volksmac
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snoop69 schrieb:Da ist aber Vorsatz nötig und der muss erstmal bewiesen werden. Wenn man einen eigenen Anschluss hat und gar nicht merkt, dass sich der eigene Rechner mit einem anderen WLan verbindet, dürfte der 263a nicht greifen. Wenn man allerdings keinen eigenen Internenanschluss hat, wird es schwierig, den Vorsatz abzustreiten...
Ist aber auch riskant für den Anderen. Wenn der nämlich den Missbrauch nicht beweisen kann, macht er sich Schadensersatzpflichtig, weil man ja auf sein Betreiben hin auf seinen Rechner verzichten muss, anwaltliche Hilfe benötigt usw.
Das Risiko auf Seiten des Anderen ist also IMHO wesentlich höher...
Snoop
sehe ich nicht so, es gab genug fälle wo die beschlagnahme zu einem einzug der werkzeuges führte.
fazit_ : es ist eine grauzone ,die aber sehr sehr eng ist. besser fing weg oder ein schnelles auto