Knöllchen aus Holland

hierzulande sind die bußgelder eh viel zu niedrig. vor allem gemessen an den haufenweise vollidioten denen man täglich im straßen verkehr so begegnet.

Ich finde die Strafen an sich schon ok. Der Wiederholungsfall sollte dann wirklich rocken. Fällt jemand innerhalb 6 Monaten 2 mal mit geringer Überschreitung auf dann sollte das schon mal 250 extra kosten. Fällt jemand in einem Jahr 3 Mal mit geringer Überschreitung auf dann 500 Euro. Bei zweimaligem Auffallen in einem halben Jahr, Überschreitung 25 km/h über erlaubt dann 1 Monat schein weg und 500 Euro extra.

Da muss wirklich mal was passieren. Aaaaaber auch die Leute die den Verkehr durch kriechen behindern sollten auch mal unter die Lupe genommen werden.
 
8 km/h zu schnell? Sorry, mit ausnähme von verkehrsberuhigten Bereichen fahre ich immer bis +20 km/h, wenn es Verkehr und Wetter erlauben.

Nächster Punkt noch: gibt es ein Foto oder bist du von hinten geblitzt worden? Von hinten widerspricht nämlich auch dem Grundgesetz und ist in D nicht durchsetzbar. ;) habe ich mit den ösis schon erfolgreich durchgekaut...
 
8 km/h zu schnell? Sorry, mit ausnähme von verkehrsberuhigten Bereichen fahre ich immer bis +20 km/h, wenn es Verkehr und Wetter erlauben.

Nächster Punkt noch: gibt es ein Foto oder bist du von hinten geblitzt worden? Von hinten widerspricht nämlich auch dem Grundgesetz und ist in D nicht durchsetzbar. ;) habe ich mit den ösis schon erfolgreich durchgekaut...

In Holland wird nur von hinten geblitzt, das bedeutet das die Holländer dann auch nicht zahlen müssen?
Seit wann gilt das Grundgesetz von Deutschland in die Niederlande? Habe ich da was verpasst und ist die Niederlande das 17. Bundesland von Deutschland oder ist es noch immer ein freies und unabhängiges Königreich mit sein eigenes Grundgesetz und Verkehrsregeln?

Was hier für ein Quatsch erzählt wird ist langsam nicht mehr zu ertragen.
 
Ich habe kein Idee warum bei ein Vergehen in Ausland wo der Halterhaftung gilt man sich berufen kann auf die Fahrerhaftung.
Das würde bedeuten das man nie für ein Knötchen in Holland beklagt werden kann weil da von hinten geblitzt wird und der Fahrer also nie erfast wird und fest zu stellen ist.

Bitte zeig mir doch die Quelle wo dies so hieb und stichfest geschrieben wird.

Bitteschön. http://www.rp-online.de/leben/auto/...-was-autofahrern-wirklich-droht-aid-1.2410194

Und es geht hier ja nicht um die Fälle, in denen man direkt aus dem Verkehr gezogen wird (oder Straftaten begangen hat, wie hier teilweise als Beispiele angeführt), sondern ausschließlich um minderschwere Verkehrsdelikte.
 
und das nennst du eine Quelle?

Außerdem ist das von 2011 da hat sich schon einiges geändert weil man eingesehen hat das vieles von was in deine Quelle behauptet wird nicht richtig sein kann.
 
Bitteschön. http://www.rp-online.de/leben/auto/...-was-autofahrern-wirklich-droht-aid-1.2410194

Und es geht hier ja nicht um die Fälle, in denen man direkt aus dem Verkehr gezogen wird (oder Straftaten begangen hat, wie hier teilweise als Beispiele angeführt), sondern ausschließlich um minderschwere Verkehrsdelikte.

Laut ADAC:
Bislang werden vor allem Bußgelder aus den Niederlanden vollstreckt.

Hm, und das, obwohl es nach deutschem Recht gar nicht möglich ist? :kopfkratz:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun sind also die 70 € überschritten, doch habe ich das jetzt so verstanden, dass die STRAFE über 70 € betragen muss, nicht die "Gesamtkosten".
ein adac jurist schreibt: Es werden Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro u. a. aus Straßenverkehrsverstößen und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten vollstreckt.
Nach § 87 Abs.3 IRG umfasst der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, so dass der zu vollstreckende Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen ist. Die Bagatellgrenze ist z. B. auch dann erreicht, wenn die Geldbuße 50 Euro und die Verfahrenskosten 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.

siehe auch link von moletom.
 
wobei mir als laie nicht klar ist, was der jurist mit verfahren bzw. verfahrenskosten meint. kann ja nicht das gerichtsverfahren gemeint sein mit 25€.
 
Bin auch Laie, aber ich würde sagen, dass das Bußgeldverfahren gemeint ist…
 
bei manchen Menschen wie dem TO denk ich mir :faint:

zu schnell gefahren und will nicht zahlen, nachdem die Rechnung auf das dreifache gestiegen ist fragt er im Forum nach was Sache ist :crack: und jetzt wo er aufgeklärt wurde verkündet er ganz stolz er wolle nicht mehr nach Niederlande fahren :crack: zum Quadrat
 
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