Gewerbeauskunft-Zentrale.de …

Doch, da es sich bei Angeboten / Willenserklärungen nicht um die Gesetzliche Schriftform (Voraussetzungen nach §126 BGB) handelt, somit sind Angebote, Rechnungen etc. auch ohne Unterschrift gültig.

Das weiß ich wohl, aber man sollte etwas genauer sein. Du hattest geschrieben:

...ist eine Unterschrift nur zwingend bei Heirat oder Grundstückskauf. Ansonsten gilt der Vertrag als akzeptiert, wenn die Gegenseite ohne Einspruch die Leistung in Anspruch nimmt.

Jetzt schreibst Du:

Doch, da es sich bei Angeboten / Willenserklärungen nicht um die Gesetzliche Schriftform (Voraussetzungen nach §126 BGB) handelt, somit sind Angebote, Rechnungen etc. auch ohne Unterschrift gültig.

Ein Angebot ist per se gültig. Entscheidend aber ist, dass ggf. ein Vertrag zustande kommt, und das ist erst der Fall, wenn das Angebot angenommen wird.

Und ernste Zweifel habe ich halt bei dem hier:

...ist eine Unterschrift nur zwingend bei Heirat oder Grundstückskauf.


Doch, man kann ein Angebot sehr wohl ändern – dies passiert bei uns mehrmals monatlich, wenn wir z.B. ein Angebot an die Merck KGaA schicken, erhalten wir regelmäßig unser Angebot mit Änderungen zurück etc.

Und Merck z.B. ändert von unserem Angebot auch nur ein paar Zahlen und schickt es uns in der Form wie sie es erhalten haben inkl. deren Änderungen an uns zurück. Das hessische Sozialministerium macht dies übrigens auch gerne mit unseren Angeboten.

Okay, das legt aber nahe, dass ihr eine Geschäftsbeziehung pflegt, in welcher dieser Umgang Usus ist. Und im Detail wäre es eben schon interessant und meines Erachtens auch relevant, wie diese Änderung konkret erfolgt. Schickst Du ein Word-Dokument, in welchem der Empfänger die Zahlen ändert/ändern kann? Schickst Du PDFs, die kommentiert werden? Faxe, auf denen handschriftlich Änderungen vorgenommen wurden?

Ich möchte hier gar keine weitere Dikussion führen, nochmal: ich möchte auch das Geschäftsgebahren, welches zu diesem Thread geführt hat, in keiner Weise verteidigen oder schönreden.

Aber ich bin und bleibe der Meinung (ausgehend von dem, was Du hier erzählst - mehr Infos hat hier keiner), dass sich Dein 'Angebot' an die GWE GmbH substantiell von dem ihrigen unterscheidet, nämlich in der ganz bewussten Täuschungsabsicht, welche Du - anders als die GWE - offensichtlich nicht durch Layout, Sprachwahl etc., sondern bewusste Veränderung in ihrem ureigenen Angebot (Formular) erzielt hast. Du hast keine eigenes Angebot abgegeben, welches durch Annahme zu einem Vertrag geführt hat, sondern hast ganz bewusst den Eindruck erzeugt, dass Dein 'Angebot' in Wirklichkeit ihres wäre, es also als etwas anderes ausgegeben. Das ist eine bewusste Täuschung. Keine Unterstellung, sondern meine Meinung.

Ich verstehe das Spiel und habe Sympathien dafür, aber rechtlich wäre das mehr als fragwürdig, solltest Du damit durchkommen.
 
Es kommt auf den Einzelfall an, dies Täuschungsabsicht muss eben im Detail auch plausibel nachgewiesen werden. Ich bin keine Jurist und kenne auch keine Einzelfälle, aber der Name 'Gewerbeauskunft' suggeriert nicht, dass eine Leistung gratis angeboten wird; und selbst wenn der Name 'Gratis-Gewerbeauskunft' lautete, ist die Auskunft ja evtl. für den Suchenden auch gratis, aber eben nicht der Eintrag. Es gibt auch gegenteilige Geschäftsmodelle.

Per se kann ich mein Angebot gestalten wie ich möchte, es gibt viel Interpretationsspielraum, was wie deutlich ersichtlich sein muss und wo ggf. die Suggestion anfängt. Allgemeingültige Aussagen und damit eine einheitliche Rechtsprechnug erwarte ich da keine.

Dass das kein Stil ist, darüber brauchen wir uns nicht unterhalten. Aber Recht und Moral sind zwei Paar Stiefel.

Wie ich das liebe. Von nix Ahnung, aber zu allem seinen Senf dazugeben. Lies doch erstmal den kompletten Thread. Vielleicht fällt dir dann auf, dass bereits ein AG in erster Instanz zugestimmt hat. Also komm jetzt hier nicht mit solchen Kokolores, erst recht, wenn du selbst eingestehst, keine Ahnung davon zu haben.

Sorry für OT, aber manchmal :rolleyes:

@TE
Suchst du noch 'nen Anwalt für das AG Düsseldorf. Kenne ein paar gute Kanzleien im Umkreis. Weiter so. TOP!!
 
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Suchst du noch 'nen Anwalt für das AG Düsseldorf. Kenne ein paar gute Kanzleien im Umkreis. Weiter so. TOP!!
Mehr oder minder auf der Suche bin ich noch – hab wie gesagt über die Anwaltskammer schon den ein oder anderen Kontakt erhalten und einer meiner Bekannten hat einen Freund, der in Düsseldorf bei der Kanzlei Ernst & Young tätig ist und will dort den Kontakt herstellen, aber zu weiteren Adressen sage ich natürlich nicht nein ;)


Ein Angebot ist per se gültig. Entscheidend aber ist, dass ggf. ein Vertrag zustande kommt, und das ist erst der Fall, wenn das Angebot angenommen wird.
Wie bereits in einer der ersten Postings erwähnt, wurde das Angebot durch Übernahme meiner Daten in deren Register gemäß konkludentem handeln angenommen wodurch ein Vertrag zustande gekommen ist.

sondern hast ganz bewusst den Eindruck erzeugt, dass Dein 'Angebot' in Wirklichkeit ihres wäre, es also als etwas anderes ausgegeben. Das ist eine bewusste Täuschung. Keine Unterstellung, sondern meine Meinung.
Keine Sorge, das sind Bedenken, die ich am Anfang natürlich auch hatte. Daher habe ich die Kanzlei Freshfields vorher beauftragt zu überprüfen in wie weit es rechtlich okay geht & habe von meinem Anwalt dort »Grünes Licht« bekommen.
 
Wie ich das liebe. Von nix Ahnung, aber zu allem seinen Senf dazugeben. Lies doch erstmal den kompletten Thread. Vielleicht fällt dir dann auf, dass bereits ein AG in erster Instanz zugestimmt hat. Also komm jetzt hier nicht mit solchen Kokolores, erst recht, wenn du selbst eingestehst, keine Ahnung davon zu haben.

Sorry für OT, aber manchmal :rolleyes:

Wie ich das liebe. Freundliche Zeitgenossen, die einfach mal ein paar Beleidigungen raushauen und den Macker spielen.

Was ist denn ein AG in diesem Zusammenhang?

Selbst Jurist? Fachgebiet?

Würde mich mal interessieren, wie viele, die hier so viel Ahnung haben wie Du. Hat ja nicht mal wirklich der TE. Muss er auch nicht.

Und wenn es um grundsätzlich juristische Betrachtungen gehen würde, dann wäre vielleicht ein Juristenforum passender?

Als Ball flach halten und nicht gleich persönlich auskeilen, okay?
 
Was ist denn ein AG in diesem Zusammenhang?
Das Amtsgericht in Düsseldorf – hier wurde exakt der identische Fall bereits schon einmal verhandelt. Ich bin ja auch nicht selbst auf die Idee gekommen, sondern Rechtsanwalt Dr. Mirko Möller, der genau das Gleiche gemacht hat wie ich hier & über meinen Anwalt habe ich erfahren, dass Herr Möller in erster Instanz gewonnen.

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/06/26/adressbuch-abzocke-anwlte-drehen-den-spie-um/
 
vielleicht an dieser stelle mal der hinweis, dass das alles hier KEINE RECHTSBERATUNG ist.
 
Das Amtsgericht in Düsseldorf – hier wurde exakt der identische Fall bereits schon einmal verhandelt. Ich bin ja auch nicht selbst auf die Idee gekommen, sondern Rechtsanwalt Dr. Mirko Möller, der genau das Gleiche gemacht hat wie ich hier & über meinen Anwalt habe ich erfahren, dass Herr Möller in erster Instanz gewonnen.

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/06/26/adressbuch-abzocke-anwlte-drehen-den-spie-um/

Merci - ich hatte LG und OLG wahrgenommen... den Rest habe ich aber trotzdem weitestgehend mitbekommen. ;)

Aber trotzdem lässt du dich darauf ein über juristische Probleme zu diskutieren? Dafür fehlt mir absolut das Verständnis. Was möchtest du eigentlich mit deinen Beiträgen hier erreichen?

Weswegen wurde der Thread eröffnet? Um Applaus zu bekommen?

Wenn Dir das Verständnis fehlt, brauchst Du es ja nicht lesen. Das ist ein freies Mac(!)-Forum, wer etwas postet, erwartet Reaktionen. Die können sehr unterschiedlicher Art sein.

Und erreichen möchte ich gar nichts. Ich habe nur angemerkt, dass ich - obwohl ich bezüglich des Geschäftsmodells und der Methoden dieses und ählicher 'Anbieter' der gleichen Meinung bin wie wahrscheinlich fast alle, selbst bereits schlechte Erfahrungen sammeln durfte (ergo zu blöd war), und auch Sympathien für die Aktion als solche habe - mir nicht vorstellen kann, dass der TE mit seiner Methode Erfolg haben wird und warum ich dieser Meinung bin.

Ich bin offen für Entgegnungen, andere Meinungen, gerne auch fundierte Einschätzungen.

Ich glaube aber auch, dass ich mich hier nicht anmachen lassen muss, nur weil ich skeptisch bleibe und etwas in Frage stelle.
 
Ich glaube aber auch, dass ich mich hier nicht anmachen lassen muss, nur weil ich skeptisch bleibe und etwas in Frage stelle.


Schon gut! Bitte höflich um Verzeihung bezüglich meiner etwas rustikalen Antwort. :)

PS:
Nichtsdestotrotz wurden deine skeptischen Thesen bereits in diesem Thread thematisiert ;-)
 
Merci - ich hatte LG und OLG wahrgenommen... den Rest habe ich aber trotzdem weitestgehend mitbekommen. ;)



Weswegen wurde der Thread eröffnet? Um Applaus zu bekommen?

Wenn Dir das Verständnis fehlt, brauchst Du es ja nicht lesen. Das ist ein freies Mac(!)-Forum, wer etwas postet, erwartet Reaktionen. Die können sehr unterschiedlicher Art sein.

Und erreichen möchte ich gar nichts. Ich habe nur angemerkt, dass ich - obwohl ich bezüglich des Geschäftsmodells und der Methoden dieses und ählicher 'Anbieter' der gleichen Meinung bin wie wahrscheinlich fast alle, selbst bereits schlechte Erfahrungen sammeln durfte (ergo zu blöd war), und auch Sympathien für die Aktion als solche habe - mir nicht vorstellen kann, dass der TE mit seiner Methode Erfolg haben wird und warum ich dieser Meinung bin.

Ich bin offen für Entgegnungen, andere Meinungen, gerne auch fundierte Einschätzungen.

Ich glaube aber auch, dass ich mich hier nicht anmachen lassen muss, nur weil ich skeptisch bleibe und etwas in Frage stelle.

Das Verständnis fehlt mir zu deinen Aussagen, nicht zu der generellen Problematik mit diesen Geschäftsmethoden, auf die der Threadersteller hinweist. Deine Ausführungen zu der zivilrechtlichen Problematik wurden schon vorher problematisiert und die Lösungen hierzu von dir anscheinend nicht wahrgenommen oder verstanden. Weshalb du trotzdem auf diesen beharrst ist für mich nicht verständlich.

Und so wie man in den Wald hineinruft...;)
 
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Hallo,

ich verstehe viele von euch nicht. Ihr diskutiert hier über das rechtliche, ob und wann es erlaubt ist, usw.
Ich für meine Person, da ich ebenfalls auf die GWE reingefallen bin, finde diese Aktion einfach geil.
Ich wünsche jedenfalls viel Erfolg.
 
Verbraucherschützer raten immer dazu garnicht zu reagieren bis irgendwann ein offizielles Schreiben vom Amtsgericht kommt. Sollte das der Fall sein muss er dem fristgerecht widersprechen. Solange aber nichts offizielles kommt einfach Füße stillhalten.

Das mit der Schufa ist so eine Sache. Sollte das ganze vor Gericht gehen ließen die sich aber sicher dazu überzeugen den negativen Eintrag zu entfernen. Die wollen ja auch nicht mit solchen Abzockunternehmen in eine Schublade geworfen werden.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Gebrauch der Ratschläge auf eigene Gefahr.
 
Ich habe gute Erfahrungen mit Nichtbeachtung gemacht.

Z. B. erhielt ich diese Mail auf die ich nicht reagiert habe, kann mich aber nicht mehr erinnern
ob noch ein Brief kam.

Sehr geehrte Frau X Y,

Sie haben unseren Service genlogie.net bestellt. Trotz der Rechnung vom 2008-05-07, der 1.
Mahnung vom 2008-06-03 und der 2. Mahnung vom 2008-06-16 wurde der noch offene Betrag
von Ihnen nicht beglichen.

Da Sie mit Ihrer Bestellung / Registrierung vom 09.04.2008 mit der IP XX.YX.XX.YY einen
rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, sind wir berechtigt, die Forderung unter
Umständen gerichtlich geltend zu machen.


Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden wir folgende gespeicherte Daten vorlegen:

- Anmeldung am 09.04.2008 mit der IP XX.YX.XX.YY

- Anmeldung verifizert am 09.04.2008 20:00:14 mit der IP XX.YX.XX.YY in Verbindung mit der
Email-Adresse:X.Musterfrau@fischernetz1a.x

- Anzahl Logins auf genlogie.net: 1, letzter Login am 09.04.2008 20:00:14 mit der IP XX.YX.XX.YY

Da wir Sie als Kunden sehr schätzen, haben wir kein Interesse gegen Sie weitere Schritte einzuleiten.
Aus diesem Grund geben wir Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit, den offenen Rechnungsbetrag
innerhalb der nächsten 5 Tage einzuzahlen:

Betrag: 60,00 Euro - Rechnung vom 2008-05-07
Mahngebühr: 3,50 Euro - 2. Mahnung vom 2008-06-16
Bereits bezahlt: 0,00 Euro

Zahlungsempfänger: ZA GmbH
Kontonummer: 270 376 74
Bankleitzahl: 518 500 79
Kreditinstitut: Sparkasse Oberhessen
Verwendungszweck: GEN-1379954/1587773

Restbetrag: 63,50 Euro

------------------------------------------------
IBAN: DE26 5185 0079 0027 0376 74
SWIFT-BIC: HELADEF1FRI
------------------------------------------------

Sollte die Zahlung nicht fristgemäß bei uns eingehen, werden wir Ihren Fall für weitere Schritte
an ein Inkassobüro weitergeben.


Wichtiger Hinweis:
Können Sie mit absoluter Sicherheit sagen, dass Sie Ihre Daten niemals auf oben genannter
Internetseite eingetragen haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Die gegen Sie
geltend gemachte Forderung wird in diesem Fall als hinfällig betrachtet, jedoch bitten wir Sie
eine Strafanzeige gegen Unbekannt, mit Hilfe der bei der Anmeldung übermittelten IP-Adresse,
zu erstatten. :crack:

Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellen, :crack: dass doch Sie
der Nutzer oben genannter IP-Adresse waren, so haben Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen
zu rechnen. Zudem werden wir in einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den
Ausgleich des Gesamtbetrages bestehen.

Haben Sie den Betrag bereits angewiesen, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.


Wenden Sie sich bitte bei weiteren Fragen an unseren Kundenservice.

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13544801/Bleiben-Sie-stur-und-zahlen-Sie-nicht.html
 
Hi vielleicht kann mir einer Tipps geben, mein Dad ist ja auf die reingefallen siehe hier:
https://www.macuser.de/threads/auf-gewerbeauskunftzentrale-hereingefallen-wer-kann-helfen.656116/

Nun kommen ja laufend Drohbriefe, nun ist einer von der Deutschen Inkasso gekommen, soll er den Brief auch nur abheften oder sollte auf den irgendwie reagiert werden?
Darin wird mit Schufa und sonstigen misst gedroht.

Briefe und Mails -> alles in den Müll


Kann sein, dass nach 1 Jahr Ruhe ist, nach 3 Jahren nochmal ein paar Drohbriefe kommen,
aber irgendwann ist Schluss.

Im Falle der Gewerbeauskunftszentrale dürfte eh bald Schluss sein, sobald das Urteil gegen
die endgültig rechtskräftig ist.
 
Nun kommen ja laufend Drohbriefe, nun ist einer von der Deutschen Inkasso gekommen, soll er den Brief auch nur abheften oder sollte auf den irgendwie reagiert werden?
Darin wird mit Schufa und sonstigen misst gedroht.

Die Drohung mit der Schufa hat fuer jemanden sehr unerfreuliche Konsequenzen gehabt soweit ich mich erinnere. Musst Du mal googeln oder yahooen.
 
Die Drohung mit der Schufa hat fuer jemanden sehr unerfreuliche Konsequenzen gehabt soweit ich mich erinnere. Musst Du mal googeln oder yahooen.

Wenn die Forderung unberechtigt ist, kann die Drohung mit der Schufa vorallem für den Drohenden unerfreuliche Konsequenzen haben...
 
Briefe und Mails -> alles in den Müll
Vielleicht nicht direkt in den Müll, die Schreiben etc. müssen aber auch nicht genauestens archiviert werden. Ignorieren funktioniert ganz gut. Bezüglich der Deutschen Direkt Inkasso bekomme ich z.B. gar keine Schreiben mehr – nach einem kurzen Telefonat habe ich der DDI zu verstehen gegeben, dass sie bitte von weiteren Schreiben, Anrufen etc. Abstand nehmen sollen und wenn direkt einen Mahnbescheid beantragen sollen (der bis heute nicht da ist).

Diesbezüglich hier ein Link, dessen Inhalt bei mir durchaus schon «Wunder» vollbracht hat: http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/
 
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