Auch in Deutschland scheint man da zum Teil Probleme zu haben
Aus einem Thread in einem deutschen Forum:
Frage:
Hallo,
wir haben einen größeren Garten hinter unserem 4 Parteien Mietshaus.
Ist es gesetzlich verboten, Wäsche zum Trocknen Sonn- und Feiertags in den Garten zu hängen? (wie z.B. Rasenmähen zu diesen Zeiten verboten ist?)
Ich habe einen OLG Entscheidung gefunden, wonach das WäscheWASCHEN am Sonntag zulässig ist.
Hinweis: Es ist kein Trockenboden vorhanden.
Antwort:
Hallo,
gegen das Waschen von Wäsche an Sonn- und Feiertagen ist nichts einzuwenden. Zumindest dann nicht, wenn nicht der Lärm der Waschmaschine an Sonn- und Feiertagen die Ruhe der anderen stört. Wäsche waschen und Wäsche im Aussenbereich aufhängen sind aber nicht eine Sache sondern zwei grundverschiedene Vorgänge. Ein gesetzliches Verbot ( Wäsche waschen und Aufhängen an Sonn- und Feiertagen ) ist mir unbekannt. Aber trotzdem kann durch die Hausordnung eine Einschränkung intern getroffen werden, da es den Mitbewohnern nicht zumutbar ist, dass in einem Garten, der von allen benutzt werden darf, an Sonn- und Feiertagen Wäsche aufgehängt wird.