Bodo_Bachmann69
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Hallo Leute,
ich habe gerade etwas sehr kurioses erlebt:
Eine Freundin hat einen Anhänger (kein PKW-Anhänger ) beim "Juwelier" zur Reparatur abgegeben.
Da die sich nach relativ langer Zeit nicht gemeldet haben, ist sie dorthin gefahren, um zu erfahren, was nun los ist.
Der Händler/Verkäufer sagte dann zu ihr, dass die den Anhänger eingeschickt haben und der wohl nicht zu reparieren war. Deshalb gehen die davon aus, die Fa. ihren Anhänger wohl entsorgt hat und einen neuen schicken wird. Das wäre die übliche Praxis.
Soweit, so gut.
Doch dann kam folgendes:
Der "nette" Händler meinte dann noch beiläufig, sie müsste die EUR 30,00 noch einmal zahlen, da sie ja einen neuen Anhänger bekommt.
Die haben also, ohne jemals die Erlaubnis für das Entsorgen zu bekommen, einfach ihr Eigentum weggeschmissen und wollen, dass sie den neuen Anhänger auch noch bezahlt.
Was für Rechte hat sie nun? Und auf welcher (Gesetzes-)Grundlage? - Wisst ihr das zufällig?
ich habe gerade etwas sehr kurioses erlebt:
Eine Freundin hat einen Anhänger (kein PKW-Anhänger ) beim "Juwelier" zur Reparatur abgegeben.
Da die sich nach relativ langer Zeit nicht gemeldet haben, ist sie dorthin gefahren, um zu erfahren, was nun los ist.
Der Händler/Verkäufer sagte dann zu ihr, dass die den Anhänger eingeschickt haben und der wohl nicht zu reparieren war. Deshalb gehen die davon aus, die Fa. ihren Anhänger wohl entsorgt hat und einen neuen schicken wird. Das wäre die übliche Praxis.
Soweit, so gut.
Doch dann kam folgendes:
Der "nette" Händler meinte dann noch beiläufig, sie müsste die EUR 30,00 noch einmal zahlen, da sie ja einen neuen Anhänger bekommt.
Die haben also, ohne jemals die Erlaubnis für das Entsorgen zu bekommen, einfach ihr Eigentum weggeschmissen und wollen, dass sie den neuen Anhänger auch noch bezahlt.
Was für Rechte hat sie nun? Und auf welcher (Gesetzes-)Grundlage? - Wisst ihr das zufällig?