Herausgabe der Rohdaten?

Hi,

ich verfolge diesen Thread mit großem Interesse, da ich in einer ähnlichen Situation bin. Zum Glück gibt es Foren wie dieses, in dem man seine Erfahrungen posten und Tipps und Meinungen erhält.

Grüße aus Hamburg.
 
"zum glück gibt es foren wie dieses"

gibt es? ich bin regelmäßig in diversen foren unterwegs - macuser ist jedoch das thematisch umfassendste - und damit einzigartig. bin ebenfalls sehr froh, auf diesen fundus an wissen zugreifen und hier und da eigene tipps beisteuern zu können.

der vollständigkeit haleber sei noch erwähnt, dass der kunde sich nicht mal die "mühe" gemacht hat mir mitzuteilen, dass sie die layoutfiles nicht freikaufen möchten.
manchmal ist ein kurzer anruf oder ein satz per email offenbar schon zuviel verlangt..tz!
aber der frühling kommt - DAS entschädigt für vieles! wünsche euch einen schönen. äh, frühling!
 
Ich persönlich finde "spotleid" noch sehr interessant. Die beiden reichen mir dann auch schon :D

Was die Rückmeldung einiger Kunden auf eMails betrifft, so muss ich mich auch schon sehr stark wundern.
 
nochmal ein update:
nachdem ich mich mit meinem ursprünglichen ansprechpartner (der, der damals das angebot für den job akzeptiert hat) in einem langen konstruktiven gespräch darauf geeinigt hab, dass ich lediglich den administrativen aufwand bezahlt kriege und er die daten doch für lau bekommt, erreichte mich dann 5 minuten später doch noch eine email meines 2. oder 3. ansprechpartners, dass mein angebot über freikaufen der rohdaten zähneknirschend akzeptiert würde...

da weiss die linke hand also nicht genau, was die recht tut.

mir bleibt zu hoffen, dass zukünftig die unterschiedlichen vorstellung der beteiligten parteien keinen anlass mehr für missverständnisse geben und dass ich überhaupt noch mal in den genuss komme, einen auftrag von dem kunden zu bekommen.
zumindest kann mir nach der einigung niemand vorwerfen, ich wäre dem auftraggeber nicht in höchstmöglichen maß entgegen gekommen (im sinne der bisherigen und ggf. zukünftigen zusammenarbeit blabla..).

fazit: 2:1 für den auftraggeber nach verlängerung. ich = meister der herzen. oder so ähnlich.
ich werde versuchen, in zukunft ganz besonders deutlich auf derlei angebotsinhalte (keine lieferung von rohdaten usw) hinzuweisen - schriftlich UND mündlich, gerne auch 2 x oder mehr - obwohl man doch eigentlich verlangen könnte, dass angebote ganz genau gelesen werden, bevor sie akzeptiert werden...
 
warum einen neuen fred auf machen, wenn sich die ereignisse bezüglich "rohdaten herausgabe" bei mir gerade wiederholen. jedoch leider in weit größerem ausmaß als bei dieser "broschüren-geschichte", die im bisherigen verlauf des freds thema war. (von diesem kunden kam übrigens nie wieder auch nur ein wort, nachdem er die daten hatte..)

ich bin mir gar nicht klar darüber, ob ich mir bezügl. der neuen ereignisse von euch konkrete tipps erhoffe, mich einfach nur auskotzen oder eine warnung an alle sich-sicher-fühlenden aussprechen will, wenn ich kurz berichte, was mir dieser tage wiederfährt.

die vorgeschichte:
ich habe einige jahre als angestellter gearbeitet und wurde 2004 überraschend gekündigt, was sowohl den arbeitgeber, als auch mich, in eine schwierige situation gebracht hat. verantwortlich dafür waren fusionspartner des unternehmens, die mit übertriebenem aktionismus unbedingt die reihen der angestellten lichten wollten und dies auch durchsetzten.
als lösung der "schwierigen situation" kam man im zuge der gerichtlichen auseinandersetzung damals überein, dass ich fortan als freiberufler weite teile der arbeiten erledigen sollte/konnte, für die in dem unternehmen nach diversen kündigungen keine kapazitäten mehr zur verfügung standen.
das ganze ging statt der urspünglich vereinbarten 3 Monate mittlerweile knapp 2 jahre und war die basis dafür, dass ich mich überhaupt selbstständig machen konnte....halt der typische, regelmäßige "großauftrag", ohne den viele von uns wahrscheinlich recht doof aus der wäsche gucken würden.

jetzt meldet sich besagter fusionspartner erneut zu wort, und will und wird bereits in einem monat den kompletten auftrag ins ausland verlegen und verlangt innerhalb weniger tage die herausgabe der aktuellen und kompletten layouts von mir. (über 200 st.)

der job ist also definitiv weg und ich habe verständlicher weise keine große lust, sämtliche arbeitsdateien auf dem silbertablett zu servieren.

mein angebot für den auftrag beinhaltet lediglich, die "lieferung druckreifer pdfs nach abschluss aller korrekturen an die druckerei" - von layoutdaten ist keine rede. soweit so gut.

allerdings stammen die entwürfe der layouts nicht wirklich von mir. genauer gesagt stammt das design template von einer agentur des fusionspartner und wurden von mir - zunächst noch während meiner letzten tage als angestellter, später dann als freiberufler - für die masse der layouts adaptiert, im laufe der zeit hier und da modifiziert und punktuell weiterentwickelt.

da es sich also nach meinem verständnis nicht um meine eigenen - urheberrechtlich geschützten - entwürfe handelt, frage ich mich, ob ich der aufforderung zur herausgabe der daten tatsächlich nachkommen muss?
andererseits besteht zwischen dem ursprünglichen design-template und den jetzigen arbeitsdateien schon ein gewaltiger unterschied, der in knapp 2 jahren auf meinem mist gewachsen ist (neue hintergrundgrafiken, dateiorgansisation, stilvorlagen, musterseiten, fonts für fremdsprachensatz usw...)

ich suche derzeit nach dem geeigneten weg, um mich auf der einen seite nicht unrechtmäßig zu verhalten, während ich gleichzeitig möglichst wenig meines know-hows und meiner geleisteten arbeit einfach "verschenken" will.

die frage ist: sind es rein rechtlich jetzt "meine dateien", oder wurden mir die daten lediglich vom auftraggeber bzw. einer agentur des auftraggebers zur verfügung gestellt, so dass die daten jederzeit von mir angefordert werden können?

verliere ich den auftrag, kann ich ziemlich sicher komplett einpacken in sachen selbstständigkeit! daher ist meine vage hoffnung, dass das gesamte outsourcing vorhaben gehörig in die hose geht, wodurch man notgedrungen wieder auf mich zurück greifen würde (zumal nur einer der fusionspartner pro outsourcing ist - mit dem anderen verstehe ich mich prächtig)
entsprechend wichtig ist es für mich, nicht mehr als nötig für diejenigen zu tun, die im begriff sind, mich quasi ein zweites mal zu feuern.

noch 2 bittere weisheiten zum schluss:
*wenn du von einem (oder wenigen) kunden abhängig bist, versuche es zu ändern. heute noch!
*schließe einen vertrag mit deinem kunden über regelmäßige aufträge ab, damit plötzliche wandlungen in derer geschäftpolitik dich nicht überraschen können.

einen schönen sonntag euch allen.vielleicht habt ihr die ein oder andere gemeine idee, wie ich die daten - wenn ich sie denn rausgeben muss - möglichst verstümmeln kann :Pfeif:
 
Spannend hier, Post zum Abbonnieren ;)
 
Hallo Netmikesch,

ich würde die Sachlage folgendermaßen interpretieren und so vorgehen:

Alle alten Layoutdaten, die du damals vom Auftraggeber übernommen hast,
gehören sozusagen ihm und müssen zurück übergeben werden. Macht aber
nix, die hat er sicher selbst noch irgendwo archiviert.

Alle von dir erstellten Layoutdaten sind allerdings dein Eigentum und
müssen nicht übergeben werden. Dennoch hat der Auftraggeber meiner
Einschätzung nach die Nutzungsrechte am Design, könnte also, falls er
möchte, anhand der PDFs alles nachbauen und weiter verwenden – auch
ohne dich.

Klingt nach viel Arbeit für ihn oder viel Abfindung für dich.
Auf jeden Fall ein glückliches Händchen bei den Verhandlungen
und bei der Suche nach neuen Kunden...

Gonz
 
hm, bei meinem hauptkunden ist es usus, dass die redaktion nach jeder nummer eine cd mit den rohdaten fürs archiv bekommt. hat aber mehr damit zu tun, das manche artikel, die ich baue, ein, zwei monate später in einer anderen verlagspostille erscheinen und diese dann mehr oder weniger 1:1 erscheinen soll. kann man aber glaub ich nicht wirklich vergleichen, da ich ja eine monatszeitschrift mache.
 
@gonz:

"Alle von dir erstellten Layoutdaten sind allerdings dein Eigentum (...)"

> soweit ene klare sache: fremderstellte layouts gehören nicht mir und müssen herausgegeben werden (also die design templates von vor 2 jahren)
die aktuellen pdfs waren teil des anebots, müssen also auch heraus gegeben werden und können theoretisch auch nachgebaut werden

komplett selbst erstellte layouts (die gibt es auch) gehören mir. können also allenfalls gegen bezahlung abgegeben werden und können von mir nach eigenem gusto so "bereinigt" werden, dass man u.U. nicht mehr ganz so komfortabel damit arbeiten kann (stilvorlagen/musterseiten etc)
ein nachbau der aktuellen pdfs wäre außerdem unzulässig.

bleibt die frage: wo siedeln sich sozusagen die "weiterentwickelte" layouts an, die zwar ganz klar auf den 2 jahre alten templates basieren, im detail jedoch eher neu-kreationen sind
beispiel: das ursprüngliche template der agentur sah eine bewerbung von 4 produkten vor. ich habe den stil dieses templats später auf layouts adaptiert, wo z.b. nur 2 produkte beworben werden oder bis zu 15 produkte. d.h. das look and feel ist beibehalten worden, die strukturen (aufteilung, bild- und schriftgrößen, verwendete hintergrundgrafiken etc.) sind jedoch deutlich anders als beim ursprünglichen template...
?!
 
Ich sehe das so, dass jedes Dokument, in dem nur ein Satz geändert wurde,
DEIN Arbeitsmaterial ist. Und das Du nicht herausgeben musst, soweit nicht anders vereinbart.

Die Tatsache, dass es auf einem bestehenden Layout basiert, besagt nur, dass Du keine Urheberrechte
und ggfs. auch keine eigenen Nutzungsrechte daran hast. Aber Du willst ja die Layouts Deines Kunden
nicht auf eigene Faust veröffentlichen. :D
 
"Ich sehe das so, dass jedes Dokument, in dem nur ein Satz geändert wurde, DEIN Arbeitsmaterial ist."

wie sicher bist du dir da?
sehen das andere ebenso?
 
Kann es nicht mit Paragrafen belegen, aber für mich persönlich gibt es da keinen Zweifel.

Grüße, der Gonz
 
Also, wenn’s um Illustrationen ginge, wär’s ganz einfach (hier ist das UrhG recht klar, und es geht oft um das sogenannte "Bearbeitungsrecht", welches man als Illustrator, zumindest bei einer Figurenentwicklung NICHT automatisch mit verkauft), bei Grafik allerdings ist es eine unsichere Sache, sich auf’s Urheberrechtsgesetz zu berufen.

Ich war erstaunt, als ich vor einiger Zeit las, was NICHT hierunter fiel (nachzulesen bei Zentek, Sabine: DESIGNSCHUTZ, 2oo3).

Es ist also immer besser, sich mit einem Anwalt zusammenzusetzen, bevor man sich dort auf das ganzganz dünne Eis begibt, denn der Grenzverlauf "geschützt <-> nicht geschützt" ist oftmals anders als erwartet.
 
Hallo!

Eine recht knifflige Situation und für Anwälte erst interessant, wenn der Streitwert entsprechend den Umständen ist, denn für das Urheberrecht allein, bemüht man sich nicht, wenn kein Geld (und damit die Erfolgsaussichten) am Ende einer Prozesskette in Sicht ist.

Wir funktioniert es bei uns?

Als TV- und Videoproduktionsstudio erhalten unsere Kunden nur die finale Version ihrer Beiträge. Die Rohaufnahmen und Zwischenschritte bis zur Fertigstellung bleiben unser Eigentum, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart wird, das auch diese Daten übergeben werden (was selbstverständlich die Kosten in die Höhe schnellen lässt). Auch von unseren beauftragten Sprechern und Komponisten erhalten wir nur die Versionen, die für die Produktion letztendlich Verwendung finden. Alle Wege zum Ergebnis behalten die Urheber für sich. In der Grafikabteilung gilt dasselbe. Kunden erhalten stets die finale Version (Druckvorlage) auf CD für ihre Unterlagen, aber niemals die Arbeitsdaten, die zum Ergebnis führten. Auch hier ist alles im Angebot schriftlich fixiert und laut AGB ersichtlich.

Internet: Die Präsentation am Ende der Entwicklung ist zugleich die Version, die der Kunde erhält. Dazu zählt die komplette Site und Struktur, aber nur die Inhalte, die tatsächlich im Internet zu sehen sind. Internetseiten sind ohnehin Arbeitsdaten und offen, denn jeder, der dazu imstande ist, kann in den Quellcode eingreifen und Inhalte verändern. Was Kunden aus den Webseiten machen, ist ihnen überlassen. Von uns gibt es jedoch nur die Versionen, die bei Abnahme eines Projektes von Bedeutung sind und die man im Internet auch besuchen kann. Die Nutzungsrechte für Grafiken, Fotos, Texte und sonstige Inhalte werden bei Internetseiten dem Kunden übertragen. Die Urheberrechte lassen sich dagegen nicht übertragen, auch wenn Kunden der Meinung sind, sie hätten die absoluten Eigentums- und Nutzungsrechte in der Sache. Von den Grafiken, Fotos und Texten sowie den sonstigen Inhalten (z. B. Videosequenzen), übergeben wir dem Kunden die komprimierten Versionen, aber niemals die Arbeitsdaten, denn auch das ist vertraglich geregelt. So erhält Kunde König niemals eine PSD-Datei aus Photoshop sondern eine auf den Hintergrund reduzierte Grafik, die den Anforderungen laut Auftrag gerecht wird. Also weboptimiert als *gif oder *.jpg und extrem verkleinert. Auf die Originaldaten (Arbeitsdaten) hat kein Kunde einen Anspruch, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

Vergleichbares Beispiel:
Beim Kauf eines Autos erhält man als Kunde auch nur fertige Teile und nicht die Konstruktionspläne und Daten dazu. Das dürfte jedem einleuchten und wenn Kunden mit einer Selbstverständlichkeit nachfragen, dann gibt es entsprechende sachliche, aber stets freundliche Antworten, die weitere Absichten schnell vergessen lassen.

Als Freiberufler hast Du die Option für eine eigene AGB. In dieser sollte stehen, dass bei jeder Produktion nur einen Kundenanspruch auf Daten besteht, die für eine Reproduktion erforderlich sind. Bei Video ist das ein Masterband (z. B. Betacam Digital), bei Grafik eine Datei (z. B. *TIFF, *.EPS oder *.PDF), im Internetbereich die Website mit der kompletten Struktur und im Fachbereich 3-D-Visualisierung und Animation die Einzelbild-Sequenz als TGA-Files oder wie bei Video ein Masterband mit der fertigen Animation.

NIEMALS ARBEITSDATEN, denn da könnte jede Entwicklungsabteilung ihre Blaupausen beim Endprodukt dazulegen, was weder erwartet noch bezahlt wird.

Bleibe hart, denn letzten Endes musst Du nur die Daten herausgeben, die Du ohne Dein Zutun erhalten hast. Es sei denn, Du warst ein fester Freier und die Firma hat einen unterschriebenen Vertrag, das sämtliche Arbeitsschritte ihrer festen und freien Mitarbeiter dem Unternehmen gehören. Dann bist Du auch zur Herausgabe aller Ergebnisse verpflichtet, die im Laufe der Zeit für das Unternehmen entstanden sind. Sollte so eine Vereinbarung nicht existieren, dann kann Dich nichts um den gesunden Schlaf bringen, denn was Du gemacht hast, gehört Dir auch. Veränderungen bestehender Daten sind ohnehin nur mit Einwilligung des Urhebers erlaubt und falls Dir die Firma daraus einen Strick drehen möchte, dann lasse es nicht auf ein Verfahren ankommen, denn dabei kommst Du schlecht weg. Du kannst Dich nur auf das Verhandeln verlegen oder nachgeben, denn wenn ein Unternehmen Anwälte beauftragt, um gegen Dich vorzugehen, dann ist es eine Frage des Geldes, um Schritt halten zu können. Jetzt geht es nur noch um Pokern, denn man wirft gutes Geld niemals schlechten Dingen hinterher. Als Einzelkämpfer hast Du immer ein schlechteres Blatt gegen ein Unternehmen. Und das wissen die auch, wo Deine Schwachstellen liegen!

Viel Glück wünscht

- Sterling
 
"Bleibe hart, denn letzten Endes musst Du nur die Daten herausgeben, die Du ohne Dein Zutun erhalten hast.

>klingt gut

Es sei denn, Du warst ein fester Freier und die Firma hat einen unterschriebenen Vertrag, das sämtliche Arbeitsschritte ihrer festen und freien Mitarbeiter dem Unternehmen gehören.
Dann bist Du auch zur Herausgabe aller Ergebnisse verpflichtet, die im Laufe der Zeit für das Unternehmen entstanden sind. Sollte so eine Vereinbarung nicht existieren, dann kann Dich nichts um den gesunden Schlaf bringen, denn was Du gemacht hast, gehört Dir auch.

> nein, ein solchen vertrag gibt es glücklicher weise nicht.

Veränderungen bestehender Daten sind ohnehin nur mit Einwilligung des Urhebers erlaubt und falls Dir die Firma daraus einen Strick drehen möchte, dann lasse es nicht auf ein Verfahren ankommen, denn dabei kommst Du schlecht weg.

>du meinst, dass der kunde mir vorwerfen könnte, dass ich die ehemals gelieferten design templates verändert habe?! ...und das ich das ja eigentlich nicht dürfte, weil das design (urheberrecht) ja nicht von mir kommt?!
das wäre ja grotesk - schließlich habe ich alle änderungen im sinne und im auftrag des kunden vorgenommen...von daher bin ich diesbezügl. abgesichert

Du kannst Dich nur auf das Verhandeln verlegen oder nachgeben, denn wenn ein Unternehmen Anwälte beauftragt, um gegen Dich vorzugehen, dann ist es eine Frage des Geldes, um Schritt halten zu können.

>moment mal: entweder er hat ein recht auf die rohdaten (dann muss ich mich vor anwälten fürchten), oder er hat kein anrecht darauf (dann könnten mir doch auch anwälte egeal sein)
was denn nun?! mehr dazu weiter unten..

Jetzt geht es nur noch um Pokern, denn man wirft gutes Geld niemals schlechten Dingen hinterher. Als Einzelkämpfer hast Du immer ein schlechteres Blatt gegen ein Unternehmen. Und das wissen die auch, wo Deine Schwachstellen liegen! "

> insgesamt verstehe ich die angelegenheit jetzt eigentlich so, dass ich relativ gelassen bleiben kann:
will der kunde die rohdaten haben, dann nur auf basis meiner kulanz bzw. gegen adäquate bezahlung.
was die bezahlung angeht, wäre es eine sache des pokerns um den höchstmöglichen betrag, den der kunde möglicher weise bereit ist zu zahlen. wenigstens den gegenwert der arbeit, den ein "nachbauen" der layouts verursachen würde.

im schlechtesten fall pfeift er auf ein buy-out und ich gehe leer aus.
wieso ich allerdings fürchten sollte, dass er anwälte einschaltet, ist mir nach den ausführungen nicht ganz klar. wo kein anrecht besteht, nützt es doch vermutlich wenig zu klagen...?!
 
Also die Schriften die Du verwendet hast - und vorausgesetzt auch Dir gehören - musst (darfst) Du schonmal nicht herausgeben. Ebenso verwendete Bilder aus Archiven wie z.B. Photodisc, etc. die Du gekauft hast. Ob Du abgeänderte und Layoutdaten herausgeben musst sollte schriftlich fixiert sein oder in Deinen AGB´s stehen. Falls das nicht so ist wäre ich mir nicht sicher ob da plötzlich eine "mündliche Abmachung" ins Spiel kommt. Bitte berichte weiter.
 
Eine saublöde Sache, @Netmikesch ...


So aus dem Bauch raus, würde ich sagen: du hast nichts davon, dich
komplett quer zu stellen.

Vielleicht ist es das beste, ein realistisches Angebot zu machen über
die Bereitstellung der Daten. Aber erwarte nicht zuviel davon. Ist
das Angebot zu hoch, dann lassen die einfach die Layouts nachbauen
oder ändern.
Sämtliche Grafiken und Bilder sind ja daraus weiterzuverwenden.

Ich sehe jedenfalls wenig Chancen oder Sinn für dich darin, später
gegen eine Weiterbearbeitung "deiner" Layouts vorzugehen. Schließlich
basiert ja alles auf älteren Vorlagen.

Ich hab leider ähnliches auch schon mitgemacht (einige Postings weiter
oben...), das ist eben unser Risiko. Beim Geschäft ist leider, auch wenn
es gut läuft und man sich versteht, viel Scheinheiligkeit dabei...
Letztlich gehts jedem nur um die schnelle Knete, und dass man seinen
eigenen Arsch über Wasser hält.

Muss ich im Moment leider auch wieder erfahren. Und ohne Diplomatie
(eigentlich ist es Arschkriecherei) gehts nicht. Ich weiß wenigstens, für
wen ich das mache, nämlich für meine Familie, und ich kann das Geschäft
und das private einigermaßen auseinanderhalten.

Ich wünsche dir neue Kunden!!
 
Oh, hier noch ein schöner weitverbreiteter Irrglaube:
netmikesch schrieb:
[…]
>du meinst, dass der kunde mir vorwerfen könnte, dass ich die ehemals gelieferten design templates verändert habe?! ...und das ich das ja eigentlich nicht dürfte, weil das design (urheberrecht) ja nicht von mir kommt?!
das wäre ja grotesk - schließlich habe ich alle änderungen im sinne und im auftrag des kunden vorgenommen...von daher bin ich diesbezügl. abgesichert
[…]

Falsch.
Ich habe als Illustrator schon mehrfach Bilder von Agenturen vorgelegt bekommen, die ich "ein wenig geändert, aber so dicht wie möglich an der Vorlage orientiert" erstellen möge (dieses Problem taucht auf, wenn Agenturen Kunden Layouts vorstellen, die mit aus Kostengründen nicht eigens angefertigten, sondern im Netz gefundenen Bildern versehen wurden - wird ein solches Layout vom Kunden dann "abgenickt", hat die Agentur den schwarzen Peter: wo bekommen sie diese Illustration her, zudem noch zu einem Honorar, welches zum vom Kunden schon gebilligten KVA passt?).
In den meisten Fällen ist übrigens der Agentur der ursprüngliche Urheber durchaus bekannt, doch der wird nicht angesprochen, da man befürchtet, dass sein Preis zu hoch sein könnte, und man zudem "keine schlafenden Hunde wecken" möchte.

Mein Vorschlag an die Agenturen lautet dann stets wie folgt:
selbstredend kann ich diese Illustration nachempfinden, mache es aber nur dann, wenn ich eine SCHRIFTLICHE Versicherung der Agentur vorliegen habe, dass SIE die Verantwortung übernehmen, falls der Urheber der Originalillustration Ansprüche hinsichtlich der Verletzung der Urheberrechte stellt (ich möchte "Eine schriftliche Freistellung von Verpflichtungen durch eine eventuelle Verletzung von Rechten Dritter", wie es so schön heisst).

Und das ist der Punkt, an dem die Agenturen bislang immer aufgegeben haben.

Denn (und das ist mein eigentlicher Punkt):
wenn ich keine ausdrückliche schriftliche Freistellungs-Zusicherung von Agenturseite vorweisen kann, bin ICH in der Pflicht, denn ICH habe das Urheberrecht des Dritten verletzt - die Agentur kann sich immer noch herausreden, dass sie von nichts gewusst hatten und meine Arbeit als "frei von Rechten Dritter" angesehen hätten.
 
netmikesch schrieb:
allerdings stammen die entwürfe der layouts nicht wirklich von mir. genauer gesagt stammt das design template von einer agentur des fusionspartner und wurden von mir - zunächst noch während meiner letzten tage als angestellter, später dann als freiberufler

Als Angestellter hast du damals auf Rechnung und Verantwortung
deines Arbeitgebers gearbeitet. Deshalb wird man dir da nicht an
den Karren fahren.
Wenn, dann müßte ja die alte Agentur klagen, und das steht doch
hier sowieso nicht zur Debatte, oder?
 
ich danke für die bisherigen einschätzungen und meinungen und werde weiter berichten....im laufe des tages erwarte ich die offizielle nachricht, was genau zur herausgabe von mir verlangt wird. und wann.

dann werde ich weiter sehen. meine reaktion wird voraussichtlich irgendwo zwischen "arschkriechen" und "völlig quer stellen" liegen. zumal ich davon ausgehen kann, dass ich noch ein letztes mal den auftrag selbst ausführen soll.
unterm strich stehen mir also 3 dinge ins haus, bei denen ich überlegen muss, ob und für welchen gegenwert ich tätig werde:
a) layouts wie gehabt aktualisieren
b) layouts umfassend überarbeiten (vereinheitlichen/mwst-erhöhung einpflegen/gesamtanzahl der layouts reduzieren
c) herausgabe der rohdaten

@macenroe: für deine persönliche situation wünsche ich dir ein gutes händchen. dein beitrag oben auf dieser seite spricht mir aus dem herzen!

mir stößt es auch bitter auf, sozusagen "den acker noch mal frisch zu bestellen" und für die nächste agentur die drecksarbeit (punkt b) zu erledigen...andererseits ist das zusätzlicher aufwand, den ich mir bezahlen lassen kann. und da ich ebenfalls weiss, wofür ich es mache, werde ich es halten wie in der bundesliga: punkte einfahren. mund abputzen. von spiel zu spiel denken.

@mirzel: als illustrator ist deine situation scher ein wenig speziell, aber die freistellung von rechten dritter ist bei meiner story auch relevant...gut, dass du mich da an etwas erinnerst! :)
 
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