HILFE!!! Fremdes WLAN???

Hallo Zusammen,

ich würde auch sagen, dass die Sache bei nem offenen WLAN strafrechtlich nicht weiter relevant ist, solange Du nicht Daten manipulierst. Die Staatsanwaltschaft hat ja was besseres zu tun, als Lieschen Müllers WLAN zu beschützen.

Dein Nachbar könnte nur privatrechtlich gegen dich vorgehen und den entstandenen Schaden (Verbindungsgebühren) geltend machen. Für ihn dürfte aber schwierig werden, dies nachzuweisen.

Dein Nachbar sieht in den Log-Files seines Routers (wenn er denn nachschaut) deine MAC-Adresse. Anhand der MAC-Adresse kann man auf den Hersteller der Netzwerkkarte schließen, mehr nicht.

Des weiteren besteht die Möglichkeit einen Netzwerksniffer einzusetzen und somit den Datenverkehr (IP-Pakete) aufzuzeichnen die zwischen Router und einer Zieladresse (IP) hinundher fließen. Das Ganze ist aber ziemlich aufwendig und man muss sich dann die ganzen Datenmengen im Klartext anschauen. Ich hab das im Rahmen meines Studiums mal gemacht. Netzwerksniffer gibts gute für LINUX, für Mac weiß ich nicht.

Abhängig vom Nachbarschaftsverhältnis kannst Du ja deinen Nachbar drauf hinweisen. Oder Du schickst ihm via "Net send" (unter dosen-win: net send IP nachricht)
einen Hinweis.

Viel Spaß jedenfalls mit dem WLAN (egal ob deins oder seins)

Chrissi
 
Kann man anhand einer T-Online-Nummer herausfinden, ob der zur Nummer gehörende Vertrag ein Flatrate ist?
 
gtwood schrieb:
Kann man anhand einer T-Online-Nummer herausfinden, ob der zur Nummer gehörende Vertrag ein Flatrate ist?

@gtwood:

Nur wenn am Router das Standardpasswort nicht geändert wurde.

Bei Netgear ist es zum Beispiel Admin - password
 
vuenv schrieb:
@gtwood:

Nur wenn am Router das Standardpasswort nicht geändert wurde.

Bei Netgear ist es zum Beispiel Admin - password

Es handelt sich um einen T-Sinus XXX. das Passwort ist 0000.
Aber das ist nicht das Thema. Kann ich anhand der T-Online-Benutzerkenung den Vertragstyp erkennen?
 
gtwood schrieb:
Aber das ist nicht das Thema. Kann ich anhand der T-Online-Benutzerkenung den Vertragstyp erkennen?
Nein. Sonst würde man ja auch bei jedem Vertragswechsel eine neue Kennung bekommen.
 
admartinator schrieb:
Nein. Sonst würde man ja auch bei jedem Vertragswechsel eine neue Kennung bekommen.

Klingt logisch.
Den Schluss hätte ich auch selbst ziehen können. danke.
 
gezetlich gesehen ist das einloggen in ein fremdes Wlan nicht strafrechtlich verfolgbar.
In zivilrechtlichem sinne kann der geschädigte seine entstandenen Kosten zwar einklagen, er muss sie aber auch glaubhaft beweisen können.
Also wer sein Wlan nicht einmal sichert indem er die SSID auschaltet und das ist das mindeste und es als offenen netz betreibt, der ist auch wohl nicht in der Lage die logfiles auszuwerten. inwieweit diese als Beweis dienen ist ausserdem fraglich.
Er muss als geschädigter seinen schaden nachweisen und zwar glaubhaft.
für DAUs unmöglich.

Hier mal etwas Gesetz:
§ 202a Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


So weit dazu: Die Rechtsvorschrift fordert nämlich durch das Bindewort "und"
auch eine besondere Sicherung des Zugangs.
Wenn der betroffene Netzbetreiber keine Verschlüsselung und keinen Mac-Filter gesetzt hat und obendrein der DHCP IP`s vergibt, wird der Nachweis einer besonderen Sicherung schon etwas schwammig und letzlich erfolglos.
Muss er sich einen Fachmann kommen lassen und der sichert das ab.

Die ganze chose hat aber einen grossen haken, wenn du über sein netz surfst,
kann er konrtollieren was du machst, also onlinebanking, email etc. würde ich nicht unbedingt machen... vielleicht will er an deine bankdaten TAN und PIN ? :D
 
volksmac schrieb:
Die ganze chose hat aber einen grossen haken, wenn du über sein netz surfst,
kann er konrtollieren was du machst, also onlinebanking, email etc. würde ich nicht unbedingt machen... vielleicht will er an deine bankdaten TAN und PIN ? :D


ein hardware router desen zielgruppe nicht der geschäfftliche bereich ist, der sämtliche übermittelte pakete logt :confused:
 
MatrixMan07 schrieb:
ein hardware router desen zielgruppe nicht der geschäfftliche bereich ist, der sämtliche übermittelte pakete logt :confused:

sicher kann er alles mitsniffen ...
aber ich habe einen smilie hintergesetzt - IRONIE

ist wohl eher ein DAU der da alles auf lässt.

Im übrigen : hier in berlin ist alles voll mit offenen Wlans.
eine geballte ansammlung von DAUs :D

wer mehr wissen will zum thema:
hier
 
snoop69 schrieb:
Hast Du da eine Rechtsgrundlage für parat (Gesetzestext) oder ein Aktenzeichen? IMHO kann es nicht strafbar sein, wenn sich mein auf DHCP konfigurierter Rechner mit einem offenen WLan verbindet. Das kann ich im Zweifelsfall gar nicht so einfach verhindern...

Doch das kannst Du eigentlich schon verhindern. Ich habe zwar keine Erfahrung mit WLAN unter Windows, aber OS X wird sich nicht von alleine mit einem offenen Netzwerk verbinden.

Wird ein solches gefunden wird OS X erst fragen ob es sich verbinden soll und ob dieses Netzwerk vertrauenswürdig ist, damit es sich in Zukunft automatisch verbinden wird.

Zumindest das erste Verbinden geschieht also "mutwillig", wobei ich mir aber nicht vorstellen kann das es strafbar ist. Sobald man aber so etwas wie Passwort-erraten oder gar WEP-Key-knacken macht wird es mit Sicherheit strafbar.

Das kopieren von Daten aus einem ungesicherten Netzwerk könnte aber trotzdem strafbar sein. Um wieder zu dem Beispiel mit der offenen Türe zu kommen:
Wenn ich ein fremdes Haus durch eine offen stehende Türe betrete und dort etwas mitnehme, dann habe ich es trotzdem geklaut. Der Besitzer hat zwar fahrlässig gehandelt, was wohl dazu führt das seine Versicherung den Schaden nicht ersetzen wird, aber gestohlen wurde trotzdem.

Bei dem Beispiel mit der Eintrittskarte gilt das meiner Meinung nach auch. Selbst wenn man irgendwo eingeladen ist und dort etwas mitnimmt ist es, meiner Ansicht nach, trotzdem Diebstahl, auch wenn es fahrlässig offen liegen gelassen wurde.

Es heißt ja auch "Gelegenheit macht Diebe" und nicht "Gelegenheit ist kein Diebstahl".
 
Magicq99 schrieb:
Doch das kannst Du eigentlich schon verhindern. Ich habe zwar keine Erfahrung mit WLAN unter Windows, aber OS X wird sich nicht von alleine mit einem offenen Netzwerk verbinden.

Wird ein solches gefunden wird OS X erst fragen ob es sich verbinden soll und ob dieses Netzwerk vertrauenswürdig ist, damit es sich in Zukunft automatisch verbinden wird.
Meine 3Com WLan-Karte hat sich bei der ersten Benutzung (bevor ich WEP eingeschaltet habe) nach kurzer Zeit beim Nachbarn eingebucht (zuerst habe ich mein WLan angemeldet, aber das vom Nachbarn ist wohl stärker ;)). Da bin ich auch ohne es zu merken eine Zeitlang über ein fremdes WLan ins Internet...

Auch meine US-Robotics-Karte hat eine Tendenz, sich ungefragt in fremde Netze einzubuchen. bringt jetzt zwar nichts mehr, weil die Nachbarn (inzwischen sind es 3 fremde Netze) jetzt alle WEP an haben, ist aber nervig...
Magicq99 schrieb:
Zumindest das erste Verbinden geschieht also "mutwillig", wobei ich mir aber nicht vorstellen kann das es strafbar ist. Sobald man aber so etwas wie Passwort-erraten oder gar WEP-Key-knacken macht wird es mit Sicherheit strafbar.
Du siehst, es muss nicht mutwillig sein ;)
Magicq99 schrieb:
Das kopieren von Daten aus einem ungesicherten Netzwerk könnte aber trotzdem strafbar sein. Um wieder zu dem Beispiel mit der offenen Türe zu kommen:
Wenn ich ein fremdes Haus durch eine offen stehende Türe betrete und dort etwas mitnehme, dann habe ich es trotzdem geklaut. Der Besitzer hat zwar fahrlässig gehandelt, was wohl dazu führt das seine Versicherung den Schaden nicht ersetzen wird, aber gestohlen wurde trotzdem.
Die Daten werden aber nicht gestohlen...

Wenn man sich den 202a (oben) mal genau ansieht, würde ich sagen, man darf sogar ungesicherte Daten ansehen und kopieren, man darf die Daten aber nicht verwenden.
Magicq99 schrieb:
Bei dem Beispiel mit der Eintrittskarte gilt das meiner Meinung nach auch. Selbst wenn man irgendwo eingeladen ist und dort etwas mitnimmt ist es, meiner Ansicht nach, trotzdem Diebstahl, auch wenn es fahrlässig offen liegen gelassen wurde.
Daten kann man aber nicht mitnehmen. Man kann sie nicht stehlen. Man kann sich Informationen auf illegalem Weg beschaffen, das ist aber kein Diebstahl. Deshalb brauchst Du dafür eine andere Rechtsnorm.

Snoop
 
snoop69 schrieb:
...
Du siehst, es muss nicht mutwillig sein ;)
...
Daten kann man aber nicht mitnehmen. Man kann sie nicht stehlen. Man kann sich Informationen auf illegalem Weg beschaffen, das ist aber kein Diebstahl. Deshalb brauchst Du dafür eine andere Rechtsnorm.
...

Ja, wie ich oben geschrieben habe ging ich dabei von meiner Erfahrung mit meinem Powerbook aus, dieses verbindet sich definitiv nicht mit einem unbekannten Netzwerk.

Aber das kopieren von Daten die mir nicht gehören ist nach meinem Rechtsgefühl trotzdem als Diebstahl zu sehen. Wenn die Daten nicht geschützt sind ist das natürlich vom Eigentümer grob fahrlässig, aber meiner Meinung nach trotzdem Diebstahl. Man vervielfältigt sie ja ohne Einwilligung des Urhebers, was imho besonders bei privaten Daten wie Fotos als Diebstahl zählt.

Aber Du hast Recht, man müsste das mal korrekt definieren, falls das noch nicht geschehen ist. Ich würde es Diebstahl nennen oder zumindest etwas gleichwertiges, aber ich bin kein Richter.
 
Magicq99 schrieb:
Aber Du hast Recht, man müsste das mal korrekt definieren, falls das noch nicht geschehen ist. Ich würde es Diebstahl nennen oder zumindest etwas gleichwertiges, aber ich bin kein Richter.
Es gibt dafür natürlich auch Rechtsnormen. Diebstahl ist halt die falsche, deshalb taugt auch das Beispiel mit dem Mitnehmen fremden Eigentums auf der Party nicht wirklich.

Aber langsam werden wir schwer OT :D

Snoop
 
Hier werden ja teilweise Weisheiten verkündet (Einbruch ist gewaltsames Eindringen in Tatmehrheit mit Hausfriedensbruch)...
Wenigstens hat Volksmac noch was vernünfiges geschrieben.
 
Was volksmac schreibt, klingt durchaus vernünftig und fundiert.


Nur ist das Problem doch ein bisschen anders, oder?
Die "Daten" des Nachbarn interessieren doch niemanden. Außerdem kommt man mit "Hausmitteln" nicht an beliebige Daten eines PCs (egal ob mac, win, Linux oder sonstwas)

Das einzige, was interessant ist, ist doch der Internetanschluss. Und wenn ich heimlich den Internetanschluss eines anderen benutze, dann ist das ja kein "Datenklau" oder "Ausspionieren" sondern ein "Erschleichen von Leistungen".

Das obligatorische "Real-Life-Gleichnis":
Wenn ich die außen montierte Stromsteckdose meines Nachbarn (heimlich) anzapfe, dann ist das doch in jedem Falle zu bestrafen. Auch wenn der Nachbar so "fahrlässig" war, die Dose nicht mit einem Vorhängeschloß zu sichern.

Natürlich hinkt das Beispiel, weil das wlan des Nachbarn ja "zu mir herüber kommt" und der Computer automatisch die Verbindung aufbaut.
Also wenn mein Nachbar mir ein das Ende der Kabelrommel über den Gartenzaun herüberreicht, dann soll er sich nicht beschweren, dass ich seinen Strom auch benutze...


Die Besorgnis ums Online-Banking stimmt so nicht.
Online-Banking über den Router des Nachbarn ist nicht weniger sicher als per Kabel über den eigenen Router. Denn die Daten sind (bei sicherem Online-Banking per https usw) auf der gesamten Strecke verschlüsselt. Also insbesondere sind die Daten auch hinter dem Router noch verschlüsselt. Erst der eigene Rechner hat den passenden Schlüssel um aus den Daten schlau zu werden.


Wenn ich den Nachbarn mit dem "kontaktfreudigen" wlan nicht kenne, dann hätte ich keine Bedenken den Internetanschluss zu benutzen.
Wenn ich mit dem Nachbarn aber ein gutes Verhältnis habe, dann würde ich es lassen oder um Erlaubnis fragen. Weil wenn er mal mitbekommen sollte, wie ich am offenen Fenster die Antenne auf sein Schlafzimmer richte, dann wird das Peinlich und der Nachbar wird sich zu recht ausgenutzt fühlen.
 
Die Entzeihung elektrischer Energie ist gesondert unter Strafe gestellt.
Erschleichen der Leistung eines Telekommunikationsnetzes. Hmm, ist ein Vermögensdelikt. Da muß der Vorsatz bestehen, eine entgeltliche Leistung in Anspruch zu nehmen. Könnte im Einzelfall durchaus sein.
 
snoop69 schrieb:
Es gibt dafür natürlich auch Rechtsnormen. Diebstahl ist halt die falsche, deshalb taugt auch das Beispiel mit dem Mitnehmen fremden Eigentums auf der Party nicht wirklich.

Aber langsam werden wir schwer OT :D

Ja richtig, wie gesagt ich kenne mich da nicht aus. Aber nach meinem Rechtsgefühl ist es Diebstahl, oder zumindest etwas gleichwertiges, egal wie man es nun nennt.
 
Der Gesetzestext ist aber doch irgendwie sehr unbefriedigend weil er diese Frage nicht klar beantwortet.

Abgesehen vom Gesetz:
Jeder, der bewusst den Internetanschluss eines anderen benutzt, wird sicherlich selbst der Ansicht sein, dass es "nicht erlaubt" ist.

Trotzdem ist der "Angreifer" in der "stärkeren" Position.
Rechtlich wirkt der Gesetzestext doch wie eine "Grauzone". Hier also schonmal unentschieden.
Technisch hat der Angreifer aber Vorteile.

1. Merkt der "andere" erstmal garnicht, dass da einer mitsurft.
2. Jemand, der sich ein wenig auskennt, kann in den Logs der meisten Router höchstens erkennen, dass jemand mit dem wlan verbunden war. Nicht aber, dass der Internetzugang benutzt wurde usw...
3. Würde derjenige, der feststellen kann, dass fremde Rechner verbunden sind, auch in der Lage sein, die Verschlüsselung einzuschalten.


Und man kann die Medaille ja auch mal umdrehen:
Was sagt der Internetprovider dazu, dass jemand (wenn auch unfreiwillig) die ganze Nachbarschaft über seinen Anschluss mit Internet versorgt?
 
Also habe mich mal schlau gemacht und bin auf folgendes gestoßen:
Wer fremde Gateways nutzt um im Internet zu surfen macht sich hier mit nach Paragraph 263a Strafgesetzbuch strafbar und gleichzeitig auch schadensersatzpflichtig, denn dadurch wird dem Betreiber des Wireless LANs finanzieller Schaden zugefügt, während man selbst Aufwendungen spart.

Aber wie gesagt, muss bei Gericht durch den Kläger und in dem Fall der Staatsanwaltschaft da 263a StGB gilt, Schaden bewiesen werden.
Aber das "Einbruch"Werkzeug wird/kann , meist im Rahmen eines Durchsuchungsbeschlusses beschlagnahmt werden bzw. zur Beweismittelsicherung gleich vor Ort durch die Polizei. Der beschlagnahmte Rechner geht dan zur PTU und dort sind Wartezeiten , je nach Fall und Amtsbereich von mindest. 1 jahr üblich bzw. kann auch bis zu drei jahren dauern. letzlich wird das beschlagnahmte gerät auch nicht immer dem Eigentümer wieder zurückgegeben, da als Tatwerkzeug definiert.
Also mindest. ein jahr ohne rechner, wenn man sich denn erwischen lässt :D

@gtwood "zitat . Jemand, der sich ein wenig auskennt, kann in den Logs der meisten Router höchstens erkennen, dass jemand mit dem wlan verbunden war. Nicht aber, dass der Internetzugang benutzt wurde usw...zitatende"

nicht ganz korrekt - je nach router kann man sehr wohl sehen wer, wann, wie und wo und welche webseiten drauf war !
mein router macht das jedenfalls ;)
 
volksmac schrieb:
Also habe mich mal schlau gemacht und bin auf folgendes gestoßen:
Wer fremde Gateways nutzt um im Internet zu surfen macht sich hier mit nach Paragraph 263a Strafgesetzbuch strafbar und gleichzeitig auch schadensersatzpflichtig, denn dadurch wird dem Betreiber des Wireless LANs finanzieller Schaden zugefügt, während man selbst Aufwendungen spart.
Da ist aber Vorsatz nötig und der muss erstmal bewiesen werden. Wenn man einen eigenen Anschluss hat und gar nicht merkt, dass sich der eigene Rechner mit einem anderen WLan verbindet, dürfte der 263a nicht greifen. Wenn man allerdings keinen eigenen Internenanschluss hat, wird es schwierig, den Vorsatz abzustreiten...
volksmac schrieb:
Aber wie gesagt, muss bei Gericht durch den Kläger und in dem Fall der Staatsanwaltschaft da 263a StGB gilt, Schaden bewiesen werden.
Aber das "Einbruch"Werkzeug wird/kann , meist im Rahmen eines Durchsuchungsbeschlusses beschlagnahmt werden bzw. zur Beweismittelsicherung gleich vor Ort durch die Polizei. Der beschlagnahmte Rechner geht dan zur PTU und dort sind Wartezeiten , je nach Fall und Amtsbereich von mindest. 1 jahr üblich bzw. kann auch bis zu drei jahren dauern. letzlich wird das beschlagnahmte gerät auch nicht immer dem Eigentümer wieder zurückgegeben, da als Tatwerkzeug definiert.
Also mindest. ein jahr ohne rechner, wenn man sich denn erwischen lässt :D
Ist aber auch riskant für den Anderen. Wenn der nämlich den Missbrauch nicht beweisen kann, macht er sich Schadensersatzpflichtig, weil man ja auf sein Betreiben hin auf seinen Rechner verzichten muss, anwaltliche Hilfe benötigt usw.

Das Risiko auf Seiten des Anderen ist also IMHO wesentlich höher...

Snoop
 
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