Die Fondsgesellschaft an sich darf das eingelegte Geld auch nicht verwenden, aber sie bzw. der Verwalter hat durchaus Honoraransprüche gegen "den Fonds", z.B. aus Verwaltungsleistungen, bei Umschichtungen, für Performancebeteiligungen etc., die als Verbindlichkeiten des Sondervermögens bzw. der Anleger aus dem Sondervermögen bedient werden müssen. Können diese Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden, wird der Fonds abgewickelt, und das verbleibende Geld (if any) unter die Anleger pro rata verteilt. Die genauen Details wiederum hängen ganz stark davon ab, wie der Fonds strukturiert war.
"Sondervermögen" deutet auf eine besondere Struktur (jedenfalls nach deutschem Rechtsverständnis) hin, lass mich kurz ausholen und die Struktur umreißen, ich mache das am Beispiel eines Fonds, der in Technologieaktien investieren soll (und hoffe, dass ich Dich nicht langweile, weil ich offene Türen einrenne): Eine Investmentgesellschaft legt einen Technologiefonds auf. In die Fondsrichtlinien kommt rein, dass das eingesammelte Geld in Aktien von Technologiefirmen investiert werden muss, die in Deutschland an einem regulierten Markt zugelassen sind. Die Anteile am Fonds selbst sollen in den Freiverkehr der FWB aufgenommen werden.
Die Investmentgesellschaft geht nun los und sammelt bei interessierten Anlegern Zeichnungserklärungen ein, sprich, die Anleger sind bereit, Geld gegen Fondsanteile zu geben. Der Fonds ist ein Sondervermögen, d.h. wird nicht einfach mit dem sonstigen Vermögen der Investmentgesellschaft (oder dem anderer von dieser aufgelegten Fonds) vermengt, sondern wird rechtlich als eigenständiges, den Anteilseignern zustehendes Vermögen behandelt. Soweit ich weiß, muss das ganze auf besondere Depots gebucht werden. Insoweit hast Du recht, das Geld der Anleger gehört in den Fonds, damit der Fonds investieren kann, und gehört nicht der Investmentgesellschaft oder haftet für deren Schulden.
Aber, und hier kommt der Punkt, über den ich spreche: dieses Sondervermögen Fonds muss ja in irgendeiner Form verwaltet werden. Und diese Verwaltung ist eine Geldwerte Leistung, die die Investmentgesellschaft erbringt, und dafür vom Fonds ein Honorar bekommt. Ich habe in den letzten Jahren ein wenig den Bezug zur Branche verloren, kann sein, dass hier einiges inzwischen unzulässig oder unüblich geworden ist, aber z.B. könnte der Verwalter eine Gebühr dafür erheben, dass er Umschichtungen im Sondervermögen vornimmt (also z.B. sagt, ich will den Anteil von Loewe in meinem Fonds erhöhen und reduziere dafür Siemens; er verkauft also Siemens-Aktien, kassiert Provision x% auf den Verkauf, und kauft Loewe, kassiert Provision x% auf den Kauf. Dazu am Jahresende pauschale Verwaltungsgebühr von x% des Fondsvermögens, sowie performanceabhängigen Bonus von x% auf die Wertsteigerung. Das sind dann Schulden des Sondervermögens gegenüber seinem Verwalter. Die müssen bezahlt werden (z.B. dadurch, dass Vermögen des Sondervermögens verkauft wird). Darum landen bei einem Fondsanleger ja auch weniger Gewinne, als wenn er sich den Fonds "nachbauen" würde, bzw. da steckt die Entlohnung des "besonderen Könnens" des Verwalters.
Verschwindet das Fondsvermögen nun, sei es, weil der Wert der im Fonds liegenden Aktien sinkt, sei es, weil zu viele der Fondseigentümer ihre Anteile zurückgegeben haben, dann muss der Fonds aufgelöst werden, sprich (wie bei einer normalen Abwicklung einer Gesellschaft) alles versilbert, Schulden bezahlt, und dann Überschuss verteilt werden.