Nein.genau so gehts mir auch, aber: die Seite auf die er von google gebracht wurde enthält diesen Hinweis nicht. Aber: kann man dafür das anbietende Unternehmen verantwortlich machen
Die Frage ist eher: Kann das anbietende Unternehmen IHN dafür verantwortlich machen? Die haben selbst wenigstens ein Mindestmass an Sorge dafür zu treffen, dass der User klar über Vertragsabschluss entscheiden kann. Hier ist die Sache ganz einfach: Der Benutzer hat nie einem Vertragsabschluss zugestimmt. Und man kann ihm auch nicht vernünftig (gerichtsfest) vorwerfen, dass er die Kostenpflichtigkeit hätte erkennen müssen. Es ist eben die klassische und altbekannte Tour.
1. Nein, die Betreiber werden aufgrund der IP nicht an an deine echten Kontaktdaten kommen.
2. Du kannst das ganze Gedöns was kommt alles einfach ignorieren.
Ausnahme: Post von Gerichten (Mahnbescheid) und Behörden evtl.
Auch wenn irgendein anwaltliches Schreiben sonstwie toll aussieht:
Ignorieren!
3. Irgendwelche unangenehmen Folgen passieren erfahrungsgemäss NUR, wenn man irgendeinen dummen Fehler macht.
Also beispielsweise sich verplappert.
Fakt ist: man wusste nicht, dass das kostenlos ist.
Man hätte es auch nicht offensichtlich wissen müssen.
Es ist kein Vertrag zustandegekommen.
Man muss keine Post von irgendwelchen Firmen (oder deren Anwälte) beantworten, mit denen man keine geschäftliche Beziehung hat.
Wer sich unsicher gibt, rumverhandeln will, sich verbal einwickeln oder einschüchtern lässt, der wird erst recht als potentielles Opfer identifizert.
Und da wird dann noch aggressiver nachgehakt.
Man kann gerne googlen dazu: Die tatsächlich erfolgreichen Urteile dieser Webseitenanbieter basieren alle auf Dummheit der "Opfer"...
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