Wusste gar nicht, dass hier so viele "Juristen" unter uns sind. Aber bei manchen dieser "Rechtsauskünfte" kommt man schon ins Grübeln.
Er sollte einen Anwalt einschalten!! Stichwort "Ankauf von Diebesgut" und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Ankauf von Diebesgut hat immer eine direkte Linie zum Dieb. Ist hier nicht der Fall, da ein offizieller Händler nachgeschaltet ist.
Gleiches gilt für
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: auch nicht gegeben, denn der Neffe war in Kenntnis, dass er bei einem Händler einkauft. Er muss nicht prüfen, ob der Händler Hehlerware anbietet. Somit geht m. E. die strafrechtliche Relevanz für den Neffen eher gegen Null.
Dass er das Gerät nicht wiederbekommt, sondern es bei der Polizei liegt, ist richtig und damit hat er einen Schaden.
Es bleibt also die zivilrechtliche Seite, die bei einer Rechtsberatung zu klären ist. Amts-/Landgerichte haben fast immer eine
Anlaufstelle mit Rechtspflegern, wo Menschen mit Minimal-Einkommen sich beraten lassen können. Das wäre der erste Schritt, nicht
zwingend sofort zum Anwalt rennen.
Dessen
Erstberatung kostet übrigens auch nicht die Summen, die hier kolportiert werden, sondern höchstens 200,- bis 250,- und richtet sich noch nicht nach dem Streitwert, sondern das sind feste Sätze. Der RA kann dann aber auch bei Gericht, sofern Klage erhoben werden soll, Prozeßkostenhilfe beantragen. Jetzt erst kommt der Streitwert ins Spiel.
Entsprechend der Prüfung der Einkommenslage wird dem stattgegeben, kann aber, wenn sich die Einkommenslage ändert, auch Einfluß nehmen bis hin zur Rückzahlung. Das ist bei einem Studenten wohl eher nicht so schnell zu erwarten, dass er seine erste Million macht.
Hier wird immer noch über die falschen Kernpunkte diskutiert. Der Neffe hat nichts mit Diebesgut zu tun - da bin ich mir ziemlich sicher.