Händler entsorgt fremdes Eigentum

Das ist schlicht und ergreifend Unterschlagung.

Glaube ich nicht, hier würde es wohl einen Zueignungsvorsatz brauchen. Und hier fehlt es am Willen zur Zueignung des Anhängers weil der Dritte (nicht mal der Juwelier) ihn ja - aus welchen Gründen auch immer - wegwirft. Aber egal, mit Strafrecht wirst du bei solchen Geschichten nicht weiter kommen.


@ Bodo
Ich würde den Anspruch damit begründen dass deine Freundin nen Vertrag mit dem Juwelier geschlossen hat und er ihr aus diesem Vertragsverhältnis einen Schaden zugefügt hat, weil der Anhänger nun weg ist. Damit hätte man einen Schadenersatzanspruch aus dem Vertrag (ex contractu) was Vorteile gegenüber rein deliktischen (aus dem Gesetz) Ansprüchen bringt.
So würde ich das zumindest vordergründig mal sehen nach dem was du zum Sachverhalt geschildert hast. Kann aber sein dass es da durchaus noch weitere Punkte zum einhaken gibt. Aber der mit dem Schadenersatz ex contractu erscheint mir als der sofort ins Auge fallende.
 
Glaube ich nicht, hier würde es wohl einen Zueignungsvorsatz brauchen. Und hier fehlt es am Willen zur Zueignung des Anhängers weil der Dritte (nicht mal der Juwelier) ihn ja - aus welchen Gründen auch immer - wegwirft. Aber egal, mit Strafrecht wirst du bei solchen Geschichten nicht weiter kommen.


@ Bodo
Ich würde den Anspruch damit begründen dass deine Freundin nen Vertrag mit dem Juwelier geschlossen hat und er ihr aus diesem Vertragsverhältnis einen Schaden zugefügt hat, weil der Anhänger nun weg ist. Damit hätte man einen Schadenersatzanspruch aus dem Vertrag (ex contractu) was Vorteile gegenüber rein deliktischen (aus dem Gesetz) Ansprüchen bringt.
So würde ich das zumindest vordergründig mal sehen nach dem was du zum Sachverhalt geschildert hast. Kann aber sein dass es da durchaus noch weitere Punkte zum einhaken gibt. Aber der mit dem Schadenersatz ex contractu erscheint mir als der sofort ins Auge fallende.

Super danke! Das klingt logisch und nachvollziehbar.
 
Glaube ich nicht, hier würde es wohl einen Zueignungsvorsatz brauchen. Und hier fehlt es am Willen zur Zueignung des Anhängers weil der Dritte (nicht mal der Juwelier) ihn ja - aus welchen Gründen auch immer - wegwirft. Aber egal, mit Strafrecht wirst du bei solchen Geschichten nicht weiter kommen.

Im Kern wirst du da Recht haben - du übersiehst aber (ich nehme an, du bist juristisch vom Fach ;) - meiner Meinung nach etwas: Es gibt keinen Beweis dafür, das
"der Dritte" den Hänger weggeworfen hat, dies ist zu diesem Zeitpunkt nur eine unbelegte Aussage des Juweliers, stimmst du mir da zu?

Und falls ja - dann ist wieder alles offen, selbst Unterschlagung. Ich will ja keine Haarspalterei anfangen, aber:
Die Tat wird durch § 246 Abs. 2 StGB qualifiziert, wenn dem Täter die Sache anvertraut war. Anvertraut ist die Sache, wenn dem Täter vom Eigentümer in dessen Interesse oder nach seiner Weisung die Verfügungsgewalt über die Sache eingeräumt wurde. Anvertraut ist die Sache demnach immer dann nicht, wenn die Überlassung den Interessen des Eigentümers zuwider läuft (Quelle Wikipedia, ist so aber auch im Strafgesetzbuch nachzulesen). Der letzte Satz trifft in diesem speziellen Fall zu,
da der Kunde hier keinen Ersatz bekommt, kein finanzieller Ausgleich vorgenommen wurde UND auch keine Herausgabe des Artikels. Erfüllt meiner Meinung nach
(und dem Wortlaut des Gesetzes nach) den Tatbestand der Unterschlagung. Der Zueignungsvorsatz trat mit der Verweigerungshaltung der Herausgabe oder Kompensation in Kraft

just my 2 cent
 
Im Kern wirst du da Recht haben - du übersiehst aber (ich nehme an, du bist juristisch vom Fach ;) - meiner Meinung nach etwas: Es gibt keinen Beweis dafür, das
"der Dritte" den Hänger weggeworfen hat, dies ist zu diesem Zeitpunkt nur eine unbelegte Aussage des Juweliers, stimmst du mir da zu?

Ja klar stimme ich dir da zu. Nur gibt es auch keinen Beweis dass es nicht so ist.

Und falls ja - dann ist wieder alles offen, selbst Unterschlagung. Ich will ja keine Haarspalterei anfangen, aber:
Die Tat wird durch § 246 Abs. 2 StGB qualifiziert, wenn dem Täter die Sache anvertraut war. Anvertraut ist die Sache, wenn dem Täter vom Eigentümer in dessen Interesse oder nach seiner Weisung die Verfügungsgewalt über die Sache eingeräumt wurde. Anvertraut ist die Sache demnach immer dann nicht, wenn die Überlassung den Interessen des Eigentümers zuwider läuft (Quelle Wikipedia, ist so aber auch im Strafgesetzbuch nachzulesen). Der letzte Satz trifft in diesem speziellen Fall zu,
da der Kunde hier keinen Ersatz bekommt, kein finanzieller Ausgleich vorgenommen wurde UND auch keine Herausgabe des Artikels. Erfüllt meiner Meinung nach
(und dem Wortlaut des Gesetzes nach) den Tatbestand der Unterschlagung. Der Zueignungsvorsatz trat mit der Verweigerungshaltung der Herausgabe oder Kompensation in Kraft

just my 2 cent

Dem kann ich nicht ganz folgen. Du meinst also die Sache sei NICHT anvertraut weil die Überlassung den Interessen des Eigentümers zuwider läuft, weil der Juwelier das Ding nicht mehr rausrücken will? Oder versteh ich das falsch?


Aber ganz nüchtern betrachtet würde ich mich zu behaupten trauen dass ein Juwelier kein Interesse daran hat einen 0815 Anhänger um € 30 tatbestandsmäßig mit Vorsatz zu unterschlagen. Das würde mich doch sehr, sehr verwundern.

Möglich wäre es natürlich dass er sich ein bisschen Zusatzgeschäft verschaffen will ("Der Anhänger is hin und weggeworfen, kaufen sie doch einen neuen"). Aber dann wären wir jedenfalls beim Betrug.

Wie dem auch sei, strafrechtlich lässt sich hier nur mit viel Mühe etwas konstruieren und es gibt keine konkreten Anhaltspunkte für die Erfüllung eines strafrechtlich relevanten Tatbestandes. Zivilrechtlich sieht es hingegen natürlich anders aus. Aber da sind wir uns ja einig :)
 
Wir werden ihm am Montag, insofern er nicht kooperiert, ein paar Wörter an den Kopf werfen, wie Mahnbescheid, Betrug, Unterschlagung, Diebstahl… je nachdem. Kommt auf die Situation an, und wie er sich bei diesen Wörtern verhält. Hin und wieder kann man an der Reaktion die "Angst" ablesen und dann das "Duell" für sich entscheiden ;)
 
Wir werden ihm am Montag, insofern er nicht kooperiert, ein paar Wörter an den Kopf werfen, wie Mahnbescheid, Betrug, Unterschlagung, Diebstahl… je nachdem. Kommt auf die Situation an, und wie er sich bei diesen Wörtern verhält. Hin und wieder kann man an der Reaktion die "Angst" ablesen und dann das "Duell" für sich entscheiden ;)

Ich glaube zwar dass sich juristisch betrachtet mit Unterschlagung, Betrug und schon gar nicht Diebstahl nicht viel erreichen lässt, aber das muss er ja nicht wissen :) Und wenn du die Argumentation von putzlappen oben halbwegs intus hast wird ihm schon bisschen mulmig werden ;)
 
Tja, ich hatte so schön auf deinen Beitrag geantwortet, leider macht die Forensoftware mal wieder alles zunichte. Ich hasse vBulletin, es wird echt nicht besser mit Jelsoft.

Zur Sache noch:
Du vermutest richtig - denn der Händler handelte ab da gegen die Interessen seines Kunden, als er KEINERLEI Kompensation anbot - daher:
Ich tippe auf Unterschlagung, da ich annehme, das der strafrechtlich relevante Wille erst später dazukam. Betrug würde voraussetzen, das es von Anfang an so gewollt
war und das wollen wir mal mit Wohlwollen ausschließen. Und GENAU SO würde ich das dem Mann auch mitteilen. Evtl. hat er sowas auch schon mit anderen Kunden
gemacht - in dem Fall wären wir bei gewerbsmäßigem Betrug, dieser ist dann keine Kleinigkeit mehr für den Händler. Übrigens: die Staatsanwaltschaften sehen das auch
so - so mancher hat sich schon gewundert, wie schnell dann aus diesen lächerlichen Bagatelldelikten echte Hammer werden können
 
Tja, ich hatte so schön auf deinen Beitrag geantwortet, leider macht die Forensoftware mal wieder alles zunichte. Ich hasse vBulletin, es wird echt nicht besser mit Jelsoft.

Zur Sache noch:
Du vermutest richtig - denn der Händler handelte ab da gegen die Interessen seines Kunden, als er KEINERLEI Kompensation anbot - daher:
Ich tippe auf Unterschlagung, da ich annehme, das der strafrechtlich relevante Wille erst später dazukam. Betrug würde voraussetzen, das es von Anfang an so gewollt
war und das wollen wir mal mit Wohlwollen ausschließen. Und GENAU SO würde ich das dem Mann auch mitteilen. Evtl. hat er sowas auch schon mit anderen Kunden
gemacht - in dem Fall wären wir bei gewerbsmäßigem Betrug, dieser ist dann keine Kleinigkeit mehr für den Händler. Übrigens: die Staatsanwaltschaften sehen das auch
so - so mancher hat sich schon gewundert, wie schnell dann aus diesen lächerlichen Bagatelldelikten echte Hammer werden können

Betrug, Unterschlagung - whatever. Ich tippe auf gar nix. :) Ich bleibe dabei dass es schwierig ist hier etwas strafrechtlich Relevantes zu erkennen, geschweige denn es zu beweisen.

Aber in einem Streitgespräch die Worte "Betrug oder Unterschlagung" fallen zu lassen und das mit ein paar Argumenten zu untermauern ("woher weiß ich denn dass sie sich das Ding nicht einfach behalten nur um mir ein neues anzudrehen") kann sicher nicht schaden. Und die Möglichkeit besteht natürlich.
 
Ihr seid echt spitze! Wahnsinn, was es alles für Möglichkeiten/Sichtweisen geben kann. Aber ich darf mich nun empfehlen… und zwar in den Samstag Abend ;) Ich wünsche euch ein schönes Wochenende (natürlich bin ich morgen wieder online ;) ).
 
Leider kommt die Antwort 5 Tage zu spät, aber das liegt daran, dass die verehrte Freundin leider erst gestern beim besagten Juwelier war.
Folgendes kam dabei raus:
Sie hat einen anderen Anhänger bekommen. Nicht den eigenen, der an 2 Stellen defekt war (Stein raus und Öse deformiert/abgebrochen), aber einen der nur einen Defekt hatte (Stein raus). Sie war damit einverstanden und hat sich nun bei OBI in der Bastelabteilung einen roten kleinen Stein gekauft und will den Anhänger nun selbst reparieren.
Ich persönlich hätte auf mein Eigentum bestanden und wäre das tatsächlich nicht auffindbar, hätte ich einen neuen Anhänger haben wollen. Wäre sicherlich besser gewesen :)
 
meinen beitrag, hatte seite 2 übersehen und das problem ist ja bereits gelöst
 
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