netmikesch schrieb:
…wieso ich allerdings fürchten sollte, dass er anwälte einschaltet, ist mir nach den ausführungen nicht ganz klar. wo kein anrecht besteht, nützt es doch vermutlich wenig zu klagen...?!
weil die Anwälte ebenso geldgerig sind wie andere auch!
Sie bekommen ihr Honorar in jedem Fall, egal ob vom Auf-
traggeber oder -nehmer.
Ich hatte sechs Jahre für eine namhafte Chemiefirma ge-
arbeitet, zur vollsten Zufriedenheit beider Seiten. Der Fall
war ähnlich gelagert, anfangs „modernisierte” ich Pros-
pekte und Verpackungen, kurze Zeit später hatte der ge-
samte Auftritt keinerlei Ähnlichkeit (bis auf die Logotype)
mehr mit dem ursprünglichen.
Nach sechs Jahren drängte mich eine neue Mitarbeiterin
des Hauses aus dem Geschäft um ihre „Kontakte” einzu-
bringen. Dass ich weiterhin die Verpackungen gestalten
würde war schriftlich fixiert. Jedoch, leider, ohne eine zeit-
liche Angabe in den Verträgen. Nach einigen Monaten kam
der „Befehl”, ich solle ihnen sämtliche Daten übergeben.
„Gerne, wenn Sie meine Rechte abgelten!” Dies kam für das
Unternehmen nicht in Frage. Also, weigerte ich mich zur
Herausgabe. Sie verklagten mich: Streitwert 350.000 DM.
Mein Anwalt war der Auffassung wir gewinnen, was letztend-
lich auch der Fall war. Dies aber war bis dahin ein Hick-Hack,
auch mit Sachverständigen, über ein Jahr. Der Kunde bezahl-
te an mich eine gerichtlich festgesetzte Abfindung und die
gesamten Kosten, welche im Laufe des Prozesses anfielen.
Die Rohdaten musste ich nicht herausgeben, jedoch die ein-
zelnen Zwischenstufen eines Auftrages zwecks Archivierung
beim Kunden, für welche damals eine Zwischenrechnung ge-
stellt wurde. Deren RA war wohl der irrigen Auffassung, damit
an die Rohdaten zu gelangen.
Nur um die Agentur zu ärgern, gab ich einen Mitarbeiter den
Auftrag, die jeweiligen Dokumente in Bildschirm-PDFs umzu-
wandeln. Was unnötig war, da der Kunde ein exzellent ge-
pflegtes Archiv meiner Arbeiten einschliesslich der Zwischen-
stufen hatte. Was ich nicht herausrückte, waren die Schriften
(Copyright) und die von mir entwickelte Hausschrift. Die ich
zu meinem Glück, oder Pech des Kunden, nicht offen in Rech-
nung stellte.
Die Agentur arbeitete auch nur für einen Prospekt und eine
Verpackung. Dann war sie wieder aussen vor, ebenso wie die
dies veranlassende Mitarbeiterin. Trotz der horrenden und
eigentlich überflüssigen Kosten seitens des Kunden arbeite
ich heute wieder für dieses Unternehmen.
Will damit sagen: vertraue nie Rechtsanwälten mit ihren „Zu-
sagen”, trete sicher und bestimmt auf. Und vor allen Dingen,
breche in, berechtigten Unmut, nicht alle Brücken zu Kunden
ab.
Gruss Jürgen