Knöllchen aus Holland

Und in Bezug auf die Steinigung der "bösen anderen", die "alle rasen wie bescheuert", "immer mir die Vorfahrt nehmen" und sowieso "die Rücksichtslosigkeit in Person sind" meine ich: wer ohne Sünde IST, werfe den ersten Stein. ...und wer sich jetzt gerade bückt um einen aufzuheben: ich hoffe, du machst NIEMALS etwas falsch, denn dann könnte auch DICH ein (nicht mein) Stein treffen. ;)
ja passiert schon mal, dass man zu schnell fährt... und wenn es dann ein bußgeld zu bezahlen gilt, zahlt man und fertig. alles andere rumgeheule, rausreden, -zuwinden versuchen empfinde ich eher als erbärmlich.
 
Moin,

Und Du bist natürlich ganz sicher, dass Du Dich an alle Regeln und Gesetze hältst, oder? Zumindest an die, die DU als beachtenswert empfindest :(

Der Punkt ist doch der: Die Regeln sind bekannt und es ist auch bekannt, was passiert, wenn man sich nicht daran hält. Ich behaupte nicht, immer und überall völlig regelkonform zu fahren, aber ich weiß, dass ich es mir selber zuzuschreiben habe, wenn ich ein Knöllchen kassiere. Ich sage dann vielleicht "das ist aber schade" und zahle. Sich darüber aufzuregen, ist einfach kindisch.
 
Booah, soviel Selbstgerechtigkeit, da wird mir ganz anders :eek:

Und Du bist natürlich ganz sicher, dass Du Dich an alle Regeln und Gesetze hältst, oder? Zumindest an die, die DU als beachtenswert empfindest :(

Was hat gesunder Menschenverstand mit Selbstgerechtigkeit zu tun?

Ich erlebe jeden Tag wie rücksichtslos und teilweise wahnwitzig manche Menschen ihre Autos fahren, da wir MIR ganz anders.
 
Moin,



Der Punkt ist doch der: Die Regeln sind bekannt und es ist auch bekannt, was passiert, wenn man sich nicht daran hält. Ich behaupte nicht, immer und überall völlig regelkonform zu fahren, aber ich weiß, dass ich es mir selber zuzuschreiben habe, wenn ich ein Knöllchen kassiere. Ich sage dann vielleicht "das ist aber schade" und zahle. Sich darüber aufzuregen, ist einfach kindisch.

Völlig d'accord, aber der post von Yoshi87 ging ja weniger in die Richtung, dass man zu seinen Fehlern stehen soll, sondern bezichtigte jeden der gegen Verkehrsregeln verstößt der Dummheit und Verantwortungslosigkeit

Was hat gesunder Menschenverstand mit Selbstgerechtigkeit zu tun?

Ich erlebe jeden Tag wie rücksichtslos und teilweise wahnwitzig manche Menschen ihre Autos fahren, da wir MIR ganz anders.

Und ja, yoshi, das ist für mich Selbstgerechtigkeit und kein Menschenverstand, von gesund ganz zu schweigen :no:
 
Ey, ihr habt ihr ja alle ne riesige Ahnung.

NICHT ZAHLEN!

Es gelten zwei Grundsätze:

1. Natürlich ist nur die ursprüngliche Bußgeldhöhe entscheidend für die Bagatellgrenze - und die war eben nur 51 €. Was danach kommt ist nicht entscheidend. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn damals das Bußgeld 51 € und die Bearbeitungsgebühren noch einmal 20 € betragen hätten. Dann wärst du tatsächlich in größeren Problemen.

2. Der Fall darf in Deutschland eh nicht nachverfolgt werden, da in Deutschland die Fahrer-, in Holland aber die Halterhaftung gilt. Insofern ist für Holland das beste Vorgehen, mit genau diesem Hinweis als Halter Widerspruch einzulegen - denn dann darf das in Deutschland nicht vollstreckt werden.


Ein letztes aber: solltest du häufiger nach Holland fahren, würde ich dennoch zahlen, denn das Nummernschild ist jetzt tatsächlich in Holland registriert.



Ich hatte einen Fall von Falschparken (war für 5 Minuten im Hotel um nach dem Hotelparkplatz zu fragen..) in England - da wurde auch immer mehr angedroht, vollstrecken konnten und haben sie aber nicht, da die ursprüngliche Strafe unter 70 € lag.

In Holland habe ich einen Verstoß von schrecklichen 5 km/h (kostet "nur" 35 €) aber auf Grund meiner potentiell häufigeren Reisen nach Holland doch bezahlt. Ärgert mich aber schon wieder. Sorry, aber mit 5 oder auch 8 km/h (außer Orts!) zu schnell zu sein hat mit rasen nichts zu tun, sondern mit normaler Reisegeschwindigkeit.
 
Ey, ihr habt ihr ja alle ne riesige Ahnung.
...

1. Natürlich ist nur die ursprüngliche Bußgeldhöhe entscheidend für die Bagatellgrenze - und die war eben nur 51 €. Was danach kommt ist nicht entscheidend. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn damals das Bußgeld 51 € und die Bearbeitungsgebühren noch einmal 20 € betragen hätten. Dann wärst du tatsächlich in größeren Problemen.

2. Der Fall darf in Deutschland eh nicht nachverfolgt werden, da in Deutschland die Fahrer-, in Holland aber die Halterhaftung gilt. Insofern ist für Holland das beste Vorgehen, mit genau diesem Hinweis als Halter Widerspruch einzulegen - denn dann darf das in Deutschland nicht vollstreckt werden.

...

Hey Friedemann,
das ist sehr interessant. Damit würde ich mich gern näher befassen, insbesondere dass nur die ursprüngliche Bußgeldhöhe ausschlaggebend ist.
Kannst Du grad mal die Quelle verlinken?
Danke im Voraus
 
Nein.
Du.

Mache dich mal mit der aktuellen Rechtslage vertraut und sichte bei Juris diesbezüglich die einschlägigen Urteile.

... bevor man sich so weit aus dem Fenster lehnt.

Aktuelle Rechtssprechung? Zu 50 € Knöllchen aus dem Ausland? Sorry, da habe ich tatsächlich noch keine Rechtssprechung zu entdeckt. Aber wer sich bei ADAC, etc. schlau macht (insbesondere zum Thema Halter- vs. Fahrerhaftung) wird sehen, dass ich schon deshalb richtig liege.

Und nebenbei bemerkt: ich spreche zumindest aus Erfahrung.
 
Ja, nee. Is klar. Weißt du, was eine Hemmung ist? Nein?

http://de.wikipedia.org/wiki/Hemmung_(Recht)

Mein Tipp: Lass liegen. Das wird noch spannender. Dann haben wir ein schönes Thema für den Sandsack Thread. :)


Quelle? :muede:

Hemmung? Liegt vor, sobald sich ein Gericht damit beschäftigt. Verhandlungen über den Anspruch bestehen ja gerade nicht, weil er nicht reagiert hat. Hemmung passt hier überhaupt nicht.

Und zu meiner Quelle? Google doch einfach mal nach Halter- und Fahrerhaftung. Oder erzähle mir aus deinem Erfahrungsschatz, bei dem ein Fall unter 70 € ursprünglichen Bußgelds in Deutschland vollstreckt wurde.
 
Und nebenbei bemerkt: ich spreche zumindest aus Erfahrung.
Die 70€-Grenze stelle ich nicht in Frage.

Was sagt die denn deine Erfahrung bezüglich der gegenseitigen Amtshilfe ausserhalb des Bußgeldverfahrens, aber innerhalb des gemeinsamen Abkommens in Vollstreckungsangelegenheiten zwischen den Mitgliedern der EU?

Stichwort: Grenzüberschreitende Beitreibung von Verwaltungs- und Mahnkosten.
 
Google doch einfach mal nach Halter- und Fahrerhaftung. Oder erzähle mir aus deinem Erfahrungsschatz, bei dem ein Fall unter 70 € ursprünglichen Bußgelds in Deutschland vollstreckt wurde.

Nö, Mach ich natürlich nicht. Du stellst ne Behauptung auf, die ich nicht glaube. Wenn Du mich überzeugen willst, bring Argumente. Wenn nicht, dann lass es einfach. ;)
 
Ich habe kein Idee warum bei ein Vergehen in Ausland wo der Halterhaftung gilt man sich berufen kann auf die Fahrerhaftung.
Das würde bedeuten das man nie für ein Knötchen in Holland beklagt werden kann weil da von hinten geblitzt wird und der Fahrer also nie erfast wird und fest zu stellen ist.

Bitte zeig mir doch die Quelle wo dies so hieb und stichfest geschrieben wird.
 
Nun, ich kann nur sagen, dass ich sowohl bei meinem erwähnten Fall in England als auch bei den 5 km/h in Holland intensiv nach Fällen gesucht habe und tatsächlich nur auf Theorie getroffen bin - mir ist kein Fall unter gekommen, wo eine geringe Geldbuße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt wurde. Und bei mir persönlich ist es eben auch nach mehrmaligen Androhungen der englischen Behörden auch nicht passiert.

Und noch ein drittes Mal: holländische Strafbescheide im Speziellen DÜRFEN in Deutschland gar nicht vollstreckt werden, WENN der Fahrer Widerspruch mit Hinweis auf die Fahrerhaftung in Deutschland gelegt hat (und der Bescheid eben an den Halter ging, das sollte klar sein). Das ist klare Rechtssprechung. Kann man gerne beim ADAC nachlesen.
 
Aktuelle Rechtssprechung? Zu 50 € Knöllchen aus dem Ausland? Sorry, da habe ich tatsächlich noch keine Rechtssprechung zu entdeckt. Aber wer sich bei ADAC, etc. schlau macht (insbesondere zum Thema Halter- vs. Fahrerhaftung) wird sehen, dass ich schon deshalb richtig liege.

Und nebenbei bemerkt: ich spreche zumindest aus Erfahrung.
halter-/fahrerhaftung... ist das nicht seit ende august 2013 irrelevant, da das kba ab dem zeitpunkt ausländischen behörden bei der ermittlung unterstützt?
 
...
Und noch ein drittes Mal: holländische Strafbescheide im Speziellen DÜRFEN in Deutschland gar nicht vollstreckt werden, WENN der Fahrer Widerspruch mit Hinweis auf die Fahrerhaftung in Deutschland gelegt hat (und der Bescheid eben an den Halter ging, das sollte klar sein). Das ist klare Rechtssprechung. Kann man gerne beim ADAC nachlesen.

Okay, wenn Du's zum dritten Mal behauptest, wird es natürlich automatisch richtig :rotfl:
 
Und noch ein drittes Mal: holländische Strafbescheide im Speziellen DÜRFEN in Deutschland gar nicht vollstreckt werden, WENN der Fahrer Widerspruch mit Hinweis auf die Fahrerhaftung in Deutschland gelegt hat (und der Bescheid eben an den Halter ging, das sollte klar sein). Das ist klare Rechtssprechung. Kann man gerne beim ADAC nachlesen.
Zeig doch mal.
Im Moment stellst du hier nur unbelegte Behauptungen auf, für die du augenscheinlich nicht in der Lage bist, auch nur ansatzweise eine Quelle (Das ist klare Rechtsprechung, dein O-Ton) zu verlinken.
Im Moment nur heisse Luft.

Also. Lass kommen.
 
Und noch ein drittes Mal: holländische Strafbescheide im Speziellen DÜRFEN in Deutschland gar nicht vollstreckt werden, WENN der Fahrer Widerspruch mit Hinweis auf die Fahrerhaftung in Deutschland gelegt hat (und der Bescheid eben an den Halter ging, das sollte klar sein). Das ist klare Rechtssprechung. Kann man gerne beim ADAC nachlesen.
im grunde kann ich in holland wahllos leute tot fahren und kann dann zurück in deutschland dafür nicht belangt werden. geil.
 
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