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Bei Deinem Niveau scheints so, Du hast nie eine Schule besucht. Dann lieber 'ne Ehrenrunde
Bei Deinem Niveau scheints so, Du hast nie eine Schule besucht. Dann lieber 'ne Ehrenrunde
wollte allerdings trotzdem wissen, was die konsequenzen sein könnten und ob es noch andere sanktionen geben könnte.
Sorry, aber ich habe ein Problem mit Menschen, die meinen, dass sie mit Betrug weiter kommen.
Irgendwann hieß es mal, Noten dürfen im Nachhinein nur aufgewertet, aber niemals abgewertet werden.
Gilt das hier nicht?
genau soetwas habe ich gemeint....
vielen dank auch für deinen beitrag.
(du kannst ja so gut mein niveau bewerten)
bin auch in der abiphase, schreibe freitag meine zweite prüfung. in diesem halbjahr hat sich auch ein freund erwischen lassen, ganz ärgerlich wir haben sonst extrem gut geschummelt, aber der lehrer ist die härteste nuss(weil er u.a. sich nach hinten setzt, er also komplett aus dem sichtfeld verschwindet, sehr unangenehmes gefühl(auch wenn man nicht spickt) bei dem traut sich sonst keiner..jedenfalls wurde er erwischt, da er den kurs einbringen muss ziemlich ärgerlich nach einer aussprache mit dem lehrer(der doch nicht so hart sich gab wie sein image ist) durfte er die klausur nachschreiben mit einem anderen kurs, hat letztendlich noch 7 punkte bekommen...lehrer sind gar nicht solche arschlöcher wenn man freundliches auftreten hat(und nicht gleich um juristischen beistand verlangt) durchfallen wird man wegen so einer aktion kaum, da sowieso noch das mündliche zählt, d.h. unter 3-4 punkten kann man gar nicht kommen(es sei denn man ist dauerschwänzer)
Das ist nicht dein einziges Problem.
Also mündlich Null Punkte ist schon Hammer, dass gibt eigentlich kein Lehrer es sei den man stört den Unterricht andauernd oder ist nie anwesend.
Und ich denke, dass im Nachhinein auch die Note verändert werden kann. Das Abi kann ja auch wenn der Betrugsversuch 1 Jahr später auffällt aberkannt werden.
Falls Du am Freitag eine Deutschklausur schreiben solltest, drücke ich Dir hiermit ganz fest die Daumen!
Greetz
Kolo
Falls Du am Freitag eine Deutschklausur schreiben solltest, drücke ich Dir hiermit ganz fest die Daumen!
Greetz
Kolo
Wenn sich ein Schüler nicht am Unterricht beteiligt, ist es Aufgabe des Lehrers, die mündliche Leistung durch Aufrufen bewertbar zu machen. Die mündlichen Note bewertet nicht die Quantität, sondern die Qualität der mündlichen Beteiligung (auch wenn die Quantität letzlich meist einen gewissen Einfluss hat).Hmm....mein Biolehrer gibt stumpf 0 Punkte, wenn man nichts sagt.
Finde ich auch völlig in Ordnung.
Wie soll er jemanden einschätzen, der nie etwas sagt?
gerechtfertigt, wenn der Schüler von sich aus nichts sagt und bei Fragen entweder die Antwort verweigert oder grundsätzlich falsch antwortet.
Null Punkte ist also eine Note, die in der Regel mündlich nicht vorkommen kann, sondern zum Ausdruck bringt, dass der Schüler die Teilnahme am Unterricht verweigert hat.
ich möchte ja auch nicht mündlich geprüft werden o.ä.
Damals, ähnliches Szenario im LK Erdkunde. Einer schreibt 1:1 (!) vom Nachbar ab, beide kriegen erstmal ne 6. Der eine hats dann zugegeben. Ob der andere dann ebenfalls ne 6 am Ende hatte weiß ich aber nicht mehr. Im Unterricht hatte der Lehrer nichts gemerkt, nur bei einer Gruppe von 7 - 10 Leuten fällt so eine doppelte Klausur mit extakt dem gleichen Wortlaut natürlich sofort auf. Hast du also 1:1 abgeschrieben hast du die dicke Arschkarte. Ist nur der Inhalt sinngemäß gleich kannste ja pockern.Fabi87 schrieb:Ich hoffe es kann mir jemand helfen...
Vor 3 Tagen habe ich eine Physikklausur geschrieben und mein Lehrer hat "herausgefunden", dass ich abgeschrieben habe.
Allerdings hat er mich nicht direkt während der Klausur erwischt, sondern im nachhinein wahrscheinlich einen Zusammenhang zwischen den Klausuren erkannt.
Er möchte nun morgen mit mir reden und ich weiß nicht wie ich mich am Besten verhalten soll, und was für "Rechte" ich habe.
Die Frage ist z.B. ob er mich im Nachhinein bestrafen kann und wenn ja wie?!
Kann er mir z.B. Null Punkte geben, oder mich nachschreiben lassen, oder mündlich prüfen, ob ich das Thema bzw. die Aufgaben der Klausur kann?!?!
Wenn ich es zugebe ist es klar, dass es ein Betrugsversuch ist und er Sanktionen gegen mich einleiten kann...was passiert allerdings wenn ich keine Stellung nehme?
Ich hoffe, es gibt hier ein paar (Hobby-)Juristen o.Ä. welche mir helfen können!
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!!!!!
Gruß, Fabi