Händler entsorgt fremdes Eigentum

Witzbold. Als wenn das ein billiger Ramschladen wäre. Das ist schon ein relativ teurer alteingesessener Laden/Juwelier!

Ach so. Vielleicht machst du mit deinem 30 Euro Anhänger keinen besonderen Eindruck auf ihn, oder genau das Gegenteil: Er schätzt dich als cool genug ein, die richtige Lösung (Austausch + Bezahlung seiner Dienstleistung) souverän zu akzeptieren, und nicht darüber im Internet zu jammern.
 
Ach so. Vielleicht machst du mit deinem 30 Euro Anhänger keinen besonderen Eindruck auf ihn, oder genau das Gegenteil: Er schätzt dich als cool genug ein, die richtige Lösung (Austausch + Bezahlung seiner Dienstleistung) souverän zu akzeptieren, und nicht darüber im Internet zu jammern.

Das bezeichnest du als richtige Lösung… alles klar! Würde es sich beispielsweise um eine Uhr von Nautische Intrumente Glashütte mit einem ungefähren Wert EUR 1.500,00 handeln, die nun repariert werden sollte und auch die wird "entsorgt" und man bekommt eine neue Uhr, für die man ebenfalls EUR 1.500,00 bezahlen soll, wärs auch in Ordnung. Was für eine scheiß Logik soll denn das bitte sein? Es geht darum, dass der Typ einfach fremdes Eigentum weggeworfen hat und nicht primär um den Wert an sich.
 
Ich habe gerade mit General Müller telefoniert, ein Panzertrupp ist schon auf dem Weg. Auf Wunsch werden dem Juwelier die Kronjuwelen abgenommen und entsorgt.

Ehrlich: Bloß nicht abwimmeln lassen.
 
Es ist doch absolut egal welchen Wert der Anhänger hat, er darf ihn nicht einfach wegwerfen (es könnte ja auch ein sentimentaler Wert dran hängen, gerade bei Schmuck).
Und wenn er ihn schon durch einen neuen ersetzen will, dann muss er das vorher auch mit der Kundin absprechen.
 
Wenn du schon mit ihm (fruchtlose) Gespräche geführt hast, setz ihm doch einfach schriftlich per Einschreiben eine Frist.
In dem Schreiben kannst du ja auch etwas dicker auftragen.

Der Einleitungssatz: "Nach Rücksprache mit meinem Rechtsvertreter möchte ich Ihen folgendes schriftlich zur Kenntnis bringen..." hilft da meistens recht gut.

Setze ihm eine Frist, bis zu der er das Stück zurückgeben oder aber für Ersatz(leistungen) zu sorgen hat.

Als Ausreichend sehe ich da einen Zeitraum von vier Wochen ab Kenntniserlangung, d.h. Datum des Einwurfes des Einschreibens als genügend an.

Auch kann der Hinweis auf Weiterleitung an die Innung oder ggf. Verband der Schmuckdealer etc. auch nicht schaden ;-)

Sei freundlich aber bestimmt.

Wobei es mich dann doch auch wundert, warum du bei dem Laden immer noch Kunde bist, wenn es nach deinen Angaben doch schon so viele Vorfälle allein in deiner Familie mit dem gegeben hat??!
 
räusper*
Habt ihr eine Quittung, oder einen Reparaturauftrag in Kopie erhalten? Irgend was, wo zu erkennen ist, um was es sich handelt und was gemacht werden soll?

Aus den 30,-€ kann man, wenn man einigermaßen Juristisch sattelfest ist, sehr schnell einige Hundert Euro machen. Und dann kann man auch das Amtsgericht bemühen ;)
 
Der Händler/Verkäufer sagte dann zu ihr, dass die den Anhänger eingeschickt haben und der wohl nicht zu reparieren war. Deshalb gehen die davon aus, die Fa. ihren Anhänger wohl entsorgt hat und einen neuen schicken wird. Das wäre die übliche Praxis.
... wohl nicht... gehen davon aus... wohl... wäre...

mal abgesehen von den ganzen spekulationen: was ist denn nun wirklich der fall? wurde überhaupt etwas "entsorgt"?
 
Der hat den verbummelt, davon würd ich doch mal ausgehen. Ansonsten könnte man ja auch einfach mal den Hersteller selbst kontaktieren und nachhaken, ob das denn gängige Praxis sei. ;)
 
Na ja, bei ca. EUR 30,00 kann man's wohl erst ohne versuchen ;)

Ich würde dem Händler einfach schriftlich mitteilen dass er entweder den alten Anhänger rüberwachsen lässt oder er kostenlos einen neuen ans Tageslicht befördert ansonsten siehst du dich gezwungen das zu einem Anwalt zu geben.

Ich könnte mir auch gut vorstellen dass das seine übliche Praxis ist, vielleicht hat er die Dinger gar nicht eingeschickt :) sondern verdient sich mit der Masch ein paar Euronen extra :)
 
Ich habs in "" gesetzt, weil er meiner Meinung nach unfähig ist. Ich selbst habe da mal eine Festina Uhr gekauft, bei der angeblich insg. 3x das Uhrenwerk getauscht wurde und sie läuft immer noch nicht vernünftig. Zudem hat er mal die Kette meiner Schwiegermutter verloren und musste dementsprechend ebenfalls Ersatz leisten und das hat er auch nur widerwillig gemacht. Da meine Schwiegereltern auch nicht viel von Streitereien halten, haben sie natürlich auch nicht den Wert rausbekommen, den die Kette hatte. Also ein ziemlich A*****. Na ja, und deswegen die "" ;)

Ihr wisst, wir scheisse dieser Juwelier ist und geht trotzdem wieder hin? Das geht ja fast in Richtung selber schuld ....

Ansonsten kann man einen Mahnbescheid selber erwirken, ohne einen Anwalt einschalten zu müssen. Hier in NRW geht das sogar bequem online. Mit dem in der Hand kommt evtl. einen Schritt weiter.

Unterschlagung wäre schwierig zu beweisen, und das ist m.A.n. eh die einzige starfrechtlich relevante Sache, die hier zum tragen kommen könnte. Aber dazu müsste man beweisen können, dass der Anhänger eben nicht weggeworfen wurde sondern im Vermögen des Juweliers oder einem Dritten verblieben ist. Und das ist schwierig. Insofern halte ich den Ganz zur Polizei hier für sinnlos und betrachte es als rein zivilrechtliche Angelegenheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde mal versuchen die ganzen offenen Fragen zu beatworten:

1) Ich werde mich nicht abwimmeln lassen - ihr wollt doch nun bestimmt auch wissen, wie es weiter geht ;)
2) Vielen Dank für die Einleitung und den Tipp, die Sache erstmal schriftlich inkl. Fristsetzung zu versuchen. Das werde ich auf jeden Fall in Angriff nehmen.
3) Eine Quittung in dem Sinne haben wir nicht, nur einen Abschnitt, auf dem der Text von Seite 1 steht inkl. einer (fortlaufenden) Nummer. Theoretisch könnte es sich somit auch um eine Rolex handeln, aber wir sollten schon bei der Wahrheit bleiben, sonst wären wir ja kein Stück besser, als der Juwelier.

... wohl nicht... gehen davon aus... wohl... wäre...

mal abgesehen von den ganzen spekulationen: was ist denn nun wirklich der fall? wurde überhaupt etwas "entsorgt"?

4) Der Juwelier versucht beim Händler zu erfragen, ob die den Anhänger noch haben. Das wird er uns somit am Montag mitteilen. Das Konjunktiv habe ich verwendet, weil noch nicht zu 100% absehbar ist, dass das Teil wirklich weg ist (lt. Juwelier ist es aber höchst wahrscheinlich der Fall)
5) Ich gehe seit 2005 nicht mehr in dieses Geschäft (vgl. die Geschichte mit der Festina Uhr)
6) Den Mahnbescheid könnte man ja direkt androhen, entweder im ersten Anschreiben, oder ansonsten in der Mahnung, insofern erforderlich. Das mit der Polizei halte ich auch für eher sinnlos ;)
 
Ich find die Typen hier lustig, die mit "boah, sind doch nur 30 Euro" kommen - geht mal in den nächsten Edeka-Laden und nehmt was aus dem Regal im Wert von 30 Euro und bezahlt aber nicht. Ich glaube nicht, das die dann sagen "ja, ist ja eh egal, da rufen wir keine Polizei". Also mir ginge es da auch ums Prinzip, ja wo leben wir denn?

Solche Eigenmächtigkeiten kann sich ja wohl kein ernsthafter Geschäftspartner erlauben - und wie schon erwähnt wurde: SCHMUCK ist mehr als nur der materielle Wert!
 
Was für Rechte hat sie nun? Und auf welcher (Gesetzes-)Grundlage? - Wisst ihr das zufällig?

War es eine Reparatur auf Gewährleistung/Garantie oder war es ein davon vollkommen losgelöster Auftrag zur Reparatur des Anhängers?

Lass dir von so manchen Schmalhirnen nix einreden in die Richtung "sind nur € 30, da jammert doch keiner rum sondern zahlt". Wer im Recht ist braucht nicht zahlen, sondern der lässt zahlen. Ich kenn Leute die haben schon € 23 Euro eingeklagt ;)
 
War es eine Reparatur auf Gewährleistung/Garantie oder war es ein davon vollkommen losgelöster Auftrag zur Reparatur des Anhängers?

Lass dir von so manchen Schmalhirnen nix einreden in die Richtung "sind nur € 30, da jammert doch keiner rum sondern zahlt". Wer im Recht ist braucht nicht zahlen, sondern der lässt zahlen. Ich kenn Leute die haben schon € 23 Euro eingeklagt ;)

Danke! Das ist gut zu wissen. Es war eine Reparatur auf Garantie/Gewährleistung. Der Defekt des Anhängers ist durch Eigenverschulden aufgetreten. Aus diesem Grund halt die Reparatur.
 
Genau, am besten immer sofort den Rechtsweg einschlagen, vor allem bei so enormen Summen wie 30€.
Auf keinen Fall vorher versuchen, mit dem Juwelier zu reden!! Besser gleich vor Gericht ziehen!

In der heutigen Zeit werden Angestellte schon wegen Pfandbons entlassen. Hier gehts ja auch ums Prinzip, wo kommen wir denn da hin? Wenn der Juwelier das bei jedem seiner Kunden macht verdient der sich so im Monat auch dumm und dämlich. Bei einer solchen Kette sinds vielleicht 30 Euronen, bei anderen Teilen ists vielleicht das zehnfache davon.

Edit: Aber erstmal reden ist ja auch die logische Konsequenz, denke keiner würde sich die Mühe machen gleich zum Anwalt zu rennen, wenns auch unkomplizierter geht.
 
Danke! Das ist gut zu wissen. Es war eine Reparatur auf Garantie/Gewährleistung. Der Defekt des Anhängers ist durch Eigenverschulden aufgetreten. Aus diesem Grund halt die Reparatur.

Mal langsam, das versteh ich nicht: Wenn es Eigenverschulden (der Freundin) war, dann wird der Juwelier das ja nicht im Rahmen der Gewährleistung/Garantie machen.

Also war es nun eine (unentgeltliche !) Reparatur im Rahmen der Gewährleistung/Garantie ODER war es eine bezahlte Reparatur durch einen geschlossenen Werk- oder Dienstvertrag?
 
Mal langsam, das versteh ich nicht: Wenn es Eigenverschulden (der Freundin) war, dann wird der Juwelier das ja nicht im Rahmen der Gewährleistung/Garantie machen.

Also war es nun eine (unentgeltliche !) Reparatur im Rahmen der Gewährleistung/Garantie ODER war es eine bezahlte Reparatur durch einen geschlossenen Werk- oder Dienstvertrag?

Das spielt doch gar keine Rolle. Auch wenn die Reparatur nicht ausgeführt wird, kann der Händler/die Werkstatt das Teil nicht einfach entsorgen.
Gruss
der eMac_man
 
Das spielt doch gar keine Rolle. Auch wenn die Reparatur nicht ausgeführt wird, kann der Händler/die Werkstatt das Teil nicht einfach entsorgen.
Gruss
der eMac_man

Exakt!

Und ja, sie hat den Anhänger dort zur Reparatur abgegeben und wollte die Kosten natürlich auch bezahlen. Aber wenn man nun hingeht, und anstatt zu Reparieren einfach den Artikel entsorgt, wäre das ja auch durch einen Dienstleistungsvertrag nicht gedeckt. Zumal es keinen Vertrag gab. Sie ging, wie gesagt, zum Juwelier, legte den Anhänger auf den Tisch und sagte "Reparieren.".
Sie bekam, den erwähnten Abschnitt (Text siehe Seite 1) und Ende. Es wurde mündl. vereinbart, den Artikel zu reparieren und nicht, ihn zu entsorgen.
 
Genau, am besten immer sofort den Rechtsweg einschlagen, vor allem bei so enormen Summen wie 30€.
Auf keinen Fall vorher versuchen, mit dem Juwelier zu reden!! Besser gleich vor Gericht ziehen!
Du bist nicht grad der Hellste, nicht wahr?
 
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