Werkvertrag denke ich, aber egal.
Naja, ich würde mal so aus dem Bauch heraus sagen dass sie hier grdstzl. einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Juwelier und gegen die Firma hat die den Anhänger weg geworfen hat (das ja war jemand Drittes wenn ich das richtig verstanden hab). Eine genaue Begründung wieso das mMn so ist könnte ich dir jetzt auch liefern, würde dir aber wohl nicht viel helfen
Hat sie denn den neuen Anhänger schon ausgehändigt bekommen? Wenn nicht würde ich auf den geschlossenen Vertrag verweisen und eine Nachfrist setzen bis zu der er den (reparierten) Anhänger liefern soll. Wenn er dem nicht nachkommt und auf stur stellt müsste man wohl den Rechtsweg bestreiten. Oder einfach mal in den Laden gehen und nen neuen Anhänger einstecken wenn die da rumliegen