Händler entsorgt fremdes Eigentum

Das spielt doch gar keine Rolle. Auch wenn die Reparatur nicht ausgeführt wird, kann der Händler/die Werkstatt das Teil nicht einfach entsorgen.
Gruss
der eMac_man

Der zweite Satz ist natürlich richtig, der erste aber nicht. Es kann sehr wohl eine Rolle spielen. Und da der TE ja wissen wollte was für Rechte er hat und worauf diese beruhen wäre es schon mal wichtig den Sachverhalt zu kennen ;)

Und mal ganz grundsätzlich: Sie hat natürlich einen Vertrag geschlossen!! Sie hat - je nachdem was vereinbart wurde - einen Werk- oder Dienstvertrag geschlossen. In diesem Fall wohl eher einen Werkvertrag weil ich mal davon ausgehe dass sie einen reparierten Anhänger haben wollte und der Juwelier ihr das auch zugesagt hat.
 
Der zweite Satz ist natürlich richtig, der erste aber nicht. Es kann sehr wohl eine Rolle spielen. Und da der TE ja wissen wollte was für Rechte er hat und worauf diese beruhen wäre es schon mal wichtig den Sachverhalt zu kennen ;)

Und mal ganz grundsätzlich: Sie hat natürlich einen Vertrag geschlossen!! Sie hat - je nachdem was vereinbart wurde - einen Werk- oder Dienstvertrag geschlossen. In diesem Fall wohl eher einen Werkvertrag weil ich mal davon ausgehe dass sie einen reparierten Anhänger haben wollte und der Juwelier ihr das auch zugesagt hat.

Ok, dann hat sie einen Dienstvertrag geschlossen ;) Und was bedeutet das nun im Endeffekt?
 
Doch! Nämlich auf die Herausgabe des Artikels. Das steht nämlich auf dem Abholschein: Herausgabe nur gegen Vorlage des Scheines.
Gruss
der eMac_man

Wenn der TE richtig vom Abholschein zitiert hat kann man sich lediglich die "Reparatur" abholen, nicht den reparierten Gegenstand. Wie auch immer das gehen mag :)
 
Andere Werte kennt aber auch das Gesetz (fast) nicht - somit sind die in dem Zusammenhang sowieso irrelevant.

Dann hat also z.B. eine Grundwertekommission die Aufgabe den Wert des Grundes(auf dem sie sich z.B. befindet) zu ermitteln? ;)
Man kann auch Grundwert in Verbindung mit Wertvorstellungen bringen, ohne dabei auch nur auf den Ansatz eines mathematischen Wertes zu stossen. ;)
Gruss
der eMac_man
 
Ok, dann hat sie einen Dienstvertrag geschlossen ;) Und was bedeutet das nun im Endeffekt?

Werkvertrag denke ich, aber egal.

Naja, ich würde mal so aus dem Bauch heraus sagen dass sie hier grdstzl. einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Juwelier und gegen die Firma hat die den Anhänger weg geworfen hat (das ja war jemand Drittes wenn ich das richtig verstanden hab). Eine genaue Begründung wieso das mMn so ist könnte ich dir jetzt auch liefern, würde dir aber wohl nicht viel helfen :)

Hat sie denn den neuen Anhänger schon ausgehändigt bekommen? Wenn nicht würde ich auf den geschlossenen Vertrag verweisen und eine Nachfrist setzen bis zu der er den (reparierten) Anhänger liefern soll. Wenn er dem nicht nachkommt und auf stur stellt müsste man wohl den Rechtsweg bestreiten. Oder einfach mal in den Laden gehen und nen neuen Anhänger einstecken wenn die da rumliegen ;)
 
kann man sich lediglich die "Reparatur" abholen

Also bitte! Wie soll man sich den eine Reparatur abholen? Jetzt wird es aber ganz komisch. Wenn der Artikel nicht repariert werden kann, dann hat man sehr wohl ein Recht auf die Herausgabe des nichtreparierten Artikels.
Wenn das Schule machen würde, dann dürften sich Auto-Werkstätten bald die Hände reiben, da man ja auch "Schrott-Karren" noch für einiges Geld ins Ausland "verscherbeln" kann.
Gruss
der eMac_man
 
Dann hat also z.B. eine Grundwertekommission die Aufgabe den Wert des Grundes(auf dem sie sich z.B. befindet) zu ermitteln? ;)
Man kann auch Grundwert in Verbindung mit Wertvorstellungen bringen, ohne dabei auch nur auf den Ansatz eines mathematischen Wertes zu stossen. ;)
Gruss
der eMac_man

Grundwerte so wie bei "Grund & Boden"?? :)

Lass es mich anders sagen: Ein weggeworfener Anhänger hat keinen anderen "Wert" als einen materiellen Wert der sich nach Euro bemisst. Und darum geht es ja hier.
 
Also bitte! Wie soll man sich den eine Reparatur abholen? Jetzt wird es aber ganz komisch. Wenn der Artikel nicht repariert werden kann, dann hat man sehr wohl ein Recht auf die Herausgabe des nichtreparierten Artikels.
Wenn das Schule machen würde, dann dürften sich Auto-Werkstätten bald die Hände reiben, da man ja auch "Schrott-Karren" noch für einiges Geld ins Ausland "verscherbeln" kann.
Gruss
der eMac_man

Ich habe auch nix anderes behauptet :) Ich habe lediglich darauf hingewiesen dass der Abholschein etwas seltsam formuliert ist - wenn er richtig zitiert wurde.
 
Ein weggeworfener Anhänger hat keinen anderen "Wert" als einen materiellen Wert der sich nach Euro bemisst.

Das dürfte der Besitzer wohl anders sehen. Ich deutete es schon an: Nicht immer lässt sich der Wert eines Gegenstandes nur in einem Zalungswert angeben.
Gruss
der eMac_man
 
Werkvertrag denke ich, aber egal.

Naja, ich würde mal so aus dem Bauch heraus sagen dass sie hier grdstzl. einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Juwelier und gegen die Firma hat die den Anhänger weg geworfen hat (das ja war jemand Drittes wenn ich das richtig verstanden hab). Eine genaue Begründung wieso das mMn so ist könnte ich dir jetzt auch liefern, würde dir aber wohl nicht viel helfen :)

Hat sie denn den neuen Anhänger schon ausgehändigt bekommen? Wenn nicht würde ich auf den geschlossenen Vertrag verweisen und eine Nachfrist setzen bis zu der er den (reparierten) Anhänger liefern soll. Wenn er dem nicht nachkommt und auf stur stellt müsste man wohl den Rechtsweg bestreiten. Oder einfach mal in den Laden gehen und nen neuen Anhänger einstecken wenn die da rumliegen ;)

Ohh sorry, meinte ich (also Werkvertrag). War nebenbei am Bundesliga schauen ;)
Den neuen Anhänger hat sie noch nicht angehändigt bekommen. Am Montag dann evtl. - ich bin auf jeden Fall gespannt.
Die genaue Begründung würde mich schon interessieren - also, wenn es dir nicht zuviel Arbeit bereitet - versteht sich von selbst!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das dürfte der Besitzer wohl anders sehen. Ich deutete es schon an: Nicht immer lässt sich der Wert eines Gegenstandes nur in einem Zalungswert angeben.
Gruss
der eMac_man

Da magst du durchaus recht haben, nur interessiert das eben aus rechtlicher Sicht niemanden. Es gibt bei sowas keinen Anspruch auf den emotionalen Wert.
 
also mal langsam - es spielt, wie eMac_man schon klargestellt hat, überhaupt(!) garkeine Rolle, egal wie man es dreht: Sie hat Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.
bzw. Herausgabe des Artikels.
Die einzige Ausnahme wäre, es wäre der Entsorgung ausdrücklich zugestimmt worden. Verträge können nicht einseitig im Nachhinein geändert werden, eine Zustimmung
beider Seiten ist erforderlich - oder die Terminierung des Vertrages. Das ist Usus. Und genau dieser Fall liegt hier nicht vor - in keinem Fall war doch von ersatzloser
Entsorgung die Rede, soweit die Fakten uns bekannt gemacht wurden.

Auch wenn die Reparatur nicht wirtschaftlich wäre - das spielt dabei überhaupt keine Rolle. Das ist schlicht und ergreifend Unterschlagung.
 
also mal langsam - es spielt, wie eMac_man schon klargestellt hat, überhaupt(!) garkeine Rolle, egal wie man es dreht: Sie hat Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.
der schaden am anhänger entstand durch eigenverschulden, ein anspruch auf reparatur lässt sich daher nirgends ableiten.
 
Selbstverständlich hat sie Anrecht auf Reparatur O D E R Ersatz. Schreiben wir hier Suaheli oder wie?
Entweder der Anhänger wird Repariert - ODER (!ODER!) es wird eben Ersatz geleistet werden müssen ODER (!ODER!) es muß der NICHT reparierte Artikel wieder herausgegeben werden!

Jetzt verstanden?
 
der schaden am anhänger entstand durch eigenverschulden, ein anspruch auf reparatur lässt sich daher nirgends ableiten.

Na klar, aus einem geschlossenen Reparaturvertrag. Bitte erstmal lesen um was es geht bevor man ständig allen einreden will dass sie "selber schuld" sind und keinen Anspruch auf gar nix haben...
 
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