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So, heute gab es mal wieder etwas Neues. Ich habe soeben eine E-Mail von meinem Rechtsanwalt erhalten & es wird vermutlich nicht zu einem mündlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf kommen. Angehängt war die prozessleitende Verfügung des Amtsgerichts Düsseldorf, welche besagt dass das vereinfachte Verfahren gemäß § 495 a Satz 1 ZPO durchgeführt werden soll, sodass das komplette Verfahren nach aktuellen Informationen erst einmal rein schriftlich von statten gehen soll.
 
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und was heißt das jetzt?
ist das gut oder eher nicht so gut?
 
So, heute gab es mal wieder etwas Neues. Ich habe soeben eine E-Mail von meinem Rechtsanwalt erhalten & es wird vermutlich nicht zu einem mündlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf kommen. Angehängt war die prozessleitende Verfügung des Amtsgerichts Düsseldorf, welche besagt dass das vereinfachte Verfahren gemäß § 495 a Satz 1 ZPO durchgeführt werden soll, sodass das komplette Verfahren nach aktuellen Informationen erst einmal rein schriftlich von statten gehen soll.
Nö, ist ja auch ein Streitwert von unter 600 €, also wird das erstmal schriftlich abgewickelt, bevor da extra ein mündlicher Termin mit viel Brimborium anberaumt wird.
Großes Kino ist da nicht zu erwarten. Das geht so lange nur über die Schreibtische, bis jemand per Antrag nach einer anderen Verhandlungsart schreit.
 
Was will der Anwalt noch? Da ist er reichlich spät dran.

Die Schreiben der GWE sind längst verboten. Das Urteil ist rechtskräftig. Jeder Verstoß wird mit
250000 EUR bestraft. Das habe ich in Post #154 ja schon verlinkt:

http://www.ihk-ostbrandenburg.de/html/17025-Hinweise_zur_Firma_GWE-Wirtschaftsinformations_GmbH

Wettbewerbsrechtliche BewertungDie deutlichste Abfuhr erhielt die GWE jedoch auf der wettbewerbsrechtlichen Ebene. Das Landgericht Düsseldorf bescheinigte schon mit Urteil vom 15. April 2011 (Az. 38 O 148/10) die Verwendung der Vordrucke der GWE als irreführend und wettbewerbswidrig und gab so einer Klage des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) vollumfänglich statt. Mit dieser auch von der IHK-Organisaition unterstützten Klage wurde der GWE unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 € untersagt, ihre Formulare weiterhin zu verwenden.
Die seitens der GWE eingelegte Berufung wurde durch das OLG Düsseldorf unter dem 14.02.2012 (I-20 U 100/11) zurückgewiesen. Das erstinstanzliche Urteil wurde mit deutlichen Worten voll bestätigt. Danach ist das von der GWE verwandte Schreiben geradezu darauf angelegt, bei einem flüchtigen Leser einen falschen Eindruck zu erwecken. Das Spekulieren auf einen erfahrungsgemäß selbst bei Gewerbetreibenden vorkommenden Mangel an Sorgfalt aber ist wettbewerbswidrig.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Mit Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde hat die GWE jedoch zunächst den Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils verhindert. Mit Beschluss vom 6. Februar 2013 (I ZR 70/12) hat der Bundesgerichtshof diese Nichtzulassungsbeschwerde von GWE zurückgewiesen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe und im Übrigen auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erforderten. Damit ist das Verbotsurteil vom 14.02.2012 rechtskräftig geworden.
 
Der Threadstarter hat ja immerhin noch seine Retourkutsche laufen, die in ähnlicher Weise auf die GWE abzielt.
Es bleibt spannend, wir bleiben dran. :zeitung:
 
Es bleibt spannend, wir bleiben dran. :zeitung:
Und ich versuche weiterhin fleißig und zeitnah zu berichten. Aber jetzt heißt es erst einmal abzuwarten, die GWE GmbH hat nun ca. 2 Wochen Zeit auf die Verfügung des Amtsgericht Düsseldorf zu reagieren, und dann mal schauen, ob dort was kommt und wenn ja was da kommt. Aber, ich vermute, dass die GWE GmbH wohl auf jeden Fall reagieren wird, denn sollten sie das nicht tun würde das zu deren Prozessverlust führen, was gleichzeitig meine Forderung titulieren würde.

Der nächste Schritt von meiner Seite, den ich diese Woche angehen werde ist eine Strafanzeige wegen Nötigung gegen die DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH die trotz meiner Schreiben etc. weiterhin versucht die »Forderung« der GWE einzutreiben.
 
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Was will der Anwalt noch? Da ist er reichlich spät dran.

Die Schreiben der GWE sind längst verboten. Das Urteil ist rechtskräftig. Jeder Verstoß wird mit
250000 EUR bestraft. Das habe ich in Post #154 ja schon verlinkt:

http://www.ihk-ostbrandenburg.de/html/17025-Hinweise_zur_Firma_GWE-Wirtschaftsinformations_GmbH

Hallo zusammen!

So, meine Frau, Hebamme mit eigener Praxis, hat Ende Februar ein Schreiben bekommen und heute nochmals. Kann man die nicht kostenpflichtig abmahnen? kann man doch sonst auch für jeden Mist.
Ist es Erpressung, wenn ich denen nun gegen Zahlung anbiete, das Schreiben nicht an die IHK weiterzuleiten? :D

Gruß

Stefan
 
Hallo zusammen!

So, meine Frau, Hebamme mit eigener Praxis, hat Ende Februar ein Schreiben bekommen und heute nochmals. Kann man die nicht kostenpflichtig abmahnen? kann man doch sonst auch für jeden Mist.
Ist es Erpressung, wenn ich denen nun gegen Zahlung anbiete, das Schreiben nicht an die IHK weiterzuleiten? :D

Gruß

Stefan

hat sie denn was unterschrieben?
ich hab auch schon zweimal so einen Brief bekommen. Aber da die keine Unterschrift von mir haben: was wollen sie machen?
 
Bitte lies den Beitrag von Salvador Dali noch einmal, evtl. verstehst Du ihn dann ...;)
 
Bitte lies den Beitrag von Salvador Dali noch einmal, evtl. verstehst Du ihn dann ...;)

ich bilde mir schon ein ihn zu verstehen.

ob er Abmahnen kann, nur wegen eines Schreibens, weiss ich nicht.
Daher auch meine Nachfrage, ob es nur eine Aufforderung ist zu unterschreiben oder ob es sich schon um eine Rechnung handelt.
 
Hallo,

unterschrieben ist nichts. Mir war das "Geschäftsmodell" schon bekannt. Nur, dass die jetzt eigentlich gar nicht mehr versenden dürfen, das wusste ich bisher nicht.

Hab´s nun meinem Bruder gegeben, der ist RA und arbeitet sich in die Materie ein.

Gruß

Stefan
 
Hallo,

unterschrieben ist nichts. Mir war das "Geschäftsmodell" schon bekannt. Nur, dass die jetzt eigentlich gar nicht mehr versenden dürfen, das wusste ich bisher nicht.

Hab´s nun meinem Bruder gegeben, der ist RA und arbeitet sich in die Materie ein.

Gruß

Stefan

Hm, aber wenn nix unterschrieben ist und die Euch somit eh nichts anhaben können, weshalb dann ein RA?
Bei mir wandern die Briefe von denen ins Altpapier.
Oder ist damit noch Geld zuverdienen - Abmahnen. :clap:
Sag bescheid. :D
 
So, seit heute Morgen gibt es auch von unserer / meiner Seite etwas Neues. Die GWE GmbH scheint auf das letzte Schreiben des Amtsgericht Düsseldorf reagiert zu haben, sodass mir mein Rechtsanwalt heute ein Schreiben des Amtsgericht Düsseldorf vom 05. April 2013 weitergeleitet hat. Und zwar habe ich nun eine »Ladung« zum Güte- / Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Düsseldorf erhalten. Dieser ist auf den 26. Juni 2013 um 11.00 Uhr angesetzt (für die, die es interessiert: in der 2. Etage, Sitzungssaal 2.108 in der Werdener Straße 1).

Edit.: Was natürlich nun auch heißt, dass ich mir doch eine Terminvertretung vor Ort suchen muss :D
 
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Schade dass Darmstadt so weit weg ist! Viel Erfolg.
 
Schade dass Darmstadt so weit weg ist! Viel Erfolg.
Nach Darmstadt müsste man ja noch nicht einmal, sondern eigentlich nur nach Düsseldorf, denn immerhin findet der Termin dort statt – aber auch Düsseldorf ist von Kiel aus natürlich ein gewisser Weg.
 
Nach Darmstadt müsste man ja noch nicht einmal, sondern eigentlich nur nach Düsseldorf, denn immerhin findet der Termin dort statt – aber auch Düsseldorf ist von Kiel aus natürlich ein gewisser Weg.

Ups, Düsseldorf.
Das sind aber auch 1000 Kilometer :(
 
Mit Hilfe der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wurde nun auch recht fix eine Terminvertretung für den genannten Termin gefunden :)
 
Ich bin gespannt wie das ausgeht.

Vielleicht können wir eine Fahrgemeinschaft bilden, ich komme aus Bremen.
 
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