Floyd
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Doch, da es sich bei Angeboten / Willenserklärungen nicht um die Gesetzliche Schriftform (Voraussetzungen nach §126 BGB) handelt, somit sind Angebote, Rechnungen etc. auch ohne Unterschrift gültig.
Das weiß ich wohl, aber man sollte etwas genauer sein. Du hattest geschrieben:
...ist eine Unterschrift nur zwingend bei Heirat oder Grundstückskauf. Ansonsten gilt der Vertrag als akzeptiert, wenn die Gegenseite ohne Einspruch die Leistung in Anspruch nimmt.
Jetzt schreibst Du:
Doch, da es sich bei Angeboten / Willenserklärungen nicht um die Gesetzliche Schriftform (Voraussetzungen nach §126 BGB) handelt, somit sind Angebote, Rechnungen etc. auch ohne Unterschrift gültig.
Ein Angebot ist per se gültig. Entscheidend aber ist, dass ggf. ein Vertrag zustande kommt, und das ist erst der Fall, wenn das Angebot angenommen wird.
Und ernste Zweifel habe ich halt bei dem hier:
...ist eine Unterschrift nur zwingend bei Heirat oder Grundstückskauf.
Doch, man kann ein Angebot sehr wohl ändern – dies passiert bei uns mehrmals monatlich, wenn wir z.B. ein Angebot an die Merck KGaA schicken, erhalten wir regelmäßig unser Angebot mit Änderungen zurück etc.
Und Merck z.B. ändert von unserem Angebot auch nur ein paar Zahlen und schickt es uns in der Form wie sie es erhalten haben inkl. deren Änderungen an uns zurück. Das hessische Sozialministerium macht dies übrigens auch gerne mit unseren Angeboten.
Okay, das legt aber nahe, dass ihr eine Geschäftsbeziehung pflegt, in welcher dieser Umgang Usus ist. Und im Detail wäre es eben schon interessant und meines Erachtens auch relevant, wie diese Änderung konkret erfolgt. Schickst Du ein Word-Dokument, in welchem der Empfänger die Zahlen ändert/ändern kann? Schickst Du PDFs, die kommentiert werden? Faxe, auf denen handschriftlich Änderungen vorgenommen wurden?
Ich möchte hier gar keine weitere Dikussion führen, nochmal: ich möchte auch das Geschäftsgebahren, welches zu diesem Thread geführt hat, in keiner Weise verteidigen oder schönreden.
Aber ich bin und bleibe der Meinung (ausgehend von dem, was Du hier erzählst - mehr Infos hat hier keiner), dass sich Dein 'Angebot' an die GWE GmbH substantiell von dem ihrigen unterscheidet, nämlich in der ganz bewussten Täuschungsabsicht, welche Du - anders als die GWE - offensichtlich nicht durch Layout, Sprachwahl etc., sondern bewusste Veränderung in ihrem ureigenen Angebot (Formular) erzielt hast. Du hast keine eigenes Angebot abgegeben, welches durch Annahme zu einem Vertrag geführt hat, sondern hast ganz bewusst den Eindruck erzeugt, dass Dein 'Angebot' in Wirklichkeit ihres wäre, es also als etwas anderes ausgegeben. Das ist eine bewusste Täuschung. Keine Unterstellung, sondern meine Meinung.
Ich verstehe das Spiel und habe Sympathien dafür, aber rechtlich wäre das mehr als fragwürdig, solltest Du damit durchkommen.