie die Verfolgungspraxis ist. Wenn in Deutschland die Halterhaftung dann nicht verfolgt wird.. :noplan:
Diesen Einspruch ist nett aber in Holland irrelevant. Da es in Holland keine Punkte gibt muss der Halter einfach zahlen und diese kann das dann einfach vom wirkliche Täter zurückholen. Wie schon oben mehrmals verlinkt ist, wird dies in Deutschland auch verfolgt, wenn dies nicht so wäre, wäre das abkommen auch Unsinnig weil die Blitzer in Holland im Regelfall von Hinten blitzen, und jeder mit ein Deutsches Kennzeichen sich auf die Fahrerhaftung in Deutschland berufen könnte und so sich das Knöllchen nicht zahlen müsste.

Ich bezweifle aber, dass das nach der zweiten Mahnung noch funktioniert. Der Drops ist IMHO gelutscht. :)
Das sehe ich auch so, einmal könnte man das Argument nennen, danach gilt das Argument nicht mehr.
Deswegen auch meine Frage, weil er mehrfach geschrieben hat.

Warten wir einfach ab was dmrc_coy antwortet.
 
Und diese Verfolgungsbehörde muss aber schon wissen, wer der Beschuldigte ist.

Deshalb gilt in Deutschland: so lange man eben nicht mehr weiß, wer gefahren ist, läuft die Zeit gegen die Behörde. Risiko ist dann die Auferlegung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr. Es bleibt aber dabei, dass in Deutschland nur gegen Personen und nicht gegen Halter ermittelt wird.

Und damit kommen wir noch einmal nach Holland: es stimmt, dass die Behörden Vollstreckungsbescheide in Deutschland ungefragt (ab 70 €) verfolgen. ABER: wenn der Beschuldigte mit dem Hinweis auf die Fahrerhaftung fristgerecht Widerspruch eingelegt hat, darf die deutsche Behörde es eben nicht mehr weiter verfolgen. Da belegen die Links, die hier gepostet wurden auch nichts anderes.

Ist doch auch logisch: wenn mein Bruder in meinem Auto geblitzt wird, kann ich dafür eben nicht zur Verantwortung gezogen werden. In Holland wäre das aber der Fall. Da stoßen unterschiedliche Grundsätze aufeinander.
deine links sind nicht aktuell, dein wissen nicht up-to-date. wenn der halter nicht nachweisen kann, wer gefahren ist, ist der halter dran. schließlich ist der halter für sein fahrzeug verantwortlich. so kenne ich das. simpel und einfach. und das einzig logische.
 
deine links sind nicht aktuell, dein wissen nicht up-to-date. wenn der halter nicht nachweisen kann, wer gefahren ist, ist der halter dran. schließlich ist der halter für sein fahrzeug verantwortlich. so kenne ich das. simpel und einfach. und das einzig logische.

Schön, dass du es so kennst - du hast es vermutlich auch dutzendfach durchgespielt. Ich sollte evtl. dazu sagen, dass ich beruflich nebenbei einen nicht ganz kleinen Fuhrpark verantworte. Und ich weiß, wie häufig die Polizei in unseren Niederlassungen auftaucht, weil sie Fahrerfotos zuordnen müssen und eben nicht den Halter (was in dem Fall ja die Firma ist) zur Verantwortung ziehen können. Das gilt nicht nur bei Punkte-Delikten, sondern auch bei 15 € Falschparken.

Aber ich nehme an, ihr wisst das alles ohnehin besser - ich habe ja auch massig Links gesehen, die meinen Aussagen widersprochen haben...
 
Vertuh ich mich grad oder muss man nicht eh Fahrtenbüche führen wenn die Fahrzeuge gewerblich mit unterschiedlichen Fahrern genutzt werden ;) von daher sollte das doch keine Probleme bei der Zuordnung geben.
 
Vertuh ich mich grad oder muss man nicht eh Fahrtenbüche führen wenn die Fahrzeuge gewerblich mit unterschiedlichen Fahrern genutzt werden ;) von daher sollte das doch keine Probleme bei der Zuordnung geben.

Jein - bei Poolfahrzeugen ist das tatsächlich so. Bei Dienstfahrzeugen aber nicht. Die sind einem Fahrer zugeordnet, aber der darf bei uns (z.B.) auch seine Frau oder Kinder fahren lassen. Und schon haben wir das Problem.

Aber das Fahrtenbuch kann einem tatsächlich auferlegt werden, wenn die Polizei häufiger keinen Fahrer ermitteln kann. Deshalb halten wir unsere Fahrer auch an, korrekte Aussagen zu treffen und den Fahrer zu benennen, wenn sie nicht gefahren sein sollten.
 
Aber ich nehme an, ihr wisst das alles ohnehin besser - ich habe ja auch massig Links gesehen, die meinen Aussagen widersprochen haben...

Aber Du hast doch selbst noch keine belastbare Quelle benannt, ausser Deinem Zeitungsbericht von vor fast drei Jahren!?
Ich habe doch schon ganz am Anfang nach Quellen gefragt, aber da sollte ich ja dann selber googlen. So kann man doch keine Diskussion führen...

Fakt ist, dass der TO keinen Einspruch eingelegt hat und somit die Frage nach Fahrer- oder Halterhaftung irrelevant ist, ausserdem hat er ja schon geschrieben, dass es wohl nicht so schlau war, den ersten Bescheid zu ignorieren und dass er nun zahlt :noplan:
 
…Ist doch auch logisch: wenn mein Bruder in meinem Auto geblitzt wird, kann ich dafür eben nicht zur Verantwortung gezogen werden. In Holland wäre das aber der Fall. Da stoßen unterschiedliche Grundsätze aufeinander.

Die Hollander ebenso wie viele andere Staaten denken sich bei diesem Gesetz schon etwas. Weshalb soll nicht der Halter haftbar gemacht werden? Oder wurde ihm das Fahrzeug gestohlen? Er stellte das Fahrzeug zur Verfügung und hat damit daraus erfolgernde Konsequenzen zu tragen.

Es ist zwar lange her, aber als ich noch weltweit mit dem Auto unterwegs war, war es z.B. in den USA verboten, als Ausländer einen Wagen eines Bürgers der USA zu fahren (ausgenommen natürlich eine Leihwagen). Gleiches in Asien, Iran, Ex-Jugoslawien und viele mehr. In vileen dieser Staaten ist es verboten, selbst seine Frau fahren zu lassen, nur der Halter (Ausländer) darf das KFZ bewegen.
 
Was ist los mit euch Spinnern?! Was so ist schwer daran sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten?
Eigentlich müsste man jedes Auto mit GPS ausstatten und die Geschwindigkeit per Satellit regulieren, zahlen müsste das dann eben jeder Autofahrer, sind ja zu dumm um Schilder zu lesen. -.-

Du bist soeben mit einer nach deutscher Rechtsprechung getätigten Beleidigung im öffentlichen Raum geblitzt worden. Über dein Kennzeichen (IP-Adresse) sollten die Behörden nun tätig werden.

Wenn Du schon ein Befürworter drakonischer Strafen bist, dann fordere ich deine sofortige Verklagung wegen Beleidigung ("Spinner") nach §185 StGB mit ebenfalls einem mindestens 4-stelligem Bußgeld. Vielleicht geht Dir dann ein Licht auf.

Der TE hat lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen, Du hingegen eine Straftat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön, dass du es so kennst - du hast es vermutlich auch dutzendfach durchgespielt. Ich sollte evtl. dazu sagen, dass ich beruflich nebenbei einen nicht ganz kleinen Fuhrpark verantworte. Und ich weiß, wie häufig die Polizei in unseren Niederlassungen auftaucht, weil sie Fahrerfotos zuordnen müssen und eben nicht den Halter (was in dem Fall ja die Firma ist) zur Verantwortung ziehen können. Das gilt nicht nur bei Punkte-Delikten, sondern auch bei 15 € Falschparken.

Aber ich nehme an, ihr wisst das alles ohnehin besser - ich habe ja auch massig Links gesehen, die meinen Aussagen widersprochen haben...

Die Vergehen sind dann auch alle in Deutschland gemacht oder? Damit sagt das für ein Strafzettel im Ausland nichts aus und von keinerlei Bedeutung.
Ich habe es soeben schon geschrieben, wiederhole es gerne für dich damit auch du es endlich verstehst. Es ist in Holland vollkommen egal wer die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Der Halter ist dran PUNKT. Der Halter kann bei Bedarf sich das Geld bei der Täter zurück holen. Was ist daran unrechtmäßig wenn das den Holländischen Recht entspricht

So wie du denkst müsste ich als Holländer auch lefgal mit Softdrogen für den Eigenbedarf rumlaufen. In die Niederlande ist das nämlich erlaubt. Ich dürfte sogar ein Coffeeshop öffnen und Softdrogen verkaufen, auch die sind erlaubt in Holland. Merkst du wie krumm du denkst?

Die Hollander ebenso wie viele andere Staaten denken sich bei diesem Gesetz schon etwas. Weshalb soll nicht der Halter haftbar gemacht werden? Oder wurde ihm das Fahrzeug gestohlen? Er stellte das Fahrzeug zur Verfügung und hat damit daraus erfolgernde Konsequenzen zu tragen.

Es ist zwar lange her, aber als ich noch weltweit mit dem Auto unterwegs war, war es z.B. in den USA verboten, als Ausländer einen Wagen eines Bürgers der USA zu fahren (ausgenommen natürlich eine Leihwagen). Gleiches in Asien, Iran, Ex-Jugoslawien und viele mehr. In vileen dieser Staaten ist es verboten, selbst seine Frau fahren zu lassen, nur der Halter (Ausländer) darf das KFZ bewegen.

Ein Holländer darf auch kein Auto mit ein Ausländisches Kennzeichen in die Niederlande fahren wenn er in die Niederlande sein Wohnsitz hat. (Ich schon :D )
 
Das ist zu wenig. Wie wärs mit 10'000 Euro für 1 km/h zu viel? Natürlich sollte man auch die Messtoleranz abschaffen. :thumbsup:

Diese elenden Raser, 8 km/h zu viel, in den Knast stecken sollte man sie alle!

Ja, genau! :hehehe:
Ich hab letztes Jahr 5x in der gleichen 30er Zone hier bei mir ums Eck gezahlt - das schnellste was ich gefahren bin waren 34 km/h!
...teilweise treibt die kommunale Überwachung auch hier in DE seltsame Blüten...

Charlie
 
Und wogegen hast du dann die ganze Zeit Einspruch eingelegt. Welche Begründung hattest du? Würde dein Einspruch dann überhaupt anerkannt?
Was ist dann so doof an Dänemark?

Der erste Strafzettel kam aus Dänemark - den habe ich irgendwie nicht verstanden - ich habe Widerspruch (Kreuzchen gemacht) eingelegt und darum gebeten (in Druckschrift auf deutsch) mir den Verstoß auf deutsch zu erklären.
Danach kam eine Mahnung aus London/England - die war noch diffuser - ich habe zurückgeschrieben, dass ich nie in London war um was es denn bitte geht und habe daraufhin nie mehr etwas von denen gehört.
 
Und ich weiß, wie häufig die Polizei in unseren Niederlassungen auftaucht, weil sie Fahrerfotos zuordnen müssen und eben nicht den Halter (was in dem Fall ja die Firma ist) zur Verantwortung ziehen können. Das gilt nicht nur bei Punkte-Delikten, sondern auch bei 15 € Falschparken.
und? ich habe eigentlich nichts gegenteiliges behauptet.
 
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