das ganze läuft hier ziemlich aus dem Ruder
Aber egal:
Mich selbst zitierend:
PS: Es mag ja sein, dass diese EG-Richtlinie Grundlage für §312b BGB ist, oder auch die anderen von Dir zitierten RL, aber soweit ich mich erinnern kann , regeln EG-Richtlinien "die Gesetzgebung" der Mitgliedsstaaten und sind keine "Gesetze" für die Bevölkerung.
Ich habe nie gesagt, das es sachlich/inhaltlich Falsch ist, was Du geschrieben hast. Bis auf Deinen ersten Beitrag mit dem Haustürwiderruf.
Nur bin ich einfach davon überzeugt, das Du am Thema vorbei geantwortet hast.
Die ursprüngliche Frage war, nach welcher rechtlichen Grundlage kann das iBook zurückgeschickt werden.
Und das ist nunmal nicht die EG-RL. Das ist §312b BGB.
Für die ursprüngliche Frage ist es unerheblich wie 312b entstanden ist (EG-RL -> FernAbsG -> 312b).
Es ist klar, das in einer wissenschaftlichen "Rechtsveranstaltung" auch über die Hintergründe gelehrt wird.
Aber für den privaten Verbraucher hat diese EG-RL keinerlei Bedeutung. Er kann sie nicht "einklagen".
Zudem hast Du mehrfach geschrieben, er könne das iBook innerhalb von 7 Tagen zurückgeben - das ist definitiv nicht richtig.
Die EG-RL mag die Basis bilden (kein Land in der EG darf weniger als 7 Tage gesetzl vorschreiben) aber in Deutschland wurde es nunmal im BGB "anders" umgesetzt.
christian
PS: Du brauchst nicht schreien, ich kann noch ganz gut lesen.
Zudem: Wenn Du mir ein "geltendes Fernabsatzgesetz" zeigst, nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil
PPS: Für mich ist diese Diskussion hier zu Ende. Die Frage des Ursprungsposters wurde beantwortet