Internet-Abzocke oder mein Fehler?

genau so gehts mir auch, aber: die Seite auf die er von google gebracht wurde enthält diesen Hinweis nicht. Aber: kann man dafür das anbietende Unternehmen verantwortlich machen
Nein.
Die Frage ist eher: Kann das anbietende Unternehmen IHN dafür verantwortlich machen? Die haben selbst wenigstens ein Mindestmass an Sorge dafür zu treffen, dass der User klar über Vertragsabschluss entscheiden kann. Hier ist die Sache ganz einfach: Der Benutzer hat nie einem Vertragsabschluss zugestimmt. Und man kann ihm auch nicht vernünftig (gerichtsfest) vorwerfen, dass er die Kostenpflichtigkeit hätte erkennen müssen. Es ist eben die klassische und altbekannte Tour.

1. Nein, die Betreiber werden aufgrund der IP nicht an an deine echten Kontaktdaten kommen.

2. Du kannst das ganze Gedöns was kommt alles einfach ignorieren.
Ausnahme: Post von Gerichten (Mahnbescheid) und Behörden evtl.
Auch wenn irgendein anwaltliches Schreiben sonstwie toll aussieht:
Ignorieren!

3. Irgendwelche unangenehmen Folgen passieren erfahrungsgemäss NUR, wenn man irgendeinen dummen Fehler macht.
Also beispielsweise sich verplappert.

Fakt ist: man wusste nicht, dass das kostenlos ist.
Man hätte es auch nicht offensichtlich wissen müssen.
Es ist kein Vertrag zustandegekommen.

Man muss keine Post von irgendwelchen Firmen (oder deren Anwälte) beantworten, mit denen man keine geschäftliche Beziehung hat.

Wer sich unsicher gibt, rumverhandeln will, sich verbal einwickeln oder einschüchtern lässt, der wird erst recht als potentielles Opfer identifizert.
Und da wird dann noch aggressiver nachgehakt.
Man kann gerne googlen dazu: Die tatsächlich erfolgreichen Urteile dieser Webseitenanbieter basieren alle auf Dummheit der "Opfer"...
 
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PS: Aber wie schon gesagt wurde:

Sicherheitshalber Screenshots machen.

Nochmal per Google auf die Seite, und Screenshots machen - am besten von der kompletten Seite, also auch eventuell im Browser runterscrollbarer Inhalt...
Und am besten beide Seiten, also die mit index.php= etc... und die andere (mit Kostenangabe)
 
bei aral geht das um eineiges günstiger...

Danke, werd ich mal ausprobieren, hab ja morgen theorie, nochmal ein bischen pauken......



Neues von der Front^^: meine Mutter will jetzt Anzeige erstatten gegen die betreiber der seite, die hat sich da auch mal schlau gemacht bei ein paar bekannten, denen ähnliches passiert ist. Wir machen uns da jetzt nochmal genauer schlau
 
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Fakt ist: man wusste nicht, dass das kostenlos ist.
Man hätte es auch nicht offensichtlich wissen müssen.
unwissenheit schützt vor strafe nicht!
Es ist kein Vertrag zustandegekommen.
in dem zusammenhang halte ich folgende aussage für interessant:
auch wenn man nicht über die startseite geht, steht auf der letzten seite auf der man die daten eingeben muss, dass es 99 euro kostet. allerdings recht klein und ganz unten.
 
also nochmal was offtopic, aber, wenn du die bögen jetzt nicht zwischen 0-10 fehlerpunkte schaffst, würde ich das ganze mal verschieben....
Das lohnt dann nicht...
 
unwissenheit schützt vor strafe nicht!
Es geht hier überhaupt nicht um Strafrecht oder Strafe. ;)
Es geht hier darum, ob ein Vertrag zustande gekommen ist.
Ist er aus mehreren Gründen nicht.

1. Der Threadersteller wollte keine 99 EUR für den Test zahlen.
2. Der Threadersteller wollte überhaupt keinen kostenpflichtigen Test machen.
3. Der Threadersteller hat die Kostenpflicht tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen.
4. Der Threadersteller hätte auch nichts von der Kostenpflicht sehen müssen. Sie ist offensichtlich "versteckt" - und das wird JEDER Richter oder jeder rechtschaffene Mensch letztendlich bejahen können.
in dem zusammenhang halte ich folgende aussage für interessant:
5. Die Preisangabe ist selbst bei maximiertem Browserfenster auf meinem 20" Cinema Display nicht ohne Scrollen auf dem Bildschirm ersichtlich. Und im Kleingedruckten versteckt. Dieses Verstecken der Preisangabe ist schon ein wettbewerbsrechtlicher Abmahngrund, da der User vor Vertragsschluss hinreichend deutlich auf alle Kosten hingewiesen werden muss, die sich daraus ergeben.
6. Die Preisangabe steht noch unter der typischen grünen Leiste, die das Seitenende suggerieren soll.
7. Die Preisangabe ist als GIF-Bild namen "9.gif"in den Text eingefügt. Warum wohl?
Vermutlich, weil es damit nicht einfach als "99" maschinenlesbar ist.
8. Es findet keine deutliche Widerrufsbelehrung statt.

Das ganze als Anspruchsgrundlage ist ungefähr so wirksam, wie wenn ich einen 5x5cm Fetzen Papier auf den Beifahrerfussraum meines Autos lege, wo drauf steht "Durch Besteigen dieses Wagens verpflichten sie sich zur Entrichtung des Beförderungsentgelts von 99 EUR pro Fahrt." - und dann fleissig unaufmerksame Anhalter auf Deutschlands Strassen auflese.
Oder eben so wie meine aktuelle Signatur hier im Forum.
 
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Du hast den Test gestartet, ohne voher die Kenntnisnahme AGB bestätigt zu haben.
Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages nicht erfüllt bzw. diese AGB (in denen die Kosten genannt werden) sind nicht Vertragsbestandteil geworden. Und damit wiederum hat Diese dubiose Firma keine Rechtsgrundlage, von Dir für 3 Tests fast 300 Euro zu fordern.

Tip 1:
Schmeiße diese E-Mails in den Müll, wohin sie auch gehören.

Tip 2:
Gehe zum Anwalt, falls Du Dich dabei unwohl fühlst.

*edit*
Auch wenn man über die Startseite geht, wird vom Benutzer ebenfalls nicht die Bestätigung verlangt, daß er die AGB zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Diese AGB werden somit nicht Vertragsbestandteil und sind insgesamt unwirksam. Falls man unterstellt, daß überhaupt ein Vertrag zustandegekommen wäre. Was ich stark bezweifle.
 
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Also, das Internet rät:

"Am besten, man tut nichts. Wenn ich keinen Vertrag eingegangen bin, dann lasse ich mich von Mahnungen und Rechnungen nicht schocken. Ich warte auf den [gerichtlichen] Mahnbescheid. Kommt der wirklich, dann widerspreche ich pünktlich in der Frist von 14 Tagen. War ich im Urlaub widerspreche ich auch und stelle einen Antrag auf Einsetzung in den vorherigen Stand. Niemand ist verpflichtet seine Privatpost während des Urlaubes von dritten lesen zu lassen. Vor Gericht verlange ich die Vorlage des Vertrages. Kann denn der "Vorlagen-Profi" was vorlegen? Die Daten kann er sonst woher haben."
http://rotglut.org/nachricht,669,Christian+Blum+aus+Kempen+droht+mit+Klage

Wir haben das so ähnlich mit routenplaner-server.com gemacht, allerdings haben wir ganz zu Anfang ein lustiges Schreiben vom Anwalt schicken lassen. Da sind noch ein paar Mahnungen gekommen, irgendwann hatten die keine Lust mehr, Porto zu verschwenden.

Alex
 
unwissenheit schützt vor strafe nicht!

in dem zusammenhang halte ich folgende aussage für interessant:

Sieh es doch einfach ein, dass sie keinen rechtlichen Halt haben, die 297 € einzufordern... :rolleyes:

Wie alle schon gesagt haben: Den Murx einfach ignorieren... Die können NICHTS machen... ;)
 
§ 305c BGB:
Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen,
insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass
der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht
Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des
Verwenders.

MfG
 
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass man rechtlich etwas zu befürchten hat. Solche Anbieter zielen doch nur auf das Unwissen der Geschädigten. Und wenn's in 1 von 50 Fällen funktioniert, dann hat es sich für doch gelohnt.
 
Das ist unlauterer Wettbewerb. So wie
sich die Seite mir präsentiert, steht nirgends, dass der Test so
viel kostet. Ich könnte genau so gut den BMW für 99 E bestellen.
Das schriftliche Angebot ist nicht klar. Denn das Preisschild klebt beim
BMW. NICHT ZAHLEN:
 
sehen wir das gleiche bild mit dem * hinter den 99€, das weiter unten mit den worten "pro Test" erläutert wird?

Sehen wir, dass das bei Eingabe der Daten so weit unten steht, dass man es auf einem 17" Monitor ohne scrollen nicht sehen kann?

Ganz ruhig. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt: Widerspruch einlegen. Falls, und das ist wirklich unwahrscheinlich, falls die Hunde es dann auf einen Prozess ankommen lassen kann man ja mal Google als Zeugen für die URL benennen. Denn die Angabe der URL ohne Preis geht mit Sicherheit als arglistige Täuschung durch.

@aretiss: Möchtest Du uns sagen, dass Du Betreiber solcher Webseiten für ehrbare Kaufleute und den Threadersteller für einen Dummkopf oder Betrüger hälst?

Alex
 
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