HILFE!!! Fremdes WLAN???

snoop69 schrieb:
Da ist aber Vorsatz nötig und der muss erstmal bewiesen werden. Wenn man einen eigenen Anschluss hat und gar nicht merkt, dass sich der eigene Rechner mit einem anderen WLan verbindet, dürfte der 263a nicht greifen. Wenn man allerdings keinen eigenen Internenanschluss hat, wird es schwierig, den Vorsatz abzustreiten...

Ist aber auch riskant für den Anderen. Wenn der nämlich den Missbrauch nicht beweisen kann, macht er sich Schadensersatzpflichtig, weil man ja auf sein Betreiben hin auf seinen Rechner verzichten muss, anwaltliche Hilfe benötigt usw.

Das Risiko auf Seiten des Anderen ist also IMHO wesentlich höher...

Snoop

sehe ich nicht so, es gab genug fälle wo die beschlagnahme zu einem einzug der werkzeuges führte.

fazit_ : es ist eine grauzone ,die aber sehr sehr eng ist. besser fing weg oder ein schnelles auto :D
 
ganz interessant dazu: http://www.wardriving-forum.de/viewtopic.php?t=1039

ich weiß der thread ist 10 seiten lang, aber keines wegs langweilig .. sehr interessant mit berichten, rechtlichen hinweisen etc.. , ich hab mir sehr interessiert alle 10 seiten durchgelesen .. viel spaß :)

also das katographieren von wlans ist noch erlaubt, alles was darüber hinausgeht ist schon verboten.
 
Mein WLAN ist absichtlich offen, damit ich ein bisschen zurückgebe, was ich mir woanders nehme. ;)
 
orgonaut schrieb:
Mein WLAN ist absichtlich offen, damit ich ein bisschen zurückgebe, was ich mir woanders nehme. ;)

wo wohnst Du denn ? dann kann man Dich ja in die Liste der offenen Hotspots )( aufnehmen ;) pepp
Brauche immer mal ein offenes WLAN wenn ich unterwegs bin.
mittlerweile haben ja viele cafes nur gegen Kohle oder haben diese dummen verträge mit den Providern , wo man für zwei std. 10 euro zahlt.
die spinnen doch ! :motz
 
*lol* ich kann nicht mehr vor lachen. Was hier teilweise für ein Stuß erzählt wird. *rotfl*

gtwood schrieb:
Kann man anhand einer T-Online-Nummer herausfinden, ob der zur Nummer gehörende Vertrag ein Flatrate ist?
An der Nummer selbst nicht. Aber wenn T-Online den Zugang nicht geändert hat, müßte es ganz einfach gehen:
http://www.t-online.de -> Service -> Kundencenter -> Tarif
Denn wie gesagt, wenn T-Online das in der Zwischenzeit nicht geändert hat, müßtest Du ohne zusätzliche Login-Abfrage dahin kommen, da T-Online an der aktuell vergebenen Adresse erkennt welcher Kunde eingeloggt ist.
Dies ging letztens als ich noch T-Online-Kunde war. Dies ist aber auch schon über ein Jahr her. Tja, das Dilemma von Bequemlichkeit und Sicherheit.

Pingu

PS: Wenn es keine Flatrate ist, dann änder es doch. Wer ein offenes WLAN betreibt, weiß sowieso nicht wie man rausfindet wer es war rotfl (Es sei denn es ist gewollt offen oder ein Honeypot).
 
Zuletzt bearbeitet:
Pingu schrieb:
An der Nummer selbst nicht. Aber wenn T-Online den Zugang nicht geändert hat, müßte es ganz einfach gehen:
http://www.t-online.de -> Service -> Kundencenter -> Tarif
Denn wie gesagt, wenn T-Online das in der Zwischenzeit nicht geändert hat, müßtest Du ohne zusätzliche Login-Abfrage dahin kommen, da T-Online an der aktuell vergebenen Adresse erkennt welcher Kunde eingeloggt ist.
Dies ging letztens als ich noch T-Online-Kunde war. Dies ist aber auch schon über ein Jahr her. Tja, das Dilemma von Bequemlichkeit und Sicherheit.
Also ich bin seit ca. 5 Jahren bei T-Offline, und bei mir ging das noch nie ohne Eingabe des DSL-Passworts bzw. des Kundencenter-PW. Allerdings war vor einigen Monaten was auf Heise, das man bei T-Offline jetzt immer eingeloggt bleibt. Hab' ich umgehend abgeschaltet (zumindest das ging problemlos).

Snoop
 
volksmac schrieb:
sehe ich nicht so, es gab genug fälle wo die beschlagnahme zu einem einzug der werkzeuges führte.

fazit_ : es ist eine grauzone ,die aber sehr sehr eng ist. besser fing weg oder ein schnelles auto :D
Nun, wenn Dich jemand zu Unrecht bei der Staatsanwaltschaft anschwärzt, muss er auch für eventuell entstandenen Schaden geradestehen. Sonst könnte ja jeder kommen... Das kann dann im Einzelfall auch teuer werden.

Snoop
 
snoop69 schrieb:
Nun, wenn Dich jemand zu Unrecht bei der Staatsanwaltschaft anschwärzt, muss er auch für eventuell entstandenen Schaden geradestehen. Sonst könnte ja jeder kommen... Das kann dann im Einzelfall auch teuer werden.

Snoop

Die Thread frage bezieht sich aber darauf, dass hier eine Nutzung erfolgt.
wenn er sich einloggt in ein fremdes netz.
Was unrecht ist beim einloggen in ein fremdes Wlan, zumal wenn es widerholt und wissentlich erfolgt ist hier bereits genug diskutiert worden.

alte regel : einmal kann passieren, zweimal ist zufall, dreimal ist vorsatz! :D
 
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